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Hertener Mietspiegelrechner

Mietspiegel 2025/2027 · gültig seit 01.08.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel erfasst typische freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Herten. Wohnungen des betreuten Wohnens beziehungsweise Servicewohnungen sind ausdrücklich nicht erfasst.

2. Baualtersgruppe und Modernisierung

Eine gesonderte modernisierte Gruppe gibt es nur für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1970. Der Wohnwert muss sich wesentlich und nachhaltig verbessert haben; zusätzlich verlangt der Mietspiegel ein Bündel von mindestens drei Maßnahmen.

Für Gebäude der gewählten Baualtersklasse ist keine gesonderte modernisierte Gruppe vorgesehen.

3. Wohnlage und Wohnungsgröße

Für die mittlere Wohnlage wird keine Lageanpassung vorgenommen.
Für Wohnungen über 50 m² und unter 100 m² nennt der Mietspiegel keine Größenanpassung.

Einfache Lage: außergewöhnliche Beeinträchtigungen, etwa hohe Immissionen, Verkehrsbelästigung, mangelhafte Infrastruktur oder vergleichsweise wenig Grün- und Erholungsflächen; Abschlag bis 10 %.

Gute Lage: aufgelockerte, überwiegend ein- bis zweigeschossige und gut durchgrünte Bebauung, günstige Verkehrslage ohne Durchgangsverkehr sowie gute Einkaufs- und ÖPNV-Verbindungen; Zuschlag bis 10 %.

4. Gebäudetyp und Garten

Der Tabellenwert bezieht sich auf Wohnungen im Geschosswohnungsbau ab zwei Wohneinheiten.

5. Barrierefreiheit

Es wird kein Zuschlag für Barrierefreiheit angesetzt.

Beispiele für ein Maßnahmenbündel sind ein barrierearmer Zugang, passende Einbauhöhen der Elektroinstallation, ein schwellenarmes Bad, Türverbreiterungen und rutschhemmende Bodenbeläge. Für DIN-Barrierefreiheit nennt der Mietspiegel einen möglichen Zuschlag von 10 %.

6. Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne

Tabellenstandard

  • Abgeschlossene Wohnung mit eigenem Flur oder Eingang
  • Durchschnittliche Geschosslage und zeitgemäßer Grundriss
  • Zentral- oder Etagenheizung, Bad/WC in der Wohnung
  • Ausreichende Elektroinstallation und Isolierverglasung

Einzelfallabwägung

  • Abweichende Ausstattung und Beschaffenheit
  • Ungünstige Grundrisse oder Souterrainlage
  • Sonstige Vor- und Nachteile gegenüber dem Durchschnitt
  • Ein Balkon allein rechtfertigt weder Zu- noch Abschlag

Die konkrete Einordnung innerhalb der veröffentlichten Spanne bleibt eine Einzelfallbewertung. Die oben gewählten prozentualen Anpassungen werden auf Spanngrenzen und Mittelwert angewandt.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner bildet den Hertener Mietspiegel 2025/2027 für nicht preisgebundene Wohnungen ab. Das Ergebnis ist die monatliche Nettokaltmiete; Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung sind nicht enthalten.

Die meisten Anpassungen veröffentlicht der Mietspiegel ausdrücklich nur als mögliche Höchstwerte. Der Rechner verlangt deshalb einen eigenen Ansatz innerhalb der jeweiligen Grenze. Mehrere Zu- und Abschläge werden als Prozentpunkte addiert und gemeinsam auf den Tabellenwert angewandt.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel 2025/2027 der Stadt Herten.