Ahauser Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB · Stand 01.03.2026
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Tabelle nennt „um 50 m²“, „um 65 m²“, „um 80 m²“ und „ab 95 m²“, aber keine Grenzen zwischen den ersten drei Angaben. Die passende Tabellenspalte ist deshalb bewusst manuell auszuwählen. Die tatsächliche Wohnfläche wird nur für die Monatsmiete verwendet.
2. Wohnlage
Die Einstufung erfolgt anhand wohnlagenrelevanter Merkmale. Die amtliche Aufzählung ist weder abschließend noch gewichtet:
- umgebende Nutzungen
- Gepflegtheit von Straßenbild und Wohnumfeld
- ärztliche Versorgung und Krankenhaus
- Verkehrsbelastung
- Lärm- und Staubbeeinträchtigungen
- Verkehrsanbindung und ÖPNV
- Läden für den täglichen Bedarf
- Nähe zum Stadtzentrum
- öffentliche Infrastruktur
- Freizeitangebote
- soziales Umfeld
Lage im Haus, Baualter und baulicher Zustand sind keine Wohnlagenmerkmale; sie werden anderweitig oder innerhalb der Spanne berücksichtigt.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Bei durchschnittlicher Ausstattung kann in der Regel von der Spannenmitte ausgegangen werden. Erst mehrere Merkmale können eine Abweichung rechtfertigen. Die Quelle veröffentlicht dafür keine Einzelbeträge oder Gewichtungen.
Merkmale für eine niedrigere Einordnung
Merkmale für eine höhere Einordnung
Auch Art und Struktur der Wohnung, Grundriss, Belichtung und Belüftung, Lage im Gebäude sowie der Zustand von Wohnung und Gebäude können die Position innerhalb der Spanne beeinflussen. Die Ausstattungslisten sind nicht abschließend.
4. Einordnung innerhalb der Mietspanne
Die Auswahl der Spannenposition bleibt eine Gesamtbewertung des Einzelfalls. Die markierten Ausstattungsmerkmale ändern den Wert nicht automatisch.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ahaus. Ausgangspunkt ist die veröffentlichte Mietspanne der passenden Baualtersgruppe, Größenangabe und Wohnlage.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen mit Bad und Sammelheizung. Wohnungen ohne Bad oder Sammelheizung, Wohnungen in einfacher Wohnlage sowie Einzimmerwohnungen mit Kochnische, Bad beziehungsweise Dusche und WC sind nicht ausgewiesen. Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht als Wohnräume.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Ahaus, Stand 01.03.2026.