Herner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Herne · gültig ab 01.01.2025 (Laufzeit bis 31.12.2026)
1. Wohnung
Maßgeblich ist das Jahr der Fertigstellung der Wohnung; auch bei modernisierten Wohnungen richtet sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr. Nur eine Kernsanierung rechtfertigt die Einordnung in den Baualtersbereich des Jahres, in dem die Maßnahme fertiggestellt wurde (Abschnitt 3.1 des Mietspiegels).
2. Wohnlage
Die Basiswerte gelten für Wohnungen der Wohnlage 1; für die Lagen 2 und 3 gibt es Zuschläge (Tabelle 9 des Mietspiegels). Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus dem adressgenauen Wohnlagenverzeichnis (Abschnitt 9) zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Grundsätzlich ist im Herner Stadtgebiet von Wohnlage 1 auszugehen; nur Gebäude der Wohnlagen 2 und 3 sind im Verzeichnis aufgeführt.
3. Art der Wohnung bzw. des Gebäudes
Zu- und Abschläge nach Tabelle 2 des Mietspiegels. Der Mietspiegel gilt für Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser als Doppelhaushälften, Reihenmittel- und Reihenendhäuser (nicht für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser).
4. Ausstattung und Beschaffenheit
Die Basiswerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung (Abschnitt 3.2 des Mietspiegels): abgeschlossene Wohnung mit Etagenheizung, Badezimmer mit Warmwasser (Badewanne und/oder Dusche) und WC, isolierverglasten Fenstern, ohne Oberboden und ohne Balkon/Loggia. Abweichungen werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Tabellen 3 bis 7). Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.
5. Modernisierungsmaßnahmen
Zuschläge nur für Gebäude mit Baujahr vor 1985 (Tabelle 8 des Mietspiegels). Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden. Bei Baujahr ab 1985 werden die folgenden Angaben nicht angerechnet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Heiz- und Betriebskosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels (Abschnitt 8): Basismiete nach Baualter und Wohnungsgröße (Tabelle 1) zuzüglich der Summe aller Zu- und Abschläge (Tabellen 2 bis 9). Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) reicht von −13,4 % bis +13,8 % des ermittelten Werts; Mietpreise innerhalb dieser Spanne gelten noch als ortsüblich. Das Vorliegen einzelner Sondermerkmale rechtfertigt nicht das Ausschöpfen der gesamten Spanne.
Weitere Merkmale ohne quantifizierten Zu-/Abschlag können nach den Umständen des Einzelfalls innerhalb der Mietspanne berücksichtigt werden (Abschnitt 7), u. a.: Erdgeschosslage (Abschlag), Doppelhaushälfte oder Reihenendhaus mit Baujahr bis 1969 (Abschlag), zusätzliches Gäste-WC, Tageslichtbad, einbruchhemmende Wohnungstür (RC 2), Fußbodenheizung, Terrasse/Dachterrasse mit Garten zur alleinigen Nutzung, Baderneuerung ab 2012 sowie Außenwanddämmung 2009–2015 (jeweils bei Baujahr vor 1985). Kein Einfluss besteht laut Mietspiegel u. a. für Untergeschosslage, elektrische Rollläden, Fernwärme, Wärmepumpe, Einzelöfen, Garten zur alleinigen Nutzung und barrierefreien Zugang.
Der Mietspiegel gilt für Wohnungen von 19 m² bis 152 m² Wohnfläche in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser als Doppelhaushälften, Reihenmittel- und Reihenendhäuser. Er enthält keine Angaben zu freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Penthousewohnungen, Wohnungen im Staffelgeschoss und Wohnungen ohne Bad und/oder WC; Wohnungen ab Baujahr 2022 sind nicht Teil des Mietspiegels. Bei Hausnummern mit Buchstabenzusatz (z. B. 17b) ordnet der Rechner die Wohnlage anhand der Nummer ohne Zusatz zu. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2025 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Herne (§ 558d BGB), gültig ab 01.01.2025, Laufzeit bis 31.12.2026.