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Fuldaer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027

1. Wohnung

Zulässig sind ganzzahlige Werte von 25 bis 150 m².
Für ab 2024 fertiggestellte Gebäude weist die Tabelle keinen Wert aus.

Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet Fulda. Besondere Wohnraumverhältnisse wie überwiegend möblierter oder verbilligter Wohnraum sind nicht unmittelbar abgebildet.

2. Modernisierung

Es kann nur eine der amtlichen Modernisierungskategorien angesetzt werden.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen. Selbst geschaffene und nicht erstattete Ausstattung gilt als nicht vorhanden.

4. Wohnlage

Die Lagekriterien können manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.

Wohnwerterhöhende Lagekriterien

Wohnwertmindernde Lagekriterien

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Fulda.

Die Zweidrittel-Spanne beträgt durchschnittlich ±24 %. Eine Abweichung vom Mittelwert ist zu begründen; insbesondere können nicht im Mietspiegel ausgewiesene Merkmale herangezogen werden. Garagen, Stellplätze, Küchenmieten sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge sind nicht enthalten.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Fulda 2026–2027, amtliches Straßenverzeichnis und Dokumentation der Fortschreibung.