Springer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 11.12.2025
1. Grundangaben
Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit. Eine Modernisierung ändert die Baualtersklasse nur, wenn ihr wesentlicher Bauaufwand im Einzelfall einen entsprechenden Wohnwert geschaffen hat.
2. Ausstattungspunkte
Nur von der vermietenden Person gestellte Merkmale zählen. Die Punktsumme bestimmt einen von vier Abschnitten der veröffentlichten Mietenspanne; sie wird nicht in einen frei gewählten Einzelwert umgerechnet.
3. Wohnlage und weitere Besonderheiten
Die Wohnlage wird in der Springer Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt, weil sich Mietpreisunterschiede nach Wohnlage laut Mietspiegel bislang nicht ausreichend herausgebildet haben.
Unterschiedliche Wohnlagequalitäten sowie weitere noch nicht berücksichtigte Merkmale können im Einzelfall eine Einordnung innerhalb des errechneten Spannenabschnitts rechtfertigen. Die Broschüre veröffentlicht dafür keine festen Punkt- oder Prozentwerte; der Rechner nimmt deshalb keine zusätzliche rechnerische Korrektur vor.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Springe. Er bildet die anschließend mit Ausstattungspunkten eingegrenzte Mietenspanne ab.
Die Punkte-Orientierung zur Spanneneinordnung hat laut Broschüre die Qualität eines einfachen Mietspiegels und ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Weitere, noch nicht berücksichtigte Besonderheiten können innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Die Wohnlage wird in der Springer Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt. Unterschiede im Einzelfall können nur innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Mietspiegelbroschüre 2025.
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Mietspiegel Springe 2025: Warum bleiben manche Felder leer?
Der Mietspiegel Springe 2025 veröffentlicht Mittelwerte und Vierfünftelspannen für Wohnungen verschiedener Größe und Bauzeit. Nicht jede Kombination besitzt genügend Beobachtungen. Wo ein Wert vorliegt, grenzen Ausstattungspunkte die Gesamtspanne in einen von vier Teilbereichen ein.
Welchen Status hat die Ausgabe 2025?
Die Tabelle ist seit dem Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2025 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Sie löst den Mietspiegel 2023 ab und stützt sich auf eine repräsentative Erhebung zum 1. April 2025. Nur die ergänzende Punkte-Orientierung besitzt einfachen Mietspiegelcharakter.
Der Anwendungsbereich umfasst Mietwohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Einheiten. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, preisgebundener Wohnraum, Heime, möblierte Wohnungen sowie bestimmte Zeit-, Staffel- und Indexmieten. Bad, WC und automatisch versorgte Heizung aller Wohnräume sind Mindeststandard.
Wie unterscheiden sich Leerfelder und Fallzahlfelder?
Sechs Baualtersklassen treffen auf vier Größenklassen. Die Tabelle enthält 18 belegte und sechs leere Felder. Leer bedeutet: Es wurden weniger als zehn Mietwerte erhoben, sodass keine Aussage möglich ist. Acht graue Zellen beruhen auf 10 bis 29 Datensätzen und haben nur eingeschränkte Aussagekraft sowie einfache Qualität.
Die jüngste Altersklasse endet im März 2025. Bei einer Modernisierung bleibt das ursprüngliche Baujahr grundsätzlich bestehen; eine pauschale Aufwertung veröffentlicht die Stadt nicht. Auch eine besonders gute oder schwache Lage besitzt keinen festen Tabellenbetrag.
Wie wird die Ausstattung in vier Stufen eingeordnet?
Neunzehn Merkmale ergeben maximal 26 Punkte. Die Bereiche lauten 0 bis 9, 10 bis 12, 13 bis 15 und 16 bis 26 Punkte. Sie teilen nacheinander den Abstand vom Unterwert zum Mittelwert und vom Mittelwert zum Oberwert. Halbierungswerte werden auf Cent gerundet.
Nicht in der Liste enthaltene Ausstattungs- oder Lagebesonderheiten dürfen nur innerhalb des anschließend verbleibenden Abschnitts betrachtet werden. Die Punkte führen somit nicht zu einer frei wählbaren Einzelmiete.
Was ergibt die Beispielwohnung in Feld A2?
Bei 58 Quadratmetern, Baujahr 1965 und 14 Ausstattungspunkten gilt Feld A2. Der Mittelwert beträgt 6,70 Euro, die gesamte Spanne 6,03 bis 7,61 Euro je Quadratmeter. Die Punktestufe begrenzt das Ergebnis auf 6,70 bis 7,16 Euro, entsprechend 388,60 bis 415,28 Euro monatlich.
Eine statistische Einordnung innerhalb dieser Grenzen ist noch keine automatische Rechtsprüfung. Kontrollieren Sie deshalb zuerst den Geltungsbereich und ein mögliches Leer- oder Graufeld. Die Monatsgrenzen ergeben sich aus den centgenauen Quadratmetergrenzen und der tatsächlichen Fläche. Danach müssen sämtliche Punkte auf tatsächlich vom Vermieter gestellten Merkmalen beruhen und weitere Abweichungen sachlich erklärt werden.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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