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Oer-Erkenschwicker Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen · Stand 01.01.2026 · voraussichtliche Laufzeit bis 31.12.2027

1. Wohnung

Maßgeblich ist die Wohnfläche ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, etwa Keller, Speicher, Waschküche oder Garage.

2. Baualters- und Ausstattungsgruppe

Für diese Baualtersklasse enthält die Mietwerttabelle eine Ausstattungsgruppe.

Eine modernisierte Wohnung muss durch ein Maßnahmenbündel in Ausstattung und baulichem Zustand wesentlich und nachhaltig verbessert worden sein. Einzelne Verbesserungen genügen dafür nicht automatisch.

3. Wohnlage

Normale Wohnlage

Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile. Sie gilt für den überwiegenden Teil des Stadtgebietes; Belästigungen durch Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das übliche Maß hinaus.

Einfache Wohnlage

Eine einfache Wohnlage liegt vor, wenn das Wohnen außergewöhnlich beeinträchtigt wird.

Gute Wohnlage

Gute Wohnlagen sind durch aufgelockerte, ein- bis zweigeschossige Bebauung in ruhiger, durchgrünter und verkehrsgünstiger Lage gekennzeichnet.

4. Wohnungsgröße und Garten

Für Wohnungen von 45 bis unter 100 m² ist keine Größenkorrektur vorgesehen.

Für die Alleinnutzung eines Gartens ist ein Zuschlag bis höchstens 5 % möglich.

5. Gebäudetyp

Der Mietspiegel ist auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens zwei Familien ausgerichtet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Oer-Erkenschwick. Ausgangspunkt ist die veröffentlichte Mietspanne der passenden Baualters-, Ausstattungs- und Wohnlagegruppe; bezifferte Größen- und Gartenzu-/abschläge werden auf beide Spannenwerte angewandt.

Für Einfamilienhäuser lässt der Mietspiegel einen angemessenen Zuschlag zu, veröffentlicht dafür aber keinen festen Prozentsatz. Der Rechner weist diesen Prüfpunkt deshalb aus, berechnet jedoch keinen erfundenen Standardwert. Typische Zechenhäuser sind von dieser Regel ausgenommen. Wesentliche Abweichungen bei Ausstattung, Erhaltungszustand oder Grundriss können mietbeeinflussend sein, sind im Mietspiegel aber ebenfalls nicht beziffert.

Vorhandene oder fehlende Balkone, Terrassen oder Freisitze rechtfertigen weder Zu- noch Abschläge. Grund- und Sonderausstattung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurde. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick, Stand 01.01.2026.