Bergheimer Mietspiegelrechner
Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand Mai 2026
1. Grundangaben
Die Tabelle enthält Werte für Wohnungen von 30 bis 109,9 m². Für vor 1961 bezugsfertige Wohnungen liegt kein ausreichendes Datenmaterial vor. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet.
2. Modernisierung oder umfassende Sanierung
Eine modernisierte Wohnung muss erneuerte Sanitäreinrichtungen, eine zeitgemäß erweiterte Elektroinstallation und eine Heizung im Sinne des Mietspiegels aufweisen. Bei umfassend sanierten Gebäuden und neu geschaffenem Wohnraum ist stattdessen das Fertigstellungsjahr der Sanierung bzw. des Ausbaus als Baujahr einzutragen.
3. Ausstattung
A · mit Heizung und Bad/WC
Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie Bad und WC. Für die Gruppe 1961–1975 ist nur diese Tabellenzeile veröffentlicht.
B · mit besonderer Ausstattung
Mehrere Merkmale müssen vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen, zum Beispiel:
- außergewöhnlicher Fußboden, separates WC, Zweitbad oder separate Dusche,
- hochwertige Einbauschränke, Einbauküche oder große Balkon-, Terrassen-, Loggia-, Garten- oder Atriumfläche,
- je nach Baualtersgruppe wärme- und schalldämmende Verglasung oder barrierearmer Zutritt bzw. bodengleiche Dusche.
4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag
Der Abschlag von ungefähr 10 % ist eine Orientierung und wird auch beim Zusammentreffen mehrerer genannter Gründe nur einmal angesetzt.
Mittlere Wohnlage
Normale Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile; die meisten Wohnungen im Gemeindegebiet liegen in diesen Wohngegenden.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusch, Geruch oder andere Kriterien erheblich beeinträchtigt.
5. Besondere Wohnform
Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Der Mietspiegel nennt hierfür keinen bezifferbaren Zuschlag.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bergheim. Der Bergheimer Mietspiegel weist keinen Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner die veröffentlichte Mietspanne und deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.
Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Für Appartements sowie außergewöhnlich gestaltete und gepflegte Wohnhäuser können höhere Mieten entstehen. Kleinappartements, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sowie preisgebundener, möblierter oder teilmöblierter Wohnraum und Wohnungen ohne eigenes Bad mit WC sind nicht erfasst.
Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebs- und Heizkosten, Schönheitsreparaturen und weitere vertragliche Zuschläge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Bergheim 2026 und die Dokumentation der Rheinischen Immobilienbörse e. V.