Mietspiegelrechner Weimar
Einfacher Mietspiegel 2025 · angepasst an die Marktentwicklung zum 31.12.2025
1. Wohnung
Der Mietspiegel gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der ländlich geprägten Ortsteile. Die Datengrundlage stammt aus der Weimarer Kernstadt. Berücksichtigt wurden Wohnungen mit Bad und WC innerhalb der Wohnung sowie Sammelheizung.
2. Energie und Gebäude
Nur vermieterseitig bereitgestellte Merkmale auswählen. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis werden gleich behandelt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden darf der Energiekennwert nur angesetzt werden, wenn denkmalrechtliche Belange die energetische Sanierung nicht einschränken.
3. Bad, WC und Küche
4. Wohn- und Nebenräume, Technik und Sicherheit
5. Barrierefreiheit
Schwellenlose Zugänge und barrierearme Badausstattung zählen nur, wenn die Wohnung die DIN 18040 nicht vollständig erfüllt.
6. Lagekriterien
Der Mietspiegel weist keine Wohnlagen aus. Stattdessen fließen die folgenden einzeln zu prüfenden Lagekriterien in die Wohnwertsumme ein.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Weimar.
Die Ausgabe grenzt die veröffentlichte 3/4-Spanne anhand der Wohnwertsumme ein. Sie berücksichtigt keine Betriebskosten, Stellplatz- oder Garagenkosten sowie Kosten für Schönheits- oder Kleinreparaturen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Weimar 2025, angepasst zum Stichtag 31.12.2025.
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Mietspiegel Weimar 2025: Basismiete und Wohnwertpunkte einordnen
Der Mietspiegel Weimar verbindet eine Basismiete mit einer veröffentlichten Gesamtspanne und einem fünfstufigen System zur genaueren Einordnung. Wohnfläche und Baujahr bestimmen das Tabellenfeld. Ausstattung, energetische Beschaffenheit und Lage ergeben anschließend eine gemeinsame Wohnwertsumme.
Wie aktuell ist der Weimarer Mietspiegel?
Aktuell ist die zum 31. Dezember 2025 um 4,1 Prozent angepasste Fassung des Mietspiegels 2025. Die Stadt veröffentlicht ihn als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Grundlage war zunächst der Erhebungsstichtag 31. Dezember 2023; die später angepassten Werte sind bereits vollständig in der Tabelle enthalten. Ein ausdrückliches Enddatum nennt die Broschüre nicht.
Erfasst werden freifinanzierte Wohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Einheiten, Bad und WC innerhalb der Wohnung sowie Sammelheizung. Der Mietspiegel gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der ländlich geprägten Ortsteile, obwohl die Datengrundlage aus der Kernstadt stammt. Ein- und Zweifamilienhäuser, möblierte Wohnungen, Heime sowie Staffel- und Indexmietverträge gehören nicht zum Anwendungsbereich.
Wie wird die Basismiete aus der Tabelle abgelesen?
Sechs Baualtersklassen und vier Wohnflächenklassen führen zu 24 vollständig bezifferten Tabellenfeldern. Jedes Feld enthält eine durchschnittliche Basismiete und eine 3/4-Spanne. Die Größenklassen liegen unter 45, von 45 bis unter 65, von 65 bis unter 85 und ab 85 Quadratmetern.
Zwei Felder beruhen auf weniger als zehn Fällen: Wohnungen unter 45 Quadratmetern vor 1900 sowie ab 2010. Dort umfasst die angegebene Spanne ausnahmsweise alle verfügbaren Fälle. Für ab 2021 neu errichtete oder grundlegend modernisierte Wohnungen warnt die Quelle außerdem vor einem möglicherweise deutlich höheren Mietniveau, nennt aber keinen Zuschlag.
Wie verändern Wohnwertpunkte die Spanneneinordnung?
Insgesamt 58 bezifferte Kriterien bilden einen gemeinsamen Saldo. Dazu gehören 26 erhöhende Ausstattungsmerkmale, 22 mindernde Merkmale und zehn positive oder negative Lagekriterien. Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Bad, Küche, Internet, Nebenräume und Erreichbarkeiten können jeweils Punkte beitragen.
Bei minus drei bis plus drei Punkten gilt die Basismiete. Minus vier bis minus zehn führt in die obere Hälfte zwischen Untergrenze und Basismiete, ab minus elf in die untere Hälfte. Plus vier bis plus zehn erschließt die untere Hälfte zwischen Basismiete und Obergrenze, ab plus elf die obere. Modernisierungen verschieben das tatsächliche Baujahr nicht.
Was zeigt die amtliche Beispielrechnung?
Das Beispiel betrifft 82,3 Quadratmeter und Baujahr 1909. Das Tabellenfeld nennt 6,75 Euro Basismiete und eine Gesamtspanne von 5,73 bis 8,46 Euro je Quadratmeter. Ein Saldo von plus vier begrenzt die Vergleichsmiete auf 6,75 bis 7,61 Euro je Quadratmeter, monatlich also 555,53 bis 626,30 Euro.
Die eingegrenzte Spanne bleibt eine Orientierung und keine automatische Rechtsentscheidung. Ob eine konkrete Miete oder Erhöhung zulässig ist, hängt zusätzlich vom richtigen Anwendungsbereich, den nachweisbaren Merkmalen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Quelle: Mietspiegel Weimar 2025, angepasst zum 31. Dezember 2025.
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