Bergheimer Mietspiegelrechner
Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand Mai 2026
1. Grundangaben
Die Tabelle enthält Werte für Wohnungen von 30 bis 109,9 m². Für vor 1961 bezugsfertige Wohnungen liegt kein ausreichendes Datenmaterial vor. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet.
2. Modernisierung oder umfassende Sanierung
Eine modernisierte Wohnung muss erneuerte Sanitäreinrichtungen, eine zeitgemäß erweiterte Elektroinstallation und eine Heizung im Sinne des Mietspiegels aufweisen. Bei umfassend sanierten Gebäuden und neu geschaffenem Wohnraum ist stattdessen das Fertigstellungsjahr der Sanierung bzw. des Ausbaus als Baujahr einzutragen.
3. Ausstattung
A · mit Heizung und Bad/WC
Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie Bad und WC. Für die Gruppe 1961–1975 ist nur diese Tabellenzeile veröffentlicht.
B · mit besonderer Ausstattung
Mehrere Merkmale müssen vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen, zum Beispiel:
- außergewöhnlicher Fußboden, separates WC, Zweitbad oder separate Dusche,
- hochwertige Einbauschränke, Einbauküche oder große Balkon-, Terrassen-, Loggia-, Garten- oder Atriumfläche,
- je nach Baualtersgruppe wärme- und schalldämmende Verglasung oder barrierearmer Zutritt bzw. bodengleiche Dusche.
4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag
Der Abschlag von ungefähr 10 % ist eine Orientierung und wird auch beim Zusammentreffen mehrerer genannter Gründe nur einmal angesetzt.
Mittlere Wohnlage
Normale Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile; die meisten Wohnungen im Gemeindegebiet liegen in diesen Wohngegenden.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusch, Geruch oder andere Kriterien erheblich beeinträchtigt.
5. Besondere Wohnform
Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Der Mietspiegel nennt hierfür keinen bezifferbaren Zuschlag.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bergheim. Der Bergheimer Mietspiegel weist keinen Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner die veröffentlichte Mietspanne und deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.
Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Für Appartements sowie außergewöhnlich gestaltete und gepflegte Wohnhäuser können höhere Mieten entstehen. Kleinappartements, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sowie preisgebundener, möblierter oder teilmöblierter Wohnraum und Wohnungen ohne eigenes Bad mit WC sind nicht erfasst.
Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebs- und Heizkosten, Schönheitsreparaturen und weitere vertragliche Zuschläge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Bergheim 2026 und die Dokumentation der Rheinischen Immobilienbörse e. V.
Mietspiegel Bergheim 2026: Wie entsteht die passende Mietspanne?
Der Mietspiegel Bergheim 2026 liefert eine Mietspanne für die Kombination aus Baualter, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage. Der Rechner oben übernimmt die Tabellensuche und berechnet daraus die monatliche Nettokaltmiete. Die angezeigte Spannenmitte ist eine arithmetische Rechenhilfe, weil der Mietspiegel selbst keinen gesonderten Mittelwert veröffentlicht.
Welchen Rechtscharakter hat der Bergheimer Mietspiegel?
Bergheim verfügt über einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB für nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Arbeitskreis Mietspiegel beschloss die Ausgabe am 21. Mai 2026 einstimmig. Sie wird im Einvernehmen mit der Kreisstadt Bergheim veröffentlicht und trägt den Stand Mai 2026.
Nicht erfasst werden unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, preisgebundene oder verbilligt überlassene Wohnungen, Heime und möblierter Wohnraum. Die veröffentlichte Tabelle reicht von 30 bis 109,9 Quadratmetern. Der Rechner bleibt deshalb innerhalb dieses engeren Bereichs, auch wenn die methodische Dokumentation weitere Wohnungen nennt.
Wie ist die Bergheimer Tabelle gegliedert?
Fünf Baualtersgruppen reichen von 1961–1975 bis zu Gebäuden ab 2018. Vier Wohnflächenklassen unterscheiden 30–49,9, 50–69,9, 70–89,9 und 90–109,9 Quadratmeter. Für jedes belegte Feld kommen mittlere oder gute Wohnlage sowie Ausstattung A oder B hinzu.
Ausstattung A beschreibt Wohnungen mit Heizung sowie Bad und WC. Ausstattung B setzt mehrere besondere Merkmale und einen insgesamt besseren Standard voraus. Einzelmerkmale werden nicht addiert. Für die älteste Gebäudegruppe veröffentlicht die Tabelle ausschließlich Ausstattung A.
Welche Werte zeigt ein typischer Tabellenfall?
Für 75 Quadratmeter, Baujahr 1970, Ausstattung A und mittlere Wohnlage nennt der Mietspiegel 6,10 bis 7,60 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte beträgt 6,85 Euro und entspricht 513,75 Euro Nettokaltmiete im Monat. Bei guter Wohnlage reicht die Spanne desselben Falls von 6,30 bis 8,20 Euro.
Eine einfache Wohnlage, Randlage oder fehlende Heizung kann einen Abschlag um 10 Prozent rechtfertigen. Dieser Näherungswert wird nicht mehrfach addiert, wenn mehrere Gründe zugleich vorliegen. Die Quelle veröffentlicht dafür keinen kumulierten Abschlag.
Wann dürfen Altbauten einer jüngeren Gruppe zugeordnet werden?
Bei erneuerten Sanitäreinrichtungen, zeitgemäßer Elektroinstallation und einer Heizung für alle Räume kann ein älteres Gebäude an der Gruppe 1976–1989 orientiert werden. Wurden sämtliche Maßnahmen nach 1990 ausgeführt, nennt der Mietspiegel die Gruppe 1990–2004. Eine umfassende Sanierung oder neu geschaffener Wohnraum wird dagegen nach dem Fertigstellungsjahr der Maßnahme eingeordnet.
Wie sollten Sie das Ergebnis verwenden?
Vergleichen Sie nur die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten, Möblierung, Küche oder Stellplatz. Mieter sollten besonders die Wohnlage und den Ausstattungsstandard hinterfragen. Vermieter sollten einen Wert innerhalb der Spanne mit dem tatsächlichen Zustand begründen. Der Rechner schafft Transparenz, liefert aber keine automatische Entscheidung über die zulässige Miethöhe.
Quelle: Mietspiegel Bergheim für frei finanzierte Wohnungen, Stand 05.2026 und Dokumentation zum Mietspiegel Bergheim 2026.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bleirohre im Haus: Verkäufer haftet auch ohne akuten Schaden
Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Mietpreisbremse: Nachtrag vor Mietbeginn unwirksam
