Düsseldorfer Mietspiegelrechner
Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf · gültig seit 01.08.2026
1. Wohnung und Lage
Einfache Lage: starker Verkehr, Lärm/Staub/Geruch, keine Grünflächen, abgelegen. Gute Lage: aufgelockerte Bebauung, Bäume/Gärten, Anliegerverkehr, gute Einkaufs- und ÖPNV-Anbindung. Für Baujahre ab 1961 weist der Mietspiegel keine einfache Wohnlage aus.
Der Mietspiegel nennt Prozentspannen; der Rechner setzt jeweils die Mitte der Spanne an. Maßgebend ist die konkrete Wohnlage des Objekts im Stadtquartier.
2. Grundausstattung
3. Umfangreiche Modernisierung (nur Baujahre bis einschließlich 1985)
Bei mindestens drei erfüllten Merkmalen (und vorhandener Isolierverglasung) kann ein Wert zwischen Mittelwert und oberem Eckwert der Spanne angesetzt werden — der Rechner setzt die Mitte an. Bei mehr als drei Merkmalen kann der Höchstwert der Spanne erreicht oder überschritten werden; der Rechner setzt dann den oberen Eckwert an. Ohne jedes Merkmal kann der Wert bis zum unteren Eckwert sinken.
4. Weitere Zu- und Abschläge
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten (§§ 1, 2 BetrKV) und ohne Kosten für Schönheitsreparaturen auf Basis der Mietspiegeltabelle (Werte inkl. Kabelanschluss und Isolierverglasung, mit zentraler Beheizung und Bad/Dusche). Bei der Zuordnung innerhalb der Spannen ist im Regelfall vom Mittelwert auszugehen; zu berücksichtigen sind u. a. Erhaltungszustand, Größe, Grundriss und Lage der Wohnung im Haus sowie die Qualität von Beheizung, Bad und Installationen. Wo der Mietspiegel Prozentspannen nennt (Stadtquartiere, Ein-/Zweifamilienhäuser, Großwohnungen), setzt der Rechner die Mitte der Spanne an — im Einzelfall kann ein anderer Wert innerhalb der Spanne angemessen sein. Bei Anwendung aller Zu- und Abschläge kann auch der obere oder untere Eckwert der Spanne über- oder unterschritten werden.
Nicht abgebildet sind die unbezifferten Zu- und Abschläge des Mietspiegels: Abschläge für Untergeschoss- und Souterrainwohnungen (sofern nicht durch Lagevorteile wie ebenerdigen Gartenzugang kompensiert) und für baujahresuntypische Grundrissnachteile; Zuschläge für besonders hochwertige Wohnungsausstattung (z. B. Bidet, zweites WC, zweites Bad) und besondere Nutzungsvorteile (z. B. Gartennutzung). Eine durch Ausbau, Erweiterung oder umfassende Erneuerung geschaffene Wohnung kann in die Baualtersgruppe der Maßnahme eingeordnet werden.
Der Mietspiegel gilt nicht für preisgebundenen Wohnraum. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 01.08.2026 (Herausgeber: Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e. V. und Mieterverein Düsseldorf e. V.). Die Broschüre weist den Rechtscharakter nicht ausdrücklich aus.
Mietspiegel Düsseldorf 2026: Wie finden Sie den passenden Mietwert?
Der Mietspiegel Düsseldorf 2026 führt Sie von Baujahr und Wohnlage zu einer Spanne der Nettokaltmiete. Modernisierung, Ausstattung, Wohnungsgröße und bestimmte Stadtquartiere können den Ausgangswert anschließend verändern. Der Rechner oben setzt diese Schritte zusammen und zeigt die einzelnen Rechenposten.
Wie aktuell ist der Düsseldorfer Mietspiegel?
Die aktuelle Ausgabe gilt seit dem 1. August 2026. Herausgeber sind Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung sowie der Mieterverein Düsseldorf. Die Broschüre nennt weder § 558c noch § 558d BGB und bezeichnet sich nicht ausdrücklich als einfacher oder qualifizierter Mietspiegel. Eine solche rechtliche Einordnung sollte deshalb nicht ergänzt werden.
Erfasst werden nicht preisgebundene Wohnungen. Die Werte verstehen sich als monatliche Nettomieten ohne Betriebskosten und ohne Kosten für Schönheitsreparaturen. Die Tabelle setzt zentrale Beheizung, Bad oder Dusche, Kabelanschluss und Isolierverglasung voraus.
Wie ist die Mietspiegeltabelle aufgebaut?
Die Tabelle verbindet sieben Baualtersgruppen mit einfacher, mittlerer oder guter Wohnlage. Eine einfache Wohnlage ist nur für Gebäude bis einschließlich 1960 ausgewiesen. Jedes der 16 belegten Felder enthält einen Mittelwert sowie einen unteren und oberen Eckwert.
Im Regelfall dient der Mittelwert als Ausgangspunkt. Bei einer Wohnung von 1961 bis 1976 in mittlerer Lage beträgt er beispielsweise 9,34 Euro pro Quadratmeter. Die zugehörige Bandbreite reicht von 7,75 bis 10,92 Euro. Erhaltungszustand, Grundriss und Lage im Haus helfen bei der Einordnung innerhalb dieses Rahmens.
Wann beeinflusst eine Modernisierung den Wert?
Bei Baujahren bis 1985 kann eine umfangreiche Modernisierung den Mietwert in die obere Hälfte der Spanne verschieben. Dafür müssen Isolierglasfenster und mindestens drei von sechs Merkmalen vorhanden sein. Dazu zählen etwa Wärmedämmung, ein erneuertes Bad, eine neuzeitliche Elektroanlage oder eine modernisierte Heizung.
Fehlt jedes dieser Merkmale, kommt der Bereich zwischen unterem Eckwert und Mittelwert in Betracht. Bei mehr als drei Merkmalen kann laut Broschüre sogar der obere Eckwert überschritten werden. Das ist stets am konkreten Zustand der Wohnung zu begründen.
Welche Zu- und Abschläge sind vorgesehen?
Bezifferte Ausstattungskorrekturen werden je Quadratmeter angesetzt. Ein Personenaufzug bringt 0,30 Euro Zuschlag, eine Türsprechanlage bei Baujahren bis 1976 weitere 0,05 Euro. Ohne Isolierglas gelten 0,35 Euro Abschlag, ohne Kabel- oder Satellitenanschluss 0,05 Euro. Fehlen zentrale Beheizung oder Bad, fallen höhere Abschläge an.
Daneben nennt der Mietspiegel Prozentbandbreiten. Für Oberkassel, Niederkassel und Carlstadt kommen beispielsweise 5 bis 15 Prozent Zuschlag in Betracht. Vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser können je nach Lage und Ausstattung 10 bis 20 Prozent Zuschlag auf den Mittelwert erhalten. Der Rechner verwendet bei solchen Korridoren transparent deren rechnerische Mitte; im Einzelfall kann ein anderer Wert innerhalb der Bandbreite passen.
Was ergibt das Berechnungsbeispiel?
Das Beispiel ergibt 10,18 Euro pro Quadratmeter und bei 75 Quadratmetern 763,50 Euro monatlich. Zugrunde liegen Baujahr 1973, mittlere Lage, Isolierglas, drei Modernisierungsmerkmale und eine Türsprechanlage. Der Wert ist eine nachvollziehbare Orientierung, aber kein automatischer Rechtsentscheid. Auch das Einhalten der Spanne ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Mietverhältnisses.
Quelle: Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 1. August 2026.
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