Neumünsterer Mietspiegelrechner
Mietspiegel 2026 nach § 558c BGB · gültig 01.06.2026 bis 01.06.2028
1. Wohnung
Der Mietspiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum und Wohnraum, der keiner Zweckbindung mehr unterliegt. Bei Baujahren bis 1980 führt die amtliche Tabelle eigene Spalten für modernisierte Wohnungen.
2. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Ein „—“ im amtlichen Verzeichnis bedeutet, dass keine Einstufung veröffentlicht ist; dann bleibt die manuelle Auswahl frei.
3. Bezifferte Sondermerkmale
Die Quelle nennt wegen der Bedienungsart einen Abschlag von bis zu 10 %.
Die Quelle nennt einen Zuschlag von 10–20 %; besondere Einzelfälle können darüber liegen.
4. Qualitative Prüfmerkmale
Diese Merkmale beeinflussen laut Mietspiegel den Gebrauchswert, sind aber nicht mit festen Einzelbeträgen beziffert. Ausgewählte Punkte erscheinen deshalb nur als Prüfhinