Zum Hauptinhalt springen

Kulturbesuche als Grund für Eigenbedarsküdigung

Der beste Anwalt für Mietrecht
Vermieter dürfen wegen Eigenbedarfs auch dann kündigen, wenn sie die Wohnung nur als Zweitwohnung für Kulturbesuche und Familientreffen nutzen möchten. Das hat das Landgericht Hamburg bestätigt.
Paar in Abendkleidung steht vor einem Kulturgebäude
Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Fall: Vermieter wollen Wohnung als Zweitwohnung nutzen

Ein älteres Ehepaar besaß eine Wohnung in Hamburg, die sie vermietet hatten. Sie selbst lebten außerhalb der Stadt. Weil sie regelmäßig nach Hamburg reisen wollten, um dort Theater- und Opernvorstellungen zu besuchen und ihre in der Stadt lebenden Kinder zu treffen, kündigten sie dem langjährigen Mieter wegen Eigenbedarfs.

In ihrem Kündigungsschreiben erklärten die Vermieter, dass sie die Wohnung als Zweitwohnsitz nutzen wollten. Sie planten, dort nach Kulturveranstaltungen und Familienbesuchen zu übernachten, anstatt jedes Mal die lange Heimreise anzutreten. Der Mieter wollte die Kündigung nicht akzeptieren und widersprach.

Der Streit vor Gericht: Reicht das als Eigenbedarf?

Das Amtsgericht Hamburg gab zunächst den Vermietern recht und verurteilte den Mieter zur Räumung. Dieser legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Kündigung unwirksam sei.

Der Mieter machte mehrere Einwände geltend. Zum einen seien die im Prozess vorgetragenen Gründe wie familiäre Treffen und Kulturbesuche gar nicht im ursprünglichen Kündigungsschreiben genannt worden. Die Vermieter hätten dort nur erwähnt, dass sie bei Hamburg-Besuchen übernachten wollten. Zum anderen könnten die Vermieter ja auch am Kulturangebot an ihrem Erstwohnsitz teilnehmen. Außerdem hätten sie keine Abonnements für Theater oder Oper vorgelegt, die ihre Absichten beweisen würden.

Der Mieter berief sich zusätzlich auf die Härtefallregelung. Er führte gesundheitliche Probleme an und verwies darauf, dass er keinen Ersatzwohnraum finden könne. Eine Kündigung bedeute für ihn daher eine unzumutbare Härte.

Die Entscheidung: Berufung erfolglos

Das Landgericht Hamburg wies die Berufung des Mieters zurück und bestätigte die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung.

Das Gericht stellte klar: Auch ein Wohnbedarf, der nur zeitlich begrenzt besteht – wie bei einer Zweitwohnung – erfüllt die Anforderungen für eine Eigenbedarfskündigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Wunsch, den Kontakt zur Familie zu pflegen und am städtischen Kulturleben teilzunehmen, stelle einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für Eigenbedarf dar. Die Vermieter müssten sich auch nicht darauf verweisen lassen, dass es an ihrem Erstwohnsitz ebenfalls ein Kulturangebot gebe.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Das Gericht erläuterte ausführlich die Anforderungen an ein Kündigungsschreiben bei Eigenbedarf. Demnach müssen nicht alle Details der geplanten Nutzung genannt werden. Es reicht aus, wenn sich aus dem Schreiben ergibt, dass der Vermieter die Wohnung selbst bewohnen möchte und hierfür vernünftige Gründe vorliegen.

Der Zweck dieser Anforderung ist einfach erklärt. Der Mieter soll frühzeitig Klarheit über seine Rechtslage erhalten, um seine Interessen wahren zu können. Der Kündigungsgrund muss so bezeichnet sein, dass er erkennbar und von anderen Gründen unterscheidbar ist. Im Prozess dürfen die bereits im Kündigungsschreiben angelegten Kerntatsachen dann durch weitere Details ergänzt werden.

Im vorliegenden Fall hatte das Kündigungsschreiben bereits erwähnt, dass die Vermieter die Wohnung als Zweitwohnsitz für Hamburg-Besuche bei Kindern und kulturellen Veranstaltungen nutzen wollten. Die späteren Ausführungen zu familiären Treffen in häuslicher Atmosphäre waren daher zulässig, weil diese Art der privaten Nutzung bereits im Schreiben angelegt war.

