Pfaffenhofener Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig 01.10.2024 bis 30.09.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 25 bis 160 m² im Stadtgebiet Pfaffenhofen a. d. Ilm. Nicht anwendbar insbesondere auf selbst genutztes Eigentum, preisgebundene Wohnungen, Wohnheime, verbilligt oder mietfrei überlassenen Wohnraum, Einzelzimmer und nicht abgeschlossene Wohnungen.
Aktualität: Die Stadt hat eine Fortschreibung 2026 beschlossen; sie tritt erst am 01.10.2026 in Kraft. Bis dahin gilt dieser Stand 2024.
2. Art und Ausstattung des Wohnraums
3. Energetische und sonstige Modernisierungsmaßnahmen
Berücksichtigungsfähig bei Baujahr vor 1995 und Durchführung seit 2010, wenn die Maßnahme den Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Zustand wesentlich erhöht.
4. Wohnlage
Für „vergleichbare Ortsteile“ veröffentlicht der Mietspiegel kein Anschriftenverzeichnis. Die passende amtliche Ortsteilgruppe ist deshalb im Einzelfall zu prüfen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±17 %. Nicht bezifferte Merkmale und Garagen- oder Stellplatzmieten werden nicht automatisch berechnet. Die Stadt hat den Mietspiegel 2026 bereits beschlossen; er gilt erst ab 01.10.2026 und ist in diesem Rechner noch nicht vorweggenommen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Pfaffenhofen a. d. Ilm 2024.