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Mietspiegelrechner – Mietspiegel Essen 2024 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Essener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2024 für nicht preisgebundene Wohnungen in Essen · gültig ab 01.08.2024 (Laufzeit zwei Jahre)

1. Wohnung

Die Basis-Nettomiete richtet sich allein nach der Wohnfläche (Tabelle 1 des Mietspiegels); das Baujahr wird als prozentualer Zu- oder Abschlag berücksichtigt (Kategorie 1 der Tabelle 2). Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Gebäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde; bei nachträglichem An- oder Ausbau das Jahr der Baumaßnahme.

2. Wohnungstyp

Zu-/Abschläge nach Kategorie 2 der Tabelle 2.

3. Wohnungsausstattung

Zu-/Abschläge nach Kategorie 3 der Tabelle 2. Maßgeblich sind nur Ausstattungen, die vom Vermieter gestellt werden; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung bleibt unberücksichtigt.

Küche (vom Vermieter gestellt)
Bad
Bodenbelag
Weitere Merkmale
Balkon, Terrasse, Garten

4. Heizung

Zuschläge nach Kategorie 4 der Tabelle 2; die Zuschläge für Zentralheizung und Wärmepumpe/Geothermie können nicht kombiniert werden.

5. Modernisierungsmaßnahmen

Zuschläge nach Kategorie 5 der Tabelle 2. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden.

Vollständige Außenwanddämmung
Weitere Modernisierungen ab 2016

6. Wohnlage

Zu-/Abschläge nach Kategorie 6 der Tabelle 2. Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus dem Wohnlagenverzeichnis des Mietspiegels zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Die Einstufung in sieben Wohnlagen (I bis VII) beruht auf dem geodatenbasierten Wohnlagenmodell der infas 360 GmbH; sie kann auch über die Wohnlagenabfrage der Stadt Essen (www.essen.de/mietspiegel) ermittelt werden.

Adresse der Wohnung (optional)

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels (Tabelle 3): Basis-Nettomiete nach Wohnfläche (Tabelle 1) zuzüglich der Summe aller prozentualen Zu- und Abschläge (Tabelle 2). Die angegebene Spanne (Dreiviertelspanne) reicht von −17 % bis +18 % des ermittelten Durchschnittswerts; innerhalb dieser Spanne gelten Mieten gewöhnlich als ortsüblich. Daneben nennt der Mietspiegel nicht quantifizierte Merkmale als Orientierungshilfe für eine Einordnung innerhalb der Spanne (z. B. Gäste-WC, Kamin, zweites Badezimmer, einbruchhemmende Türen/Fenster, besondere Lärm- oder Geruchsbelastung).

Bei der Wohnflächenberechnung werden Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m zur Hälfte berücksichtigt, Flächen unter 1 m lichter Höhe gar nicht; Flächen von Balkonen und Loggien in der Regel mit einem Viertel, bei hohem Nutzwert maximal zur Hälfte (§ 4 Ziffer 4 Wohnflächenverordnung).

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 25 m² bis 160 m² Wohnfläche einschließlich Ein- und Zweifamilienhäusern. Nicht erfasst sind u. a. preisgebundener Wohnraum, gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Heimen, Untermietverhältnisse, (teil)möblierter Wohnraum sowie Dienst- und Werkswohnungen. Baujahre ab 2024 sind nicht Teil des Mietspiegels.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2024 für nicht preisgebundene Wohnungen in Essen (§ 558d BGB), gültig ab 01.08.2024 für die Dauer von zwei Jahren.