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Bayreuther Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.05.2026 bis 30.04.2028

1. Wohnung

Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 20 bis 150 m². Nicht anwendbar auf Wohnungen ohne Bad, WC oder vermieterseitig bereitgestellte Heizung. Bei später ausgebauten Wohnungen zählt das Ausbaujahr; Modernisierungen verändern das Baujahr nicht.

2. Wohnlage

Die Wohnlagenkorrektur kann manuell gewählt oder über das amtliche Wohnlageverzeichnis gesetzt werden. Gedruckte Intervalle gelten laut Mietspiegel nur für jede zweite Hausnummer.

3. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen

Nur für Gebäude mit Baujahr vor 2002 und nur für ab 2020 vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen. Gezählt werden Außenwand-, Kellerdecken- oder Dach-/Geschossdeckendämmung, vollständiger Fenstertausch, erneuerter Wärmeerzeuger sowie qualitative Verbesserungen an Sanitäreinrichtungen, Elektroinstallationen und Innen-/Wohnungstüren.

4. Art sowie Ausstattung von Bad und Küche

Nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen.

Einbauküche

5. Ausstattung der Wohnung

Die positiven und negativen Einzelmerkmale werden zunächst zu −3 bis +4 Punkten saldiert. Erst dieser Saldo ergibt den amtlichen Zu- oder Abschlag. Aktueller Saldo: 0 Punkte · ±0 %.

Positive Merkmale · jeweils +1 Punkt

Negative Merkmale · jeweils −1 Punkt

6. Besondere Ausstattungsmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bayreuth.

Die Zweidrittelspanne reicht von −19 % bis +20 % des ermittelten Durchschnittswerts. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Bayreuth 2026 und amtliche Dokumentation.