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Mietspiegelrechner Seehausen a. Staffelsee

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Seehausen a. Staffelsee für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Seehausen a. Staffelsee.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Seehausen 2025: Wie werden Basis und Ausstattung verbunden?

Der Mietspiegel Seehausen 2025 ordnet Wohnungen zunächst nach Fläche, Baualter und regionaler Vergleichsgruppe. Seehausen a. Staffelsee gehört zur Gruppe 1. Der Rechner ergänzt deren Basismiete anschließend um die gemeinsamen Prozentmerkmale und zeigt den gerundeten Quadratmeter- sowie Monatsbetrag.

Was macht den regionalen Mietspiegel qualifiziert?

Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und am 15. Januar 2025 von Mieter- und Vermietervertretungen anerkannt. Damit handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Seine Geltung begann am 1. Februar 2025 und endet am 31. Januar 2027.

Die Tabelle betrifft nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 Quadratmetern. Baujahre bis einschließlich 2024 sind erfasst. Nicht dazu zählen unter anderem Sozialwohnungen, selbst genutztes Eigentum, Wohnheime, gewerblich genutzte Einheiten und nur kurzfristig vermietete Ferienwohnungen.

Wie wird die richtige Basismiete ausgewählt?

In Vergleichsraumgruppe 1 kreuzen sich elf Wohnflächenbereiche mit neun Baualtersklassen. So entstehen 99 veröffentlichte Grundwerte. Für 30 bis unter 40 Quadratmeter reichen ausgewählte Tabellenbeträge von 11,34 Euro bei Gebäuden bis 1918 bis 15,18 Euro bei Baujahr 2018 bis 2024. Bei 130 bis 150 Quadratmetern sind es 9,72 beziehungsweise 10,66 Euro.

Seehausen nutzt dieselbe Basistabelle wie Garmisch-Partenkirchen, Murnau und Riegsee. Erst die zutreffende Kombination aus Größen- und Baualtersfeld liefert den Ausgangspunkt. Danach wird der Saldo der Zu- und Abschläge in Euro umgerechnet, auf Cent gerundet und zur Basis addiert.

Welche Merkmale haben Schwellen oder Ausschlüsse?

Modernisierungswerte gelten nur für vor 1990 errichtete Objekte. Vollsanierung zählt +12 Prozent, eine Teilmodernisierung ab vier von zehn Maßnahmen +6 Prozent. Die Zustände sind Alternativen. Beim Bad müssen mindestens drei von sechs Ausstattungen vorliegen, bevor einmalig +2 Prozent angesetzt werden.

Eine Einbauküche und ein geeigneter Außenbereich bringen jeweils +6 Prozent. Allein genutzter Garten zählt +5, barrierearme Ausführung +4 Prozent. Einfache Böden führen zu −5 Prozent. Im Beispielfall mit 84 Quadratmetern, Baujahr 1978 und einem Saldo von +15 Prozent entstehen aus 9,27 Euro schließlich 10,66 Euro je Quadratmeter.

Wofür steht der Bereich von 80 bis 120 Prozent?

Dieser Bereich ist die Zweidrittelspanne von plus oder minus 20 Prozent um den Durchschnittswert. Er berücksichtigt verbleibende Unterschiede bei ansonsten vergleichbaren Wohnungen.

Die Grenzen sind keine automatische Aussage über zulässige oder unzulässige Mieten. Wer innerhalb der Spanne vom Mittelwert abweicht, sollte eine nicht bereits verrechnete Besonderheit konkret benennen. Daneben sind stets Vertrag, Begründung und gesetzliche Anforderungen des Einzelfalls zu prüfen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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