Nürtinger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig 01.12.2024–30.11.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 25 bis 150 m² Wohnfläche, fertiggestellt bis einschließlich 2024.
2. Sanierung und Modernisierung
Nur vom Vermieter veranlasste Maßnahmen seit 2010 berücksichtigen. Voll- und Teilmodernisierung sind nur bei Baujahren vor 1990 anrechenbar.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Ausstattung nur berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.
Sanitärausstattung ab 4 von 8 Merkmalen: +3 %
Wohnungs- und Gebäudemerkmale
Fußbodenbelag nur eine Einstufung
Weitere Ausstattung
4. Adresse und Wohnlage
Eine veröffentlichte Adresse setzt und sperrt alle elf adressabhängigen Lagekriterien. Bei unbekannten Adressen kann die Einordnung manuell erfolgen; es werden keine Werte geschätzt.
Adressabhängige Lagekriterien Distanzen als Luftlinie
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Nürtingen.
Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±19 %. Der aktuelle Mietspiegel gilt bis 30.11.2026; eine Neuerstellung ist laut Zweckverband zum 01.12.2026 vorgesehen. Die Adresse übernimmt ausschließlich amtlich veröffentlichte Lagewerte.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Nürtingen 2024.
Mietspiegel Nürtingen 2024: Was gilt bis zur Neuausgabe?
Der Mietspiegel Nürtingen 2024 kombiniert eine örtliche Basismiettabelle mit Prozentpunkten für Modernisierung, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Das Ergebnis beschreibt die Nettokaltmiete. Betriebskosten, Stellplatzmiete sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge bleiben außen vor.
Wie lange gilt der qualifizierte Mietspiegel?
Die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Ihr Geltungszeitraum begann am 1. Dezember 2024 und endet am 30. November 2026. Die Interessenvertretungen erkannten sie am 27. September 2024 an. Eine Neuerstellung ist angekündigt, soll aber erst zum 1. Dezember 2026 bereitstehen.
Zum Anwendungsbereich gehören frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser. Die zulässige Wohnfläche beginnt bei 25 und reicht bis 150 Quadratmeter. Wohnheime, soziale Einrichtungen, preisgebundene Wohnungen, gewerblich genutzter oder nur vorübergehend vermieteter Wohnraum werden dagegen nicht unmittelbar erfasst.
Wie wird die Basis-Nettomiete gefunden?
Zwölf Flächenklassen und elf Baujahresklassen bilden 132 Nürtinger Basismieten. Am unteren Tabellenrand stehen 8,19 Euro je Quadratmeter bei der Kombination aus 70 bis unter 80 Quadratmetern und Baujahr 1946–1963. Das Maximum beträgt 17,95 Euro für 25 bis unter 30 Quadratmeter und Baujahr 2019–2024.
Danach werden alle zutreffenden Punktwerte saldiert. Eine Vollsanierung seit 2010 kann bei Gebäuden vor 1990 +10 Prozent bringen. Mindestens vier von acht Sanitärmerkmalen ergeben +3 Prozent. Keine Vermieter-Einbauküche führt zu −7 Prozent, ein nutzbarer Balkon, eine Terrasse oder ein Gartenanteil zu +5 Prozent.
Voll- und Teilmodernisierung werden nicht doppelt angesetzt. Bei älteren Gebäuden kann außerdem das völlige Fehlen einer Teilmodernisierung seit 2010 einen Abschlag von −8 oder −5 Prozent auslösen. Parkett oder ein vergleichbarer junger Boden bringt bis zu +7 Prozent; alter Teppich, Linoleum oder PVC führt zu −7 Prozent.
Welche Rolle spielt die Wohnadresse?
Die Adresse liefert Kriterien wie Zentrumslage, Nähe zu Spielplatz, Kita oder ÖPNV sowie größere Entfernungen, Straßen- und Schienenlärm. Positive Merkmale bringen meist +1 Prozent, negative jeweils −2 Prozent; Zentrum oder hohe Bebauungsdichte ergeben +6 Prozent. Bei unbekannten Anschriften darf die Lage nicht frei geschätzt werden.
Wie wird das Ergebnis gerundet?
Der Korrekturbetrag wird auf Cent gerundet und erst dann zur Basis addiert. Ausgangspunkt des amtlichen Beispiels sind 84 Quadratmeter, Baujahr 1979 und 8,71 Euro Basis. Saldierte +11 Prozent ergeben einen Korrekturbetrag von 0,96 Euro. Das Resultat beträgt 9,67 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 812,28 Euro monatlich.
Die Zweidrittelspanne liegt bei ±19 Prozent. Sie beschreibt Mietstreuung, macht einen Betrag innerhalb der Grenzen aber nicht automatisch zulässig. Wohnwertgründe und die rechtlichen Voraussetzungen einer Mieterhöhung müssen im Einzelfall zusätzlich geprüft werden.
Merkmale, denen die Erhebung keinen signifikanten Einfluss zuordnet, dürfen nicht nachträglich mit erfundenen Prozentwerten in die Rechnung aufgenommen werden.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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