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Gießener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig ab 01.07.2026

1. Wohnung

Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Gießener Stadtgebiet mit 20 bis 150 m². Für die Basismiete wird die Wohnfläche amtlich auf volle Quadratmeter gerundet; Baujahre ab 2024 sind nicht abgebildet.

2. Wohnlage

Wohnlage und Nahversorgung können manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.

3. Art der Wohnung und Sanitärausstattung

Einliegerwohnung: Vom Hauseingang sind weniger als vier Wohnungen erreichbar und die Wohnung ist der Hauptwohnung nachrangig.

Badmerkmale – je zutreffendem Merkmal ein Punkt

Maßgeblich ist das am besten ausgestattete Badezimmer; nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen.

0 Punkte: ±0,00 €/m² · 1 Punkt: +0,18 €/m² · 2 Punkte: +0,37 €/m² · mehr als 2 Punkte: +0,54 €/m².

4. Ausstattung der Wohnung

5. Modernisierungen

Nur nachträglich vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen berücksichtigen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Gießen.

Die Zwei-Drittel-Spanne von −13 % bis +12 % darf nur bei nicht abgebildeten Merkmalen oder einer wesentlich stärkeren Abweichung vom ortsüblichen Standard ausgeschöpft werden. Selbst geschaffene, nicht vom Vermieter erstattete Ausstattungen werden nicht berücksichtigt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Gießen 2026, Fortschreibungsdokumentation 2026 und Dokumentation der Neuerstellung 2024.