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Mietspiegelrechner Oberammergau

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Oberammergau für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Oberammergau.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Oberammergau 2025: Welche Regionaltabelle zählt?

Der Mietspiegel Oberammergau 2025 gehört zur gemeinsamen Ausgabe für die Zugspitz Region. Trotzdem ist nicht irgendeine regionale Tabelle maßgeblich: Oberammergau ist der Vergleichsraumgruppe 3 zugeordnet. Der Rechner wählt genau diese Basismieten und ergänzt die prozentualen Werte für Modernisierung, Bad, Ausstattung und Beschaffenheit.

Wie lange gilt der qualifizierte Regionalmietspiegel?

Die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Die beteiligten Interessenvertretungen erkannten sie am 15. Januar 2025 an. Sie trat am 1. Februar 2025 in Kraft und gilt einschließlich 31. Januar 2027. Herausgeberin ist die Zugspitz Region GmbH gemeinsam mit den beteiligten Kommunen.

In Oberammergau erfasst das Modell frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 Quadratmetern sowie Baujahren bis 2024. Preisgebundener Wohnraum, Heime, soziale Einrichtungen und gewerblich oder nur kurzfristig vermietete Wohnungen gehören nicht dazu. Möblierte und nicht abgeschlossene Wohnungen sind nicht unmittelbar vom Ergebnis gedeckt.

Wie entstehen die Oberammergauer Basiswerte?

Elf Größenklassen werden mit neun Baualtersklassen kombiniert. Das ergibt 99 Tabellenfelder in der Vergleichsraumgruppe 3, die auch für Eschenlohe, Ohlstadt, Spatzenhausen und Unterammergau gilt. Bei 80 bis unter 90 Quadratmetern nennt die Tabelle 8,35 Euro für Gebäude bis 1918, 8,16 Euro für 1975 bis 1984 und 9,74 Euro für 2018 bis 2024.

Für einen Prüffall mit 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 beginnt die Rechnung bei 8,16 Euro. Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse ergeben +22 Prozent; fehlender Keller und einfacher Boden zusammen −7 Prozent. Nach der Cent-Rundung der Korrektur entstehen 9,38 Euro je Quadratmeter oder 787,92 Euro monatlich.

Wann dürfen Merkmale wirklich angesetzt werden?

Die +12 Prozent für eine Vollsanierung setzen ein Gebäude vor 1990 und Arbeiten seit 2010 voraus. Eine Teilmodernisierung benötigt mindestens vier der zehn benannten Maßnahmen und zählt einmalig +6 Prozent. Wurde gar nicht modernisiert, können −2 Prozent anfallen. Diese drei Zustände schließen sich gegenseitig aus und entfallen ab Baujahr 1990.

Einbauküche und Terrasse geben jeweils +6 Prozent, ein allein genutzter Garten +5 Prozent. Beim Bad genügt nicht jedes einzelne Merkmal: Erst mindestens drei von sechs Kriterien lösen einmalig +2 Prozent aus. Gehobene und einfache Böden dürfen ebenso wenig gleichzeitig gewählt werden wie widersprüchliche Heizungszustände.

Wie hilft die Spanne bei der Einordnung?

Der errechnete Mittelwert wird für die Zweidrittelspanne mit 0,80 und 1,20 multipliziert. Sie zeigt, wie weit die beobachteten Mieten vergleichbarer Wohnungen statistisch streuen können.

Eine Grenze der Spanne ist kein automatisches Urteil über die Zulässigkeit der Miete. Abweichungen vom Mittelwert sollten mit Besonderheiten begründet werden, die noch nicht in den Tabellenwerten stecken. Weitere mietrechtliche Voraussetzungen sind separat zu prüfen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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