Zirndorfer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel · gültig ab 01.07.2024 · kein amtliches Enddatum veröffentlicht
1. Wohnung
Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit. Die amtliche Tabelle überschneidet sich bei „bis 1918“ und „1918 bis 20.06.1948“; für dieses Grenzjahr ist die zutreffende Tabellenzeile im Einzelfall zu prüfen. Bei einer Generalsanierung darf das Fertigstellungsjahr nur unter den strengen Voraussetzungen der Broschüre angesetzt werden.
2. Gebäude, Grundausstattung und Ortsteil
Einer Zentralheizung kann eine Etagen- oder Wohnungsheizung gleichgesetzt werden, wenn sämtliche Räume angemessen beheizt werden und die Brennstoffversorgung automatisch erfolgt.
3. Pluspunkte zur Wohnungsqualität
Punktesumme von 0 bis höchstens 4 in amtlich zugelassenen Halbpunkt-Schritten. Beispiele: vollständige Badrenovierung, Vollwärmeschutz, Fußbodenheizung oder Gartenbenutzung beim Mehrfamilienhaus. Nur bei erheblicher Qualitätserhöhung ansetzen.
4. Minuspunkte und Qualitätsstufe
Punktesumme von 0 bis höchstens 4 in Halbpunkt-Schritten. Beispiele: gemeinschaftlich genutzte Toilette oder beim Ein-/Zweifamilienhaus ein nicht nutzbarer Garten.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmietspanne (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Zirndorf.
Der einfache Mietspiegel ist ausdrücklich kein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Er veröffentlicht Mietpreisspannen, aber keine Mittelwerte. Der Rechner erfindet deshalb keine Spannenmitte. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Einzelfallprüfung; Ober- oder Untergrenze sollen nur beim Zusammentreffen mehrerer weiterer positiver beziehungsweise negativer Merkmale erreicht werden.
Recherchestand: 04.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Zirndorfer Mietspiegel 2024, Stand 01.07.2024.