Wetzlarer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.06.2026 bis 31.05.2028
1. Wohnung
Maßgeblich ist das Baujahr des Gebäudes, bei nachträglichem Dachausbau die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Der Mietspiegel gilt nicht für Maisonette-Wohnungen, geförderten Wohnungsbau, Wohnheime, vergünstigte Werks-/Dienstwohnungen, gewerblich oder teilgewerblich genutzte, möblierte oder teilmöblierte Wohnungen, Wohnungen ohne eigenen Zugang oder Küche/Kochnische sowie bewohnte Unterkünfte.
2. Bad und WC
Nur die vom Vermieter bereitgestellte Ausstattung berücksichtigen. Mieterfinanzierte Verbesserungen ohne Kostenerstattung bleiben außer Betracht.
3. Küche
Vermieterseitige Einbauküche mit mindestens zwei Küchengroßgeräten
4. Wohnung und Gebäude
Türsprechanlage
Bodenbelag in den Wohn- und Schlafräumen
Energiekennwert
Unter 75 kWh/(m²·a): +20 Punkte; über 200 kWh/(m²·a): −20 Punkte. Die Grenzwerte 75 und 200 selbst lösen keine Wertung aus.
5. Wohnlage
Großflächige Wohnlagenunterschiede waren statistisch nicht signifikant. Die kleinräumige Wohnlage wird ausschließlich über diese Orientierungshilfe berücksichtigt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Wetzlar.
Die Orientierungshilfe ordnet die Wohnung anhand des auf ±100 begrenzten Punktesaldos in die jeweils zutreffende Hälfte der amtlichen Spanne ein. Das Ergebnis ersetzt keine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung. Nur vermieterseitig gestellte Merkmale zählen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel Wetzlar 2026 und Methodenbericht Fortschreibung 2026.