Zum Hauptinhalt springen

Ahauser Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB · Stand 01.03.2026

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Die Tabelle nennt „um 50 m²“, „um 65 m²“, „um 80 m²“ und „ab 95 m²“, aber keine Grenzen zwischen den ersten drei Angaben. Die passende Tabellenspalte ist deshalb bewusst manuell auszuwählen. Die tatsächliche Wohnfläche wird nur für die Monatsmiete verwendet.

2. Wohnlage

Die Einstufung erfolgt anhand wohnlagenrelevanter Merkmale. Die amtliche Aufzählung ist weder abschließend noch gewichtet:

  • umgebende Nutzungen
  • Gepflegtheit von Straßenbild und Wohnumfeld
  • ärztliche Versorgung und Krankenhaus
  • Verkehrsbelastung
  • Lärm- und Staubbeeinträchtigungen
  • Verkehrsanbindung und ÖPNV
  • Läden für den täglichen Bedarf
  • Nähe zum Stadtzentrum
  • öffentliche Infrastruktur
  • Freizeitangebote
  • soziales Umfeld

Lage im Haus, Baualter und baulicher Zustand sind keine Wohnlagenmerkmale; sie werden anderweitig oder innerhalb der Spanne berücksichtigt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Bei durchschnittlicher Ausstattung kann in der Regel von der Spannenmitte ausgegangen werden. Erst mehrere Merkmale können eine Abweichung rechtfertigen. Die Quelle veröffentlicht dafür keine Einzelbeträge oder Gewichtungen.

Merkmale für eine niedrigere Einordnung

Merkmale für eine höhere Einordnung

Auch Art und Struktur der Wohnung, Grundriss, Belichtung und Belüftung, Lage im Gebäude sowie der Zustand von Wohnung und Gebäude können die Position innerhalb der Spanne beeinflussen. Die Ausstattungslisten sind nicht abschließend.

4. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Die Auswahl der Spannenposition bleibt eine Gesamtbewertung des Einzelfalls. Die markierten Ausstattungsmerkmale ändern den Wert nicht automatisch.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ahaus. Ausgangspunkt ist die veröffentlichte Mietspanne der passenden Baualtersgruppe, Größenangabe und Wohnlage.

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen mit Bad und Sammelheizung. Wohnungen ohne Bad oder Sammelheizung, Wohnungen in einfacher Wohnlage sowie Einzimmerwohnungen mit Kochnische, Bad beziehungsweise Dusche und WC sind nicht ausgewiesen. Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht als Wohnräume.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Ahaus, Stand 01.03.2026.


Mietspiegel Ahaus 2026: Wie finden Sie die passende Mietspanne?

Der Mietspiegel Ahaus 2026 ordnet eine Wohnung nach Baualter, Größenangabe und Wohnlage in eine veröffentlichte Mietspanne ein. Der Rechner oben übernimmt diese Zuordnung und rechnet den gewählten Quadratmeterwert auf die tatsächliche Wohnfläche hoch. Er ersetzt dabei keine fehlenden Tabellenwerte und bepreist ungewichtete Wohnwertmerkmale nicht eigenmächtig.

Was für ein Mietspiegel gilt in Ahaus?

Ahaus verfügt über einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB für nicht preisgebundene Wohnungen. Die vorliegende Ausgabe trägt den Stand 1. März 2026. Erstellt wurde sie von der Stadt Ahaus gemeinsam mit Haus & Grund Ahaus und Umgebung sowie dem Mieterverein Münster und Umgebung.

Die Werte gelten für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung. Nicht berechenbar sind unter anderem öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen ohne Bad oder Sammelheizung und Appartements mit nur einem Zimmer, Kochnische und Sanitärbereich. Für einfache Wohnlagen sowie Baujahre vor 1948 oder nach 2025 enthält die Tabelle ebenfalls keine Werte.

Welche Angaben bestimmen die Vergleichsmiete?

Die Ahauser Tabelle umfasst 40 Mietspiegelfelder. Sie verbindet fünf Baualtersgruppen, vier Größenangaben und zwei Wohnlagen. Die Baualtersgruppen reichen von 1948–1970 bis 2012–2025. Bei der Lage unterscheidet die Tabelle zwischen mittlerer und guter Wohnlage.

Eine Besonderheit sind die Größenangaben „um 50“, „um 65“, „um 80“ und „ab 95 Quadratmeter“. Der Mietspiegel nennt zwischen den ersten drei Spalten keine festen Grenzen. Deshalb müssen Sie die am besten passende Größenangabe bewusst auswählen. Die tatsächliche Fläche wird anschließend für die Monatsmiete verwendet.

Wie wird die Position innerhalb der Spanne festgelegt?

Jedes Tabellenfeld enthält eine Unter- und eine Obergrenze. Einen eigenen Mittelwert veröffentlicht der Mietspiegel nicht. Bei durchschnittlicher Ausstattung kann die arithmetische Spannenmitte als rechnerische Orientierung dienen. Sie ist aber kein zusätzlicher amtlicher Tabellenwert.

Wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Eigenschaften helfen bei der Einordnung. Dazu zählen etwa Grundriss, Belichtung, Belüftung, baulicher Zustand, Lage im Gebäude und Ausstattung. Der Mietspiegel gibt diesen Merkmalen jedoch weder Einzelbeträge noch feste Gewichte. Der Rechner zeigt sie deshalb als Prüfhilfe, verschiebt den Mietwert aber nicht automatisch.

Was zeigt eine Beispielwohnung in Ahaus?

Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung, Baujahr 2000, mit der Größenangabe „um 80 Quadratmeter“ und mittlerer Wohnlage gilt eine Spanne von 6,00 bis 8,64 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte liegt bei 7,32 Euro. Daraus ergeben sich 585,60 Euro Nettokaltmiete im Monat und ein monatlicher Rahmen von 480,00 bis 691,20 Euro.

Wie sollten Mieter und Vermieter das Ergebnis einordnen?

Vergleichen Sie ausschließlich die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Mieter sollten besonders prüfen, ob Größenangabe und Wohnlage plausibel gewählt wurden. Vermieter sollten eine Abweichung von der rechnerischen Mitte mit den konkreten Eigenschaften der Wohnung begründen können. Die veröffentlichte Spanne ist eine Orientierung und keine automatische Aussage zur rechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Miete.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Ahaus, Stand 01.03.2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

20. Dezember 2025
Viele Vermieter versuchen, die gesetzliche Mietpreisbremse durch nachträgliche Vereinbarungen noch vor dem Einzug zu umgehen. Ein aktuelles Urteil ...
28. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter verlegte Kabel und baute Verteilerkästen in fremden Häusern ein – ohne zu fragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe zi...
10. Mai 2025
Eine Bürgschaft als Mietsicherheit dient ausschließlich zur Absicherung von Mietzahlungen – nicht zur Finanzierung der Immobilie durch den Vermiete...
13. Juli 2026
Ein Vermieter wollte seiner Mieterin kündigen – wegen angeblicher Beschimpfungen und häufig wechselndem Männerbesuch. Ein aktuelles Urteil zeigt, w...