Zum Hauptinhalt springen

Werner Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026 – 31.12.2027

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene Wohnungen von 20 bis 180 m². Bei einer Kernsanierung oder Grundrissänderung mit wesentlichem Bauaufwand kann im Einzelfall das Jahr der Baumaßnahme als Bezugsfertigkeitsjahr eingeordnet werden.

2. Modernisierung

Nur vom Vermieter durchgeführte Modernisierungen berücksichtigen. Die Zeiträume beziehen sich auf den Datenstand Juli 2025.

3. Energie und Heizung

+0,25 €/m²

4. Wohnungsausstattung

Merkmale nur berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden. Standard sind ein Bad, Balkon oder Terrasse von 3 bis 10 m² und ein Bodenbelag wie Fliesen, Teppich oder Laminat.

+0,15 €/m²
+0,20 €/m²
+0,10 €/m²
+0,30 €/m²

5. Weitere Merkmale

−0,70 €/m²
−0,20 €/m²
−0,10 €/m²
+0,15 €/m²
+0,35 €/m²
+0,15 €/m²
+0,20 €/m²

Beim Einfamilienhaus ist die Gartennutzung bereits im Zuschlag enthalten.

6. Wohnlage

Mittlere Wohnlage im Stadtgebiet · ±0,00 €/m²

Das Stadtgebiet Werne kann laut Mietspiegel nicht in mehrere Wohnlagen aufgeteilt werden. Konkrete Standortmerkmale, die von der beschriebenen mittleren Wohnlage abweichen, können bei der Einordnung innerhalb der veröffentlichten Mietspanne berücksichtigt werden; sie verändern den Rechenwert nicht automatisch.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Werne. Die Summe aller Zu- und Abschläge wird in €/m² gleichermaßen zum Mittelwert sowie zur Unter- und Obergrenze der Baualtersklasse addiert.

Heiz- und Betriebskosten, Schönheitsreparaturen sowie Garagen- und Stellplatzmieten sind nicht enthalten. Erheblich abweichende Ausstattungs- oder nicht gesondert bewertete Merkmale können die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne beeinflussen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2026 der Stadt Werne. Ergänzend: amtlicher Online-Rechner des Kreises Unna.

Frau schreibt an einem Schreibtisch auf einem Laptop

Mieterhöhung sicher aufsetzen

Ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu formulieren ist alles andere als trivial – nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Doku-Assistenten.


Mietspiegel Werne 2026: Wie werden feste Eurobeträge addiert?

Der Mietspiegel Werne 2026 verbindet sechs Baualtersklassen mit festen Zu- und Abschlägen je Quadratmeter. Die gesamte Korrektur wird gleichermaßen auf Mittelwert, Untergrenze und Obergrenze angewandt. Anders als bei Prozentmodellen bleibt jeder einzelne Eurobetrag direkt im Rechenweg sichtbar.

Ist der Werner Mietspiegel qualifiziert?

Ja, Werne verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Grundlage sind eine Vermieterbefragung und deren wissenschaftliche Auswertung durch die Geschäftsstelle des kreisweiten Gutachterausschusses. Die Daten bilden den Stand Juli 2025 ab. Die Laufzeit umfasst die beiden Kalenderjahre 2026 und 2027.

In die Systematik fallen Flächen von 20 bis einschließlich 180 Quadratmetern, sofern die Wohnung weder möbliert noch preisgebunden ist. Die Zahlen beziehen sich auf die kalte Grundmiete; Umlagen, Renovierungsleistungen und Entgelte für Stellflächen sind nicht eingerechnet. Als Standard gelten unter anderem ein Bad mit WC, ein drei bis zehn Quadratmeter großer Balkon oder eine Terrasse, üblicher Bodenbelag und eine Gas- oder Ölzentralheizung.

Wie wird der Ausgangswert bestimmt?

Das Bezugsfertigkeitsjahr führt von „bis 1949“ bis „ab 2015“ in eine der sechs Klassen. Für Baujahre 1978 bis 1994 nennt die Tabelle 6,15 Euro pro Quadratmeter bei einer Spanne von 4,64 bis 7,14 Euro. Eine 75-Quadratmeter-Wohnung von 1985 kommt ohne weitere Merkmale damit auf 461,25 Euro monatlich.

Eine Kernsanierung oder wesentliche Grundrissänderung kann im Einzelfall das Jahr der Baumaßnahme als Bezugsfertigkeitsjahr rechtfertigen. Diese bauliche und rechtliche Voraussetzung muss außerhalb des Rechners geklärt werden.

Welche Merkmale verändern die Miete?

Die Größenkorrektur reicht von plus 0,75 Euro für kleine bis minus 0,30 Euro für große Wohnungen. Weitere Werte betreffen Wärmepumpe, Fernwärme, Energieausweis, Gäste-WC, offenen Grundriss, Bodenbelag, Einbauküche, Balkon, Souterrain, Geschoss, Aufzug, Garten, Barrierearmut und Gebäudeart. Ein Einfamilienhaus einschließlich Gartennutzung erhält beispielsweise 0,55 Euro Zuschlag.

Wie werden Modernisierungen bewertet?

Für acht Baumaßnahmen vergibt die Broschüre abhängig vom Ausführungszeitraum Punkte. Ein Stand bis fünf Punkte bleibt ohne Korrektur. Bei sechs bis 13 Punkten kommen 0,30 Euro hinzu; ab 14 und bis 20 Punkten sind es 1,35 Euro. Berücksichtigt werden allein vermieterseitige Arbeiten, zeitlich bezogen auf Juli 2025.

Warum gibt es keinen eigenen Lagebetrag?

Das Stadtgebiet lässt sich laut Broschüre nicht in mehrere Wohnlagen teilen. Die meisten Wohnungen liegen in mittlerer Lage. Besondere Standortmerkmale können eine Abweichung vom errechneten Mittel innerhalb der Spanne begründen, führen aber nicht automatisch zu einem zusätzlichen Rechenposten. Gleiches gilt für untersuchte Merkmale ohne eindeutig ermittelten Einfluss, etwa Zimmerzahl oder Heizkörperart. Die Spanne bleibt eine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Quelle: Mietspiegel der Stadt Werne 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

27. März 2026
Jahrelang galt sie als ungeschriebenes Gesetz: die Drei-Angebote-Regel bei Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Bundesgeric...
15. Februar 2026
Vermieter dürfen bei Betriebskosten keine überhöhten Preise an Mieter weitergeben. Ein Gericht zeigt, welche Grenzen gelten.
27. Juli 2025
Eine Mieterin wird ohnmächtig und fällt gegen eine Glastür. Trotz fehlendem Verschulden muss sie den Schaden ersetzen - so entschied das Landgerich...
27. März 2025
Müssen Vermieter bei der Belegeinsicht zu Nebenkostenabrechnungen immer Originalbelege vorlegen, oder reichen auch digitale Dokumente aus? Diese Fr...
29. August 2025
Hauseigentümer im Ruhrgebiet müssen auch bei extremen Wetterlagen keine Schneefanggitter installieren. Ein aktueller Fall zeigt, wann Autofahrer se...
23. Januar 2026
Ein Heimfallanspruch beim Dauerwohnrecht kann erst verjähren, wenn das Recht im Grundbuch eingetragen ist – nicht schon bei Vertragsschluss.