Stolberger Mietspiegelrechner
Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–31.12.2027
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte und steuerbegünstigte Wohnungen sowie Altbauten im Stadtgebiet. Für Baujahre ab 2021 nennt er keine Tabelle, sondern nur die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete.
2. Baualtersgruppe und Modernisierung
Eine Teilmodernisierung ordnet Wohnungen bis Baujahr 1970 der Gruppe 1971–1980 und jüngere Wohnungen der jeweils nächsten Gruppe zu. Bei Vollmodernisierung ist eine Einordnung höchstens bis 2011–2020 möglich. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ist eine getrennte Kostenberechnung und wird hier nicht berechnet.
3. Wohnlage
Einfache Wohnlage: Bereich von Industrieanlagen, starke Verkehrs-, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastung, wenig Licht, Luft und Sonne oder fehlende nahe Verkehrs- und Einkaufsmöglichkeiten.
Mittlere Wohnlage: Wohnstraße oder Wohngegend ohne Lagevorteile; öffentlicher Verkehr und Einkaufsmöglichkeiten sind bis etwa fünf Minuten zu Fuß erreichbar. Hierzu können auch innerstädtische Wohn- und Geschäftsstraßen mit Durchgangsverkehr gehören.
Gute Wohnlage: bevorzugtes ruhiges Wohnviertel nahe Grünanlagen oder mit Gärten beziehungsweise Vorgärten und gut erreichbarer Infrastruktur.
Laut Mietspiegel gehört der überwiegende Teil des Stolberger Wohnungsbestands zur mittleren Wohnlage.
4. Wohnungsgröße und Eigenheim
Kleinwohnungszuschläge sind nur im veröffentlichten „bis zu“-Rahmen und nach Einzelfallprüfung wählbar. Der Großwohnungsabschlag gilt ausschließlich für den Flächenanteil oberhalb von 90 m². Bei Eigenheimen entfällt er; Garten, Garage oder Garagenstellplatz sind mit dem Eigenheimzuschlag abgegolten.
5. Einordnung innerhalb der Mietspanne
Wertsteigernde Beispiele
Wertmindernde Beispiele
Der Mietspiegel beziffert die Einzelwirkung dieser Merkmale nicht. Die Auswahl dokumentiert deshalb nur die Einzelfallabwägung; den Rechenwert bestimmt ausschließlich die gewählte Spannenposition.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Stolberg (Rheinland). Da der Mietspiegel nur Mietspannen veröffentlicht, ist die angezeigte Spannenmitte eine rein rechnerische Orientierung.
Der Großwohnungsabschlag wird nur auf den über 90 m² hinausgehenden Flächenanteil angewandt. Frei wählbare Prozentwerte sind auf die amtlich veröffentlichten „bis zu“-Grenzen beschränkt. Die konkrete Spannenposition und jeder Zuschlag sind anhand des Einzelfalls zu begründen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) 2026.