Warum der Härtefall-Einwand scheiterte

Der Mieter konnte sich auch nicht erfolgreich auf die sogenannte Härtefallregelung berufen. Diese Regelung ermöglicht es Mietern unter bestimmten Umständen, trotz wirksamer Kündigung in der Wohnung zu bleiben.

Bei den gesundheitlichen Problemen lag der Fehler im Vortrag. Der Mieter hatte zwar verschiedene frühere Erkrankungen geschildert, aber nicht dargelegt, dass diese ihn auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch beeinträchtigten. Genau auf diesen aktuellen Zeitpunkt kommt es bei der Prüfung einer Härte aber an.

Auch beim fehlenden Ersatzwohnraum war der Vortrag unzureichend. Wer sich darauf beruft, keine neue Wohnung finden zu können, muss konkret darlegen, welche Suchbemühungen er unternommen hat. Der Mieter muss dabei bereits ab Zugang der Kündigung mit der Suche beginnen und seine Bemühungen auf das gesamte Gemeindegebiet erstrecken. Der Mieter in diesem Fall hatte seine Suche nicht ausreichend dokumentiert.

Räumungsfrist wegen angespanntem Wohnungsmarkt

Trotz der Niederlage erhielt der Mieter eine Räumungsfrist. Das Gericht gewährte ihm angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage in Hamburg zusätzliche Zeit für die Wohnungssuche. Bei der Bemessung der Frist berücksichtigte das Gericht allerdings auch, dass der Mieter bereits über einen langen Zeitraum hätte suchen können.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Vermieter ist dieses Urteil eine wichtige Bestätigung. Sie können Eigenbedarf auch dann geltend machen, wenn sie die Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen möchten. Der Wunsch nach kultureller Teilhabe und Familiennähe wird als vernünftiger Grund anerkannt. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben den Nutzungswunsch zumindest im Kern beschreibt.

Für Mieter zeigt das Urteil, dass ein erfolgreicher Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung hohe Anforderungen stellt. Wer sich auf gesundheitliche Gründe berufen will, muss aktuelle Beeinträchtigungen nachweisen. Wer fehlenden Ersatzwohnraum geltend macht, muss seine Suchbemühungen lückenlos dokumentieren. Diese Dokumentation sollte idealerweise ab dem Tag des Kündigungszugangs beginnen und alle angefragten Wohnungen, Absagen und Besichtigungstermine umfassen.


Grundsätze des Urteils

  • Eigenbedarfskündigung ist auch für die Nutzung als Zweitwohnung zulässig
  • Kulturelle Besuche und Familientreffen sind vernünftige Eigenbedarfsgründe
  • Das Kündigungsschreiben muss den Kündigungsgrund identifizierbar benennen, aber nicht alle Details enthalten
  • Später vorgetragene Details sind zulässig, wenn sie im Kündigungsschreiben angelegt waren
  • Gesundheitliche Härte muss zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestehen
  • Suchbemühungen für Ersatzwohnraum müssen substantiiert dargelegt werden
  • Angespannte Wohnungsmarktlage kann eine Räumungsfrist rechtfertigen

Quelle: LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2025 – 311 S 4/25

Kontaktieren Sie uns!

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Mietrecht in Essen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

01. Juli 2025
Wenn Wasser vom Nachbarbalkon in die eigene Wohnung eindringt, denken viele Betroffene sofort an eine Klage gegen den Nachbarn. Doch das Landgerich...
23. April 2025
Gute Nachbarschaft ist Gold wert – doch manchmal kommt es selbst bei besten Nachbarn zu Konflikten. Besonders häufig dreht sich der Streit um zwei ...
14. Oktober 2025
Marinabetreiber können Bootsliegeplätze unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Ein aktuelles Urteil zeigt, welche Rechte Bootsbesitzer haben un...
13. Oktober 2025
Nach dem Tod der Lebensgefährtin trat ein Auszubildender in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kündigte sofort wegen angeblich fehlender Zahlung...