Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Fragen kostet nichts, auĂer beim Anwalt. Ein Anwalt ist teuer, ein guter Anwalt ist unbezahlbar. So jedenfalls die landlĂ€ufige Meinung. Falsch! AnwĂ€lte sind selbststĂ€ndige Organe der Rechtspflege und damit grundsĂ€tzlich fĂŒr jeden Rechtssuchenden da. Aber klar ist auch, der Rechtsanwaltsberuf ist kein Hobby und der Anwalt muss auch seine Brötchen verdienen. Doch was ist zutun, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um einen Anwalt selbst zu bezahlen?
Was ist Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, welche dem Zweck dient, einem Rechtssuchenden dem Zugang zur Rechtsberatung zu ermöglichen, wenn dieser sich dies aus eigenen Mitteln nicht leisten kann. Die Beratungshilfe umfasst zunĂ€chst die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Wird jedoch darĂŒber hinaus Hilfe und UnterstĂŒtzung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt, ist auch diese Leistung durch die Beratungshilfe abgedeckt. Die Beratungshilfe wird grundsĂ€tzlich unabhĂ€ngig vom jeweiligen Rechtsgebiet gewĂ€hrt. Hiervon ausgenommen sind allerdings Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. In diesen FĂ€llen ist lediglich die Beratung durch einen Anwalt, nicht aber die Vertretung von der Beratungshilfe umfasst.Â
Wann wird Beratungshilfe gewÀhrt?
Beratungshilfe steht denjenigen zur VerfĂŒgung, welche nicht ĂŒber die Mittel verfĂŒgt, um sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts leisten zu können. Hierbei kommt es sowohl auf das Einkommen, als auch auf das Vermögen des Rechtssuchenden an. DarĂŒber hinaus darf die Rechtsberatung nicht mutwillig sein. Das ist dann der Fall, wenn der Rechtssuchende sein Rechtsproblem auch ohne einen Rechtsanwalt regeln kann, weil es sich um eine besonders einfache Angelegenheit handelt.  Des Weiteren darf es sich nicht bereits um ein gerichtliches Verfahren handeln. Ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhĂ€ngig, besteht ggf. ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Woher bekomme ich Beratungshilfe?
ZustĂ€ndig fĂŒr die Entscheidung ĂŒber Beratungshilfe ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat. Wird die Beratungshilfe bewilligt, erhĂ€lt der Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein. Dieser erlaubt es dem Rechtssuchenden, unter Einlösung des Beratungshilfescheins, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Einen Beratungshilfeschein wird vom zustĂ€ndigen Amtsgericht ausgestellt. Dort kann der Rechtssuchende persönlich, meist sogar ohne vorherigen Termin, persönlich erscheinen und mit einem Rechtspfleger zusammen den Antrag ausfĂŒllen. Hierbei sollten bereits alle Unterlagen mitgebracht werden (Belege fĂŒr das aktuelle Einkommen, fĂŒr monatliche Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, Unterhaltsleistungen usw., sowie ggf. Unterlagen zum Rechtsproblem).
Was ist Prozesskostenhilfe?
Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine staatliche Leistung, zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren. Diese umfasst alle im Gerichtsverfahren anfallenden (eigenen) Gerichts- und Anwaltskosten. GrundsĂ€tzlich ist die Prozesskostenhilfe allerdings lediglich ein zinsloses staatliches Darlehen. Das bedeutet, dass  die Staatskasse, den ProzesskostenhilfeempfĂ€nger, zur RĂŒckzahlung der Leistungen auffordern kann, sofern sich seine VermögensverhĂ€ltnisse innerhalb der nĂ€chsten vier Jahre verbessern. Die Prozesskostenhilfe umfasst die vollstĂ€ndige Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren, ĂŒber die Instanz fĂŒr die sie bewilligt worden ist. Nicht umfasst sind die Kosten, die der Gegenpartei fĂŒr ihre anwaltliche Vertretung entstehen.
Wann wird Prozesskostenhilfe gewÀhrt?
Voraussetzung fĂŒr die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass der Antragsteller nicht, nicht vollstĂ€ndig oder nur in Raten in der Lage ist, die Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Des Weiteren darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig sein. Das ist der Fall, wenn der Antragsteller von der Rechtsverfolgung absehen wĂŒrde, wenn er die Kosten selbst zu tragen hĂ€tte. DarĂŒber hinaus muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Woher bekomme ich Prozesskostenhilfe?
ZustĂ€ndig fĂŒr die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Gericht, bei welchem das gerichtliche Verfahren anhĂ€ngig ist, fĂŒr welches Prozesskostenhilfe begehrt wird. Im Falle unserer Beauftragung ĂŒbernehmen wir gerne die Antragstellung fĂŒr Sie. HierfĂŒr benötigen wir von Ihnen eine ErklĂ€rung ĂŒber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse, samt der Belege zu den dort gemachten Angaben. Ein Formular finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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