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Saarbrücker Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Wohnung

Anwendbar auf 20 bis 300 m² und Wohnungen, die spätestens am 31.03.2023 bezugsfertig wurden. Dezimalflächen werden wie im amtlichen Online-Rechner auf die nächstgelegene ganze Tabellenfläche gerundet.

2. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über die Einzeladressen des amtlichen Online-Rechners gesetzt werden. Wegen gleichnamiger Straßen wird die Postleitzahl in den Vorschlägen mit angezeigt; Adressen mit „keine Wohnlage“ werden nicht geschätzt.

3. Wohnungsausstattung

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.

4. Abschlagsmerkmale

Nur tatsächlich zutreffende Merkmale auswählen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Saarbrücken. Die Spanne reicht von −17 % bis +15 % um den Mittelwert; eine Abweichung muss durch konkrete, noch nicht berechnete Wohnwertmerkmale begründet werden.

Die Basismiete enthält bereits Wohnfläche, Baualtersklasse und Wohnlage. Merkmale, die der Mietende selbst geschaffen hat, dürfen nur berücksichtigt werden, wenn der Vermietende die Kosten erstattet hat. Adressen mit amtlicher Kennzeichnung „keine Wohnlage“ werden nicht geschätzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Saarbrücken 2026. Amtliche Übersichtsseite der Landeshauptstadt Saarbrücken.

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Mietspiegel Saarbrücken 2026: Wie entsteht die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 verbindet Wohnfläche, Baujahr und Wohnlage zu einer Basismiete. Prozentuale Zu- und Abschläge bilden ausgewählte Besonderheiten der Wohnung ab. Der Rechner führt diese Schritte zusammen und zeigt den Mittelwert sowie die dazugehörige Mietspanne.

Warum ist der Saarbrücker Mietspiegel qualifiziert?

Die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie schreibt den Mietspiegel 2024 anhand der Preisentwicklung fort und gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Der Arbeitskreis Mietspiegel erkannte die Fassung am 11. September 2025 an, der Stadtrat am 4. November 2025.

Die Datengrundlage stammt vom Stichtag 1. April 2023. Im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die ausgewiesenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Ein Mietspiegel ersetzt dennoch keine Prüfung sämtlicher Voraussetzungen einer konkreten Mieterhöhung.

Für welche Wohnungen gelten die Tabellen?

Die Tabellen gelten für nicht preisgebundene Wohnungen im gesamten Saarbrücker Stadtgebiet mit 20 bis 300 Quadratmetern, die spätestens am 31. März 2023 bezugsfertig wurden. Auch vermietete Einfamilienhäuser sind erfasst. Ausgewiesen wird die monatliche Nettokaltmiete je Quadratmeter, also ohne Heiz- und Betriebskosten.

Nicht anwendbar ist die Ausgabe unter anderem auf möblierte oder öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnheime, kurzfristig vermieteten Wohnraum, Teil-Untermietverhältnisse und Wohnungen ohne eigenen Eingang oder ohne Küche. Außerhalb des Flächenbereichs liefert sie ebenfalls keinen Tabellenwert.

Wie bestimmen Fläche, Baujahr und Wohnlage die Basismiete?

Drei Tabellen liefern unmittelbar die Basismiete für eine einfache, mittlere oder gute Wohnlage. Innerhalb der passenden Tabelle entscheiden die Wohnfläche und fünf Baualtersklassen: bis 1948, 1949 bis 1960, 1961 bis 1977, 1978 bis 2002 sowie 2003 bis 2023. Das Straßenverzeichnis ordnet konkrete Adressen einer Wohnlage zu; einzelne Adressen tragen keine Einstufung.

Bei nachträglich geschaffenem Wohnraum zählt das Jahr, in dem der An- oder Ausbau abgeschlossen wurde. Kleine und sehr große Wohnungen können höhere Quadratmeterwerte aufweisen als mittlere Größen. Deshalb sollte der Tabellenwert nicht aus benachbarten Flächen oder einer pauschalen Durchschnittsmiete abgeleitet werden.

Welche Merkmale verändern den errechneten Mittelwert?

Sieben Zuschläge und drei Abschläge werden prozentual auf die Basismiete angewendet. Eine komplette Einbauküche bringt etwa plus 6,3 Prozent, ein in den letzten 15 Jahren umfassend modernisiertes Bad plus 3,2 Prozent. Fehlt ein Waschmaschinenanschluss in der Wohnung, gelten minus 4,5 Prozent. Selbst geschaffene Ausstattungen zählen nur, wenn der Vermietende die Kosten erstattet hat.

Das amtliche Beispiel kombiniert bei 50 Quadratmetern, guter Lage und Baujahr 2003 bis 2023 eine Basismiete von 10,05 Euro mit vier Merkmalen. Der Saldo von plus 10,3 Prozent ergibt 11,09 Euro je Quadratmeter.

Was bedeutet die ausgewiesene Mietspanne?

Die Spanne berücksichtigt noch nicht erfasste Besonderheiten und reicht vom errechneten Mittelwert aus 17 Prozent nach unten bis 15 Prozent nach oben. Im amtlichen Beispiel sind das 9,20 bis 12,75 Euro je Quadratmeter. Eine Abweichung vom Mittelwert verlangt passende Wohnwertmerkmale; bereits berechnete Merkmale sollten nicht nochmals herangezogen werden.

Die Spanne ist keine pauschale Freigabe für jeden Betrag zwischen ihren Grenzen. Ob eine konkrete Vertragsmiete oder Mieterhöhung zulässig ist, hängt zusätzlich von den gesetzlichen und vertraglichen Umständen des Einzelfalls ab.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Landeshauptstadt Saarbrücken 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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