Krefelder Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 für freifinanzierte Wohnungen · Stand 01.08.2025
1. Wohnung
Die Richtwerte gelten für Wohnungen mit Heizung, Bad oder Dusche und WC. Außergewöhnliche Beeinträchtigungen können eine Abstufung der Wohnlage erfordern.
Erläuterungen zu den Wohnlagen
2. Modernisierung und Baualtersklasse
Bei Vollmodernisierung gilt als rechnerisches Baujahr das Modernisierungsjahr minus 10 Jahre, bei Teilmodernisierung minus 20 Jahre. Eine geringe Modernisierung hebt die Altersklasse nicht an.
3. Zuschläge
Die Einordnung innerhalb einer veröffentlichten Spanne ist anhand der konkreten Ausprägung vorzunehmen.
4. Abschläge
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Krefeld. Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern wird regelmäßig vom Mittelwert, bei Einfamilienhäusern vom oberen Spannenwert ausgegangen. Die ausgewiesenen Richtwerte sind keine absoluten Tabellenmieten; weitere Unterschiede können eine Einordnung innerhalb der Spanne begründen.
Die Zu- und Abschläge erheben laut Mietspiegel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Zusammentreffen mehrerer Merkmale und die Wahl eines Werts innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten erfordern eine Bewertung des Einzelfalls. Bei geringer Modernisierung bleibt die ursprüngliche Altersklasse maßgeblich; die Modernisierung kann lediglich bei der Einordnung innerhalb der Spanne berücksichtigt werden.
Der Rechner gilt nicht für preisgebundenen oder sonst nicht zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietbaren Wohnraum. Betriebskosten und Kosten für Schönheitsreparaturen sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2025 der Stadt Krefeld, Stand 01.08.2025 (einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB).
Mietspiegel Krefeld 2025: Wie führen Spanne und Prozente zum Mietwert?
Der Mietspiegel Krefeld 2025 liefert zunächst eine Spanne aus Wohnlage und Baualtersklasse. Bei Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern beginnt die Rechnung regelmäßig am Mittelwert. Anschließend verändern prozentuale Zu- und Abschläge sowie gegebenenfalls ein fester Aufzugsbetrag das Ergebnis.
Welche Grundlage bietet die Krefelder Tabelle?
Die Ausgabe mit Stand August 2025 ist ein einfacher Mietspiegel ohne ausgewiesenen §-558d-Status für freifinanzierte Wohnungen. Herausgeber ist der Arbeitskreis aus Stadt Krefeld, Haus & Grund und Mieterverband; der Gutachterausschuss wirkte mit. Die Richtwerte beziehen sich auf Nettokaltmieten ohne Betriebs- und Nebenkosten.
Die Tabelle gilt für Alt- und Neubauwohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie für Einfamilienhäuser. Geförderte oder anderweitig preisgebundene Wohnungen sind ausgeschlossen. Der Standard ist eine Vollgeschosswohnung mit Wohnungsabschluss, Heizung, Bad oder Dusche und WC, zwei bis vier Zimmern sowie etwa 55 bis 100 Quadratmetern.
Wie finden Sie das richtige Tabellenfeld?
Vier Wohnlagen von A bis D werden mit zehn Baualtersklassen verbunden. Jedes der 40 Felder enthält Unterwert, Mittelwert und Oberwert. Wohnlage B und Baujahr 1965 ergeben beispielsweise 7,50 bis 8,10 Euro pro Quadratmeter bei einem Mittelwert von 7,80 Euro. Außergewöhnliche Beeinträchtigungen können eine Abstufung der Wohnlage rechtfertigen.
Wohnlage A umfasst zentrale oder besonders begehrte durchgrünte Bereiche, während D Randlagen mit schwächerer Anbindung beschreibt. Die Baujahresklassen reichen von vor 1948 bis ab 2016. Beides muss zur tatsächlichen Wohnung passen, bevor weitere Merkmale gerechnet werden.
Wie wirken Zu- und Abschläge?
Zuschläge gibt es unter anderem für besondere Sanitär- oder Luxusausstattung, Kleinwohnungen, Appartements, große Balkone, gute Terrassenlage und bestimmte Einfamilienhäuser. Der Aufzug erhöht den Wert um 0,26 bis 0,31 Euro pro Quadratmeter. Abschläge betreffen etwa fehlenden Wohnungsabschluss, Souterrain, Dachschrägen, übergroße Wohnungen, fehlende Heizung oder Bad und ein unattraktives Innenstadtumfeld.
Viele Ansätze sind Bandbreiten oder „bis zu“-Werte. Sie werden nicht pauschal voll ausgeschöpft. Zudem erklärt die Broschüre die Liste ausdrücklich für nicht abschließend.
Was ändert eine Modernisierung am Baujahr?
Bei einer Vollmodernisierung gilt als rechnerisches Baujahr das Modernisierungsjahr minus zehn Jahre. Bei einer Teilmodernisierung werden 20 Jahre abgezogen. Das Ergebnis darf die Wohnung nur in eine jüngere, nie in eine ältere Klasse verschieben. Geringe Maßnahmen bleiben innerhalb der Spanne des ursprünglichen Baujahres.
Warum starten Einfamilienhäuser am Oberwert?
Für ein Einfamilienhaus verlangt die Quelle als Ausgangspunkt den oberen Spannenwert statt des Mittelwerts. Erst darauf werden die zutreffenden Zuschläge gerechnet. Das unterscheidet die Objektart deutlich von einer Wohnung im Mehrfamilienhaus. Auch dieses Rechenergebnis ist eine Einordnungshilfe und entscheidet nicht allein über die Zulässigkeit der vereinbarten Miete.
Quelle: Mietspiegel der Stadt Krefeld 2025, Stand August 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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