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Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Der beste Anwalt für Mietrecht
Fragen kostet nichts, außer beim Anwalt. Ein Anwalt ist teuer, ein guter Anwalt ist unbezahlbar. So jedenfalls die landläufige Meinung. Falsch! Anwälte sind selbstständige Organe der Rechtspflege und damit grundsätzlich für jeden Rechtssuchenden da. Aber klar ist auch, der Rechtsanwaltsberuf ist kein Hobby und der Anwalt muss auch seine Brötchen verdienen. Doch was ist zutun, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um einen Anwalt selbst zu bezahlen?
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Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, welche dem Zweck dient, einem Rechtssuchenden den Zugang zur Rechtsberatung zu ermöglichen, wenn dieser sich dies aus eigenen Mitteln nicht leisten kann.

Umfang der Beratungshilfe:

  • Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt
  • Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte

Geltungsbereich: Die Beratungshilfe wird grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet gewährt.

Ausnahmen: Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. In diesen Fällen ist lediglich die Beratung durch einen Anwalt, nicht aber die Vertretung von der Beratungshilfe umfasst.


Wann wird Beratungshilfe gewährt?

Beratungshilfe steht denjenigen zur Verfügung, welche nicht über die Mittel verfügen, um sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts leisten zu können.

Voraussetzungen:

  1. Finanzielle Bedürftigkeit: Es kommt sowohl auf das Einkommen als auch auf das Vermögen des Rechtssuchenden an.
  2. Keine Mutwilligkeit: Die Rechtsberatung darf nicht mutwillig sein. Das ist dann der Fall, wenn der Rechtssuchende sein Rechtsproblem auch ohne einen Rechtsanwalt regeln kann, weil es sich um eine besonders einfache Angelegenheit handelt.
  3. Kein gerichtliches Verfahren: Es darf sich nicht bereits um ein gerichtliches Verfahren handeln. Ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, besteht ggf. ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Woher bekomme ich Beratungshilfe?

Zuständigkeit: Zuständig für die Entscheidung über Beratungshilfe ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat.

Der Beratungshilfeschein: Wird die Beratungshilfe bewilligt, erhält der Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein. Dieser erlaubt es dem Rechtssuchenden, unter Einlösung des Beratungshilfescheins, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen.

Antragstellung: Ein Beratungshilfeschein wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Dort kann der Rechtssuchende persönlich, meist sogar ohne vorherigen Termin, erscheinen und mit einem Rechtspfleger zusammen den Antrag ausfüllen.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Belege für das aktuelle Einkommen
  • Belege für monatliche Fixkosten (Miete und Nebenkosten)
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen
  • Ggf. Unterlagen zum Rechtsproblem

Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine staatliche Leistung zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren. Diese umfasst alle im Gerichtsverfahren anfallenden (eigenen) Gerichts- und Anwaltskosten.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist die Prozesskostenhilfe allerdings lediglich ein zinsloses staatliches Darlehen. Das bedeutet, dass die Staatskasse den Prozesskostenhilfeempfänger zur Rückzahlung der Leistungen auffordern kann, sofern sich seine Vermögensverhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre verbessern.

Umfang: Die Prozesskostenhilfe umfasst die vollständige Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren über die Instanz, für die sie bewilligt worden ist.

Nicht umfasst: Die Kosten, die der Gegenpartei für ihre anwaltliche Vertretung entstehen.


Wann wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Voraussetzungen:

  1. Finanzielle Bedürftigkeit: Der Antragsteller ist nicht, nicht vollständig oder nur in Raten in der Lage, die Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
  2. Keine Mutwilligkeit: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Das ist der Fall, wenn der Antragsteller von der Rechtsverfolgung absehen würde, wenn er die Kosten selbst zu tragen hätte.
  3. Erfolgsaussicht: Die Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Woher bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Zuständigkeit: Zuständig für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Gericht, bei welchem das gerichtliche Verfahren anhängig ist, für welches Prozesskostenhilfe begehrt wird.

Unsere Unterstützung: Im Falle unserer Beauftragung übernehmen wir gerne die Antragstellung für Sie.

Benötigte Unterlagen: Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse samt der Belege zu den dort gemachten Angaben. Ein Formular finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Mietrecht in Essen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


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