Gießener Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig ab 01.07.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Gießener Stadtgebiet mit 20 bis 150 m². Für die Basismiete wird die Wohnfläche amtlich auf volle Quadratmeter gerundet; Baujahre ab 2024 sind nicht abgebildet.
2. Wohnlage
Wohnlage und Nahversorgung können manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.
3. Art der Wohnung und Sanitärausstattung
Einliegerwohnung: Vom Hauseingang sind weniger als vier Wohnungen erreichbar und die Wohnung ist der Hauptwohnung nachrangig.
Badmerkmale – je zutreffendem Merkmal ein Punkt
Maßgeblich ist das am besten ausgestattete Badezimmer; nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen.
0 Punkte: ±0,00 €/m² · 1 Punkt: +0,18 €/m² · 2 Punkte: +0,37 €/m² · mehr als 2 Punkte: +0,54 €/m².
4. Ausstattung der Wohnung
5. Modernisierungen
Nur nachträglich vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen berücksichtigen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Gießen.
Die Zwei-Drittel-Spanne von −13 % bis +12 % darf nur bei nicht abgebildeten Merkmalen oder einer wesentlich stärkeren Abweichung vom ortsüblichen Standard ausgeschöpft werden. Selbst geschaffene, nicht vom Vermieter erstattete Ausstattungen werden nicht berücksichtigt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Gießen 2026, Fortschreibungsdokumentation 2026 und Dokumentation der Neuerstellung 2024.