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Mannheimer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 · gültig seit 16.12.2024

1. Wohnung

Unmittelbar anwendbar auf frei finanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet Mannheim mit 20 bis 150 m², eigenem Eingang, WC und Badezimmer. Für die Basismiete wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet; die tatsächliche Wohnfläche bleibt Grundlage der Monatsmiete.

Maßgebend ist das Jahr der Bezugsfertigkeit, bei späterem Ausbau das Ausbaujahr und bei Kriegszerstörung das Wiederaufbaujahr. Modernisierungen verändern das Baujahr nicht.

2. Badausstattung

Es zählt das am besten ausgestattete Badezimmer. Nur vom Vermieter gestellte Merkmale berücksichtigen. Ab drei Merkmalen bleibt der Zuschlag auf +6 % begrenzt.

3. Küchenausstattung

Nur eine vom Vermieter gestellte Ausstattung wählen. Eine Kombination der Küchenzuschläge ist ausgeschlossen.

4. Sonstige Ausstattung

Ausstattungsmerkmale müssen vom Vermieter gestellt sein. Beim Bodenbelag ist der überwiegende Teil des Wohn- und Schlafbereichs ohne Flur, Bad und Küche maßgeblich.

Heizung

Bodenbelag

Weitere Merkmale

Warmwasserversorgung

5. Modernisierung

Nur Maßnahmen des Vermieters seit 2012 in Gebäuden mit Baujahr vor 2002 berücksichtigen; übliche Instandhaltung und Renovierung zählen nicht.

6. Wohnlage

Die Lage kann manuell gewählt oder aus 4.767 amtlich veröffentlichten Adress- und Bereichsregeln übernommen werden.

Die Entfernungen beziehen sich auf den Hauseingang und werden fußläufig gemessen. Die Innenstadt- und Stadtteilzentrumsmerkmale sind nicht kombinierbar. Mit * markierte Adressbereiche liegen an Zonengrenzen; dort empfiehlt die amtliche Anwendung eine individuelle Entfernungsermittlung.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Mannheim.

Die Zweidrittelspanne reicht vom Mittelwert −15 % bis +17 %. Abweichungen innerhalb der Spanne sind zu begründen; die in der Broschüre auf Seite 17 als nicht signifikant aufgeführten Merkmale dürfen dafür nicht verwendet werden. Die ausgewiesene Vergleichsmiete ist keine amtliche Auskunft und das Ergebnis nicht rechtsverbindlich.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mannheimer Mietspiegel 2025/2026, Dokumentation zum Mietspiegel 2025/2026 und amtlich verlinkter Online-Rechner mit adressscharfer Lageeinteilung.

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Mietspiegel Mannheim 2025/2026: Wie wird die Monatsmiete berechnet?

Der Mietspiegel Mannheim 2025/2026 verwendet eine wohnflächenabhängige Basismiete und prozentuale Korrekturen. Baujahr, Bad, Küche, weitere Ausstattung, Modernisierung und adressgenaue Lage fließen in die Punktesumme ein. Gemeint ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten sowie ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Ist der Mannheimer Mietspiegel qualifiziert?

Ja, der Gemeinderat hat ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Er gilt seit dem 16. Dezember 2024 als Ausgabe 2025/2026; Erhebungsstichtag war der 1. Juli 2024. Eine neue Ausgabe für 2027/2028 ist angekündigt, aber bis zu ihrer Veröffentlichung nicht anwendbar.

Unmittelbar erfasst sind frei finanzierte Wohnungen in Mannheim mit eigenem Eingang, WC und Badezimmer sowie 20 bis 150 Quadratmetern. Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel unter anderem auf bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser, Einzelzimmer, Wohnheime, preisgebundenen Wohnraum und Wohnungen außerhalb des Flächenkorridors.

Wie wird die Basismiete ausgewählt?

Die tatsächliche Wohnfläche wird kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Für jeden Wert von 20 bis 150 Quadratmetern gibt es eine eigene Basismiete, insgesamt 131 Werte. Bei 70 Quadratmetern sind es 8,82 Euro je Quadratmeter. Das Baujahr verändert diesen Wert anschließend zwischen −14 Prozent für 1949 bis 1957 und +26 Prozent für 2023 bis 2024.

Weitere Werte betreffen Bad, Küche, Heizung, Boden, Videosprechanlage, Aufzug und Warmwasser. Eine Standardküche bis zehn Jahre bringt etwa +17 Prozent, fehlender Vermieterboden oder PVC/Linoleum −7 Prozent. Modernisierung zählt nur bei Gebäuden vor 2002 und Ausführung durch den Vermieter seit 2012.

Welche Lagekorrektur liefert die Adresse?

Kurze Wege zur Innenstadt ergeben +12 Prozent, zu einem Stadtteilzentrum +7 Prozent. Liegt die nächste Straßenbahnhaltestelle mehr als 600 Meter entfernt, sind es −4 Prozent. Die veröffentlichte Adressauswahl enthält daraus kombinierte Werte von −4 bis +12 Prozent. Ein Stern markiert einen Grenzfall, bei dem die Entfernung individuell geprüft werden sollte.

Warum weichen Quadratmeter- und Monatsrundung ab?

Der Rechner hält den korrigierten Quadratmeterwert bis zur Flächenmultiplikation ungerundet. Im amtlichen Beispiel führen 70 Quadratmeter und insgesamt +10 Prozent von 8,82 auf exakt 9,702 Euro je Quadratmeter. Angezeigt werden 9,70 Euro, die Monatsmiete beträgt aber korrekt 679,14 Euro.

Die Zweidrittelspanne reicht asymmetrisch von −15 bis +17 Prozent, im Beispiel von 8,25 bis 11,35 Euro je Quadratmeter. Sie beschreibt statistische Streuung und keine automatische Rechtmäßigkeitsgrenze. Der konkrete Wert sowie alle gesetzlichen Voraussetzungen einer Mietänderung sind zusätzlich zu prüfen.

Im Beispiel ergeben sich daraus Monatsgrenzen von 577,27 bis 794,59 Euro.

Quelle: Mannheimer Mietspiegel 2025/2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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