Fristlose Kündigung wegen Bedrohung des Hausmeisters


Der Streit um einen Wasserhahn eskaliert
Familie M. wohnte seit Jahren zur Miete in Köln und zahlte monatlich knapp 600 Euro. Was als alltägliche Reparatur begann, entwickelte sich zu einem rechtlichen Drama. Ende Februar wurde in der Küche der Mieterfamilie ein neuer Wasserhahn montiert. Die Rechnung über gut 220 Euro führte jedoch zu einem heftigen Streit: Wer sollte die Kosten tragen?
Der Hausmeister der Anlage kontaktierte den Hauptmieter telefonisch, um die Rechnung zu besprechen. Das Gespräch eskalierte völlig. Der aufgebrachte Mieter soll dem Hausmeister gedroht haben: "Du sollst dich nicht mehr in die Siedlung trauen, ich werde dir die Zähne einschlagen!"
Anzeige und fristlose Kündigung folgen
Der eingeschüchterte Hausmeister erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Mieter. Die Vermieterin reagierte ebenfalls schnell: Bereits zwei Wochen später erhielt die Familie die fristlose Kündigung.
Die Begründung war eindeutig: Die Bedrohung des Hausmeisters mache eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar. Als Hilfsantrag wurde zusätzlich eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen.
Mieter bestreiten die Vorwürfe
Die betroffene Familie wehrte sich vor Gericht energisch gegen die Kündigung. Sie bestritten die Drohungen und behaupteten, lediglich nach dem Grund für die Rechnung gefragt zu haben. Der Hausmeister habe sogar Dokumente gefälscht, so die Verteidigung.
Außerdem argumentierten sie, dass die Kosten für den Wasserhahn ohnehin von der Vermieterseite zu tragen seien. Das Datum der polizeilichen Anzeige passe nicht zur behaupteten Reihenfolge der Ereignisse.
Gericht folgt dem Hausmeister
Das Amtsgericht Köln entschied nach ausführlicher Beweisaufnahme zugunsten der Vermieterin. Die Drohung sei eindeutig bewiesen, so die Richter. Mehrere Zeugen bestätigten die Aussage des Hausmeisters, darunter dessen Ehefrau und Tochter.
Besonders überzeugend fand das Gericht, dass der Hausmeister "keine falsche Sicherheit an den Tag legte" und zugab, wenn er sich an Details nicht erinnern konnte. Die Anzeige bei der Polizei und der Antrag auf einstweilige Verfügung sprachen für die Ernsthaftigkeit der Bedrohung.
Entlastungszeugin unglaubwürdig
Die Aussage der Mutter des Mieters als Entlastungszeugin bewertete das Gericht als unglaubwürdig. Sie widersprach den eigenen Angaben ihres Sohnes und zeigte eine "eindeutige übermäßige Entlastungstendenz". Zudem beherrschte sie nur unzureichend Deutsch, was ihre Aussagekraft zusätzlich minderte.
Der Mieter selbst hatte während der Verhandlung zugegeben, dass "beide Seiten bei dem Telefonat laut geworden" seien - ein Umstand, den seine Mutter komplett bestritt.
Rechtliche Bewertung der Drohung
Das Gericht stufte die Drohung als schwerwiegenden Kündigungsgrund ein. Nach Paragraf 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtfertigen erhebliche Pflichtverletzungen eine fristlose Kündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird.
Besonders relevant war dabei, dass der Hausmeister die Drohung so ernst nahm, dass er danach nicht mehr alleine zu den Wohnungen fuhr, in denen der bedrohende Mieter lebte. Eine vorherige Abmahnung war bei dieser Schwere der Pflichtverletzung nicht erforderlich.
Kostenfrage spielt keine Rolle
Interessant: Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass es unerheblich sei, wer tatsächlich für die Wasserhahn-Reparatur hätte zahlen müssen. Selbst bei einer unrechtmäßigen Kostenbelastung rechtfertige dies keinesfalls die massive Drohung.
Die Behauptung der Mieterseite, der Hausmeister hätte seinerseits Kinder beschimpft, wies das Gericht als "völlig unsubstantiiert" zurück.
Keine Räumungsfrist gewährt
Die Familie hatte um eine Räumungsfrist gebeten, um Zeit für die Wohnungssuche zu erhalten. Das Gericht lehnte dies angesichts der Schwere der Drohung ab. Die sofortige Räumung sei angemessen und erforderlich.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an alle Mieter: Drohungen gegenüber Hausmeistern, Vermietern oder anderen Mietern werden nicht toleriert. Bereits eine einmalige ernsthafte Gewaltandrohung kann zur sofortigen Kündigung führen.
Wichtige Erkenntnisse für Mieter:
- Streitigkeiten über Reparaturkosten sind normal und lösbar
- Emotionale Eskalation schadet immer dem Mieter
- Bei Unklarheiten sollten rechtliche Beratung oder Mietervereine kontaktiert werden
- Drohungen sind niemals ein angemessenes Mittel der Konfliktlösung
Für Vermieter zeigt das Urteil:
- Drohungen gegen Personal müssen ernst genommen werden
- Eine schnelle rechtliche Reaktion ist möglich und erfolgreich
- Beweissicherung durch Zeugen ist entscheidend
- Polizeiliche Anzeigen stärken die Position vor Gericht
Der Fall verdeutlicht auch, wie wichtig eine sachliche Kommunikation bei Mietstreitigkeiten ist. Kleine Probleme können durch unbesonnenes Verhalten zu existenzbedrohenden Konsequenzen werden. Eine respektvolle Gesprächsführung hätte beiden Seiten Zeit, Kosten und Ärger erspart.
Das Urteil ist rechtskräftig und zeigt: Wer mit Gewalt droht, muss mit den Konsequenzen leben - bis hin zum Verlust der Wohnung.
Quelle: Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.11.2014, Az. 208 C 151/14
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