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Emmericher Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 09.12.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.

Die ursprüngliche Baujahresgruppe wird verwendet.

2. Wohnlage und Gebäudeart

I. einfache Wohnlage
Wohnungen in Außerortslagen und Außenbereichen mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen, die durch außergewöhnliche Beeinträchtigungen von Lärm und sonstigen Immissionen gekennzeichnet sind.

II. normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen.

III. gute Wohnlage
Gute Wohnlagen kennzeichnen sich durch ruhige, weitgehend abgeschlossene Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und sind in der Nähe von Grün- und Waldflächen gelegen.

Gebäudeart

±0 %
+10–15 %
+15–25 %
%
%
%

Bei Berücksichtigung eines Gartens ist ein Ansatz von 5 bis 10 % veröffentlicht. Für Rheinpromenade bzw. unverbauten Rheinblick nennt der Mietspiegel einen Zuschlag bis zu 10 %. Die genaue Einordnung innerhalb der Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.

3. Energie und besondere Ausstattung

%
+10 %
+5 %
+3 %
+10 %
%
%

Für Keller-/Abstellraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. Der Effizienzhaus-Zuschlag ist in Gruppen IV und V nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.

4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard

Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Bad, WC und Zentralheizung voraus.

−6 %
−6 %
−6 %
−10 %
−6 %
−2 %
−5 %
−2 %
%
%
%

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Emmerich am Rhein. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.

Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Der Mietspiegel beziffert keinen Abschlag für einfache Wohnlagen sowie keine festen Einzelwerte innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten. Geschosslage, Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten bleiben daher Einzelfallbewertungen. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.

Die amtliche PDF trägt auf dem Titelblatt den Stand 09.12.2025; die darin enthaltene Mietrichtwerttabelle ist selbst weiterhin mit „Stand: 01.07.2023“ überschrieben.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Emmerich am Rhein, Stand 09.12.2025.


Mietspiegel Emmerich am Rhein: Wie wird der Mietrichtwert angepasst?

Der Mietspiegel Emmerich am Rhein nennt 20 durchschnittliche Mietrichtwerte nach Baujahr und Wohnfläche. Prozentuale Zu- und Abschläge bilden Abweichungen bei Gebäudeart, Lage, Energiezustand und Ausstattung ab. Der Rechner oben addiert die gewählten Prozente und zeigt eine mögliche Begrenzung offen an.

Ist der Emmericher Mietspiegel einfach oder qualifiziert?

Die Quelle ordnet sich weder ausdrücklich als einfacher noch als qualifizierter Mietspiegel nach §§ 558c oder 558d BGB ein. Sie bezeichnet die Tabelle als Richtlinie mit Mietrichtwerten und Durchschnittswerten. Herausgeberin ist die Stadt Emmerich am Rhein unter Mitwirkung des Gutachterausschusses sowie der Interessenvertretungen von Mietern und Eigentümern.

Auf dem Titelblatt steht der 9. Dezember 2025. Die Richtwerttabelle und einzelne Seiten tragen dagegen weiterhin den 1. Juli 2023. Diese abweichende Datierung ist für die Einordnung wichtig: Der Rechner nutzt die in der amtlich veröffentlichten Fassung enthaltenen Tabellenwerte, ohne ein jüngeres Datenalter zu unterstellen.

Wie ist die Richtwerttabelle aufgebaut?

Fünf Baujahresgruppen reichen bis 1989, von 1990 bis 2019 in Zehnjahresschritten und ab 2020. Vier Größenklassen enden bei 55, 75 und 95 Quadratmetern; die letzte ist nach oben offen. Die Werte gelten für eine normale Wohnlage und eine abgeschlossene Wohnung mit Bad, WC, Zentralheizung sowie baujahrstypischer Ausstattung.

Ein Standardfall mit 75 Quadratmetern und Baujahr 1995 ergibt 6,85 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 513,75 Euro monatlich. Eine gesonderte Unter- oder Obergrenze veröffentlicht der Mietspiegel nicht.

Welche Zuschläge können den Richtwert erhöhen?

Für ein Einfamilienhaus nennt die Quelle 10 bis 15 Prozent, für ein freistehendes Haus 15 bis 25 Prozent. Weitere Korridore gelten etwa für Garten, Kellerraum und Fahrstuhl. Gute Wohnlage, Rheinblick, Etagenheizung oder bestimmte energetische Standards können ebenfalls den Wert erhöhen. Innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt der sachlich passende Prozentsatz eine Einzelfallentscheidung.

Welche Abschläge sind vorgesehen?

Je 6 Prozent gelten beispielsweise bei fehlender Isolierverglasung, Zentralheizung, Warmwasserversorgung oder Dachdämmung. Fehlendes Bad oder WC mindert den Wert um 10 Prozent, ein fehlender Balkon um 2 Prozent. Auch eine nicht abgeschlossene Wohnung, erhebliche Dachschrägen oder ein mangelhafter Grundriss haben eigene Korridore.

Warum kann der Zuschlag begrenzt werden?

Bei den Gruppen I bis IV darf der Endwert durch Zuschläge nicht über den wohnflächengleichen Richtwert der jüngsten Gruppe V steigen. Bei einer 75-Quadratmeter-Wohnung liegt diese Grenze bei 9,35 Euro. Die Kappung gehört zum Rechenmodell, ist aber keine allgemeine Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit. Ebenso liefert die unbezifferte einfache Wohnlage keinen automatischen Abschlag.

Verglichen wird die Nettomiete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Das Ergebnis bleibt eine Orientierung, deren Merkmale und Bandbreiten im konkreten Mietverhältnis nachvollziehbar begründet werden müssen.

Quelle: Mietspiegel für die Stadt Emmerich am Rhein, Titelstand 9. Dezember 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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