Berliner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · Stichtag 01.09.2025 · veröffentlicht am 28.05.2026
1. Wohnung und Geltungsbereich
Modernisierte Wohnungen bleiben grundsätzlich im ursprünglichen Baujahr. Eine abweichende Bezugsfertigkeit kommt insbesondere bei Wiederaufbau, erstmaliger Umwandlung, Ausbau/Erweiterung oder neubaugleicher Modernisierung in Betracht.
2. Adresse und Wohnlage
Das amtliche Verzeichnis enthält 400.505 Adressen. Wegen mehrfach vorkommender Straßennamen umfasst der Vorschlag neben der Straße auch Postleitzahl und Bezirk. Die vollständige Adresse setzt Wohnlage und den für 1973–1990 maßgeblichen Gebietsstand Ost/West automatisch.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Die Mietspiegeltabelle gilt für vermieterseitig voll ausgestattete Wohnungen. Für Wohnungen bis 1949 ohne Sammelheizung und/oder Bad, aber mit Innen-WC, wird der veröffentlichte Abschlag von 0,33 €/m² angewendet; dieser Abschlag gehört nicht zum qualifizierten Teil.
Je Merkmalgruppe entscheidet die einfache Überzahl der wohnwerterhöhenden oder wohnwertmindernden Merkmale über 20 % der jeweiligen halben Preisspanne. Die fünf Gruppen werden saldiert. Die Orientierungshilfe ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels und bleibt eine Einzelfallbewertung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind der Berliner Mietspiegel 2026 und das amtliche Straßenverzeichnis.