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Pulheimer Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand April 2024

1. Wohnung

Die veröffentlichte Mietpreistabelle reicht von 30 bis 109,9 m². Der allgemeine Geltungsbereich erfasst Wohnungen bis 150 m²; für größere Wohnflächen als 109,9 m² weist der Mietspiegel jedoch keine Werte aus, sodass keine Tabellenberechnung möglich ist. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt, wobei Balkon- und Terrassenflächen in der Regel zu einem Viertel angerechnet werden.

2. Modernisierung oder umfassende Sanierung

Voraussetzungen einer modernisierten Wohnung

  • Die Sanitäreinrichtungen müssen erneuert sein (neue Fliesen und neues Porzellan).
  • Die Elektroinstallation muss auf neuzeitlichen Standard erweitert worden sein.
  • Es muss eine Heizung vorhanden sein, die alle Räume von zentraler Stelle aus mit Wärme versorgt (auch Fernwärme, Etagen-, Gebäude- oder Blockheizung).

Umfassende Sanierung und neuer Wohnraum

Bei umfassend sanierten Gebäuden mit grundlegender Veränderung des Ursprungszustandes stellt der Mietspiegel für die Baualtersgruppe auf das Jahr der Fertigstellung der Sanierung ab; Entsprechendes gilt für durch Ausbau neu geschaffenen Wohnraum. Tragen Sie in diesen Fällen dieses Jahr oben als Bezugsfertigkeit ein.

3. Ausstattung

A · mit Heizung, Bad/WC

Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie Bad/WC. Für die Gruppe bis 1960 veröffentlicht der Mietspiegel ausschließlich diese Zeile.

B · mit besonderer Ausstattung

Eine besondere Ausstattung liegt vor, wenn die Gesamtanlage vom Gruppenstandard abweicht. Es ist erforderlich, dass mehrere Merkmale vorliegen, zum Beispiel:

  • wärme- und schalldämmende Verglasung (gilt für die Gruppen „bis 1960“ und „1961–1975“),
  • ein außergewöhnlicher Fußboden, etwa Parkett oder Marmor,
  • ein Zweitbad, ein separates WC oder eine separate Dusche,
  • Einbauschränke gehobener Qualität oder eine Einbauküche,
  • ein großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten oder Atrium,
  • barrierearmer Zutritt oder bodengleiche Dusche (gilt für die Gruppen „bis 1960“ bis „1976–1989“).

4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag

Mittlere Wohnlage

Normale Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile. Die meisten Wohnungen innerhalb des Gemeindegebietes liegen in diesen Wohngegenden.

Gute Wohnlage

Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.

Einfache Wohnlage

Das Wohnen wird durch Geräusch- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien erheblich beeinträchtigt.

Höhe des Abschlags

Der Mietspiegel nennt für diese Gründe einen Abschlag „um 10 %“ der ausgewiesenen Mieten als angemessene Orientierung. Eine Kumulation mehrerer Gründe ist nicht veröffentlicht; der Rechner setzt den Abschlag deshalb nur einmal an.

5. Geltungsbereich und besondere Wohnform

Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Eine Einbauküche und Einbauschränke zählen ausdrücklich nicht als Möblierung. Der Mietspiegel ist für Einfamilienhäuser nicht anwendbar.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Pulheim. Der Mietspiegel weist je Tabellenfeld eine Mietspanne, aber keinen Mittelwert aus; die vom Rechner zusätzlich gezeigte Spannenmitte ist deshalb nur eine rechnerische Orientierung und kein amtlicher Wert.

Die veröffentlichten Spannen stellen den Schwerpunkt des Marktes dar und geben den unterschiedlichen Wohnwert wieder; höhere und niedrigere Mieten werden nicht ausgeschlossen. Wohnwerterhöhende oder -mindernde Merkmale sind im Mietspiegel nicht gesondert ausgewiesen, können die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb der Spanne aber positiv oder negativ beeinflussen. Höhere Mieten können sich insbesondere bei Kleinappartements, bei Wohnungen in sehr guten Wohnlagen sowie bei außergewöhnlich gestalteten und gepflegten Wohnhäusern und Neubauten ergeben; der Mietspiegel beziffert diese Fälle nicht.

Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m² Wohnfläche. Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung, Heizkosten sowie Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung und Stellplatz sind nicht enthalten. Die amtliche Dokumentation weist ergänzend darauf hin, dass Neuvermietungen im Durchschnitt ein um 44 % höheres Mietniveau als Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen aufweisen; die Tabelle unterscheidet dies nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Pulheim, Stand 04.2024 und die Dokumentation zum Mietspiegel Pulheim 2024 der Rheinischen Immobilienbörse e. V.