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Porta Westfalicaer Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) · gültig ab 01.06.2025

1. Wohnung und Ortsteil

Der Mietspiegel verzichtet auf einfache, mittlere und gute Wohnlagen und unterteilt das Stadtgebiet stattdessen in Ortsteile. Die Tabellenwerte bezeichnen die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten je Quadratmeter Wohnfläche.

2. Umfassende Modernisierung

Eine andere Baualtersklasse kommt nur in Betracht, wenn umfassende Modernisierungen den baulichen Standard einer Neubauwohnung erreichen und der Wohnwert durch weitergehende Maßnahmen erheblich erhöht wurde. Der Mietspiegel verlangt mindestens drei Modernisierungselemente und nennt beispielhaft neue Fenster mit Dreifachverglasung, eine neue Heizung und neue elektrische Anlagen.

3. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Amtliche Einflussfaktoren

  • Art: Struktur von Haus und Wohnung, etwa abgeschlossene Wohnung, Zwei- oder Mehrfamilienhaus
  • Größe: kleinere Wohnungen erzielen in der Regel höhere Quadratmeterpreise
  • Ausstattung: Heizung, Sanitär, Küche, Fußböden sowie Garten, Terrasse, Balkon, Fahrstuhl, Barrierefreiheit
  • Beschaffenheit: Bauweise, Zuschnitt sowie baulicher und energetischer Zustand

Einzelfallprüfung

  • Unterer, mittlerer und oberer Wert stammen unmittelbar aus dem amtlichen Tabellenfeld.
  • Der Mietspiegel veröffentlicht für die Einflussfaktoren keine Einzelbeträge und keine Gewichtung.
  • Die Auswahl ersetzt keine Bewertung der konkreten Wohnung.

Der Rechner setzt für die nicht bezifferten Einflussfaktoren keine erfundenen Zu- oder Abschläge an. Eine vom mittleren Tabellenwert abweichende Auswahl wird im Rechenweg ausdrücklich als manuelle Spannenanpassung ausgewiesen.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Porta Westfalica.

Der einfache Mietspiegel nach § 558c BGB dient zur Orientierung über die Vereinbarung der Miethöhe und als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten bei bestehenden Mietverhältnissen. Er wurde von der Stadt Porta Westfalica im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Porta Westfalica und Haus und Grund Minden e.V. aufgestellt. Die Tabellenwerte beziehen sich auf Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der amtliche Mietspiegel Porta Westfalica gültig ab 01.06.2025 und die zugehörige amtliche Dokumentation.