Emmericher Mietspiegelrechner
Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 09.12.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.
2. Wohnlage und Gebäudeart
I. einfache Wohnlage
Wohnungen in Außerortslagen und Außenbereichen mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen, die durch außergewöhnliche Beeinträchtigungen von Lärm und sonstigen Immissionen gekennzeichnet sind.
II. normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen.
III. gute Wohnlage
Gute Wohnlagen kennzeichnen sich durch ruhige, weitgehend abgeschlossene Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und sind in der Nähe von Grün- und Waldflächen gelegen.
Gebäudeart
Bei Berücksichtigung eines Gartens ist ein Ansatz von 5 bis 10 % veröffentlicht. Für Rheinpromenade bzw. unverbauten Rheinblick nennt der Mietspiegel einen Zuschlag bis zu 10 %. Die genaue Einordnung innerhalb der Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.
3. Energie und besondere Ausstattung
Für Keller-/Abstellraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. Der Effizienzhaus-Zuschlag ist in Gruppen IV und V nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.
4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard
Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Bad, WC und Zentralheizung voraus.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Emmerich am Rhein. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.
Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Der Mietspiegel beziffert keinen Abschlag für einfache Wohnlagen sowie keine festen Einzelwerte innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten. Geschosslage, Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten bleiben daher Einzelfallbewertungen. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.
Die amtliche PDF trägt auf dem Titelblatt den Stand 09.12.2025; die darin enthaltene Mietrichtwerttabelle ist selbst weiterhin mit „Stand: 01.07.2023“ überschrieben.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Emmerich am Rhein, Stand 09.12.2025.