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Rheiner Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel · fortgeschrieben zum 01.07.2026

1. Wohnung und Geltungsbereich

Wohnungen unter 25 m² wurden amtlich nicht ausgewertet.
Originalerrichtungsjahr; für Baujahre vor 1900 sind Einzelangaben zu Ausstattung und Modernisierung nötig.

2. Lagewert bestimmen

Die Gebietsgrenzen zeigt die amtliche Übersicht auf den Seiten 11 und 12 der Mietspiegelbroschüre. Der Lagewert wirkt amtlich nur bei Baujahren ab 1960.

Wohnumfeld, Infrastruktur, Bebauung, Grünflächen und Immissionen nennt der Mietspiegel nur qualitativ. Sie verändern den Rechenwert daher nicht automatisch.

3. Ausstattung

Allgemeine Wohnungsausstattung

Energetische Einrichtungen, Heizung und Warmwasser

Fenster, Böden und Sanitäranlagen

4. Modernisierung und Energieausweis

Ab Baujahr 1960 ist der Energieausweis kein Formelmerkmal.

Jahr der letzten Maßnahme

Die Zeitgruppen sind unverändert aus dem Mietspiegel übernommen. Nicht aufgeführte oder ältere Maßnahmen erhalten 0 Punkte.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rheine.

Die Regressionsfunktionen beruhen auf der Neuerhebung 2024 und werden mit dem amtlichen Indexfaktor 1,044 zum 01.07.2026 fortgeschrieben. Die angezeigte Genauigkeit von ±2,0 % ist die veröffentlichte mittlere Prognose bei 5 % Irrtumswahrscheinlichkeit; sie ist keine frei wählbare Mietspanne.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Rheine 2026 und amtliche Fortschreibungsdokumentation 2026.