Sankt Augustiner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–31.12.2027
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 25 bis 150 m². Ausgenommen oder nicht unmittelbar erfasst sind insbesondere Wohnheime, vorübergehend vermieteter Wohnraum, möblierte Räume, betreutes Wohnen, Heime, gewerblich mitgenutzte Wohnungen, ermäßigt überlassener Wohnraum, Einzelzimmer ohne eigenen Eingang sowie Wohnungen ohne Bad oder ohne WC.
2. Wohnlage
Den Wert für die konkrete Straße und gegebenenfalls den Hausnummernbereich bitte dem Wohnlageverzeichnis ab Seite 11 der amtlichen Mietspiegelbroschüre entnehmen. Ist eine Straße nicht aufgeführt, wird sie laut Broschüre mit ±0,00 €/m² angesetzt.
3. Art der Wohnung
Bei der Geschosszahl zählen Erdgeschoss/Hochparterre, ausgebaute Dach- und Gartengeschosse mit; Souterrain und Kellergeschosse werden nicht gezählt.
4. Ausstattung der Wohnung
Nur Merkmale berücksichtigen, die vom Vermieter gestellt oder bezahlt wurden.
5. Modernisierungen seit 2012
Gezählt werden wesentliche Gebrauchswerterhöhungen der Sanitäreinrichtung, Elektroinstallation und Innen-/Wohnungstüren. Es darf nur ein Zuschlag angesetzt werden.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Sankt Augustin.
Die Wohnfläche wird für die Tabellenzuordnung kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Garagen-/Stellplatzentgelte sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge sind nicht enthalten. Die ausgewiesene Spanne umfasst die mittleren zwei Drittel der erhobenen Mieten.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die amtliche Mietspiegelbroschüre Sankt Augustin 2026/2027 und die Dokumentation der Fortschreibung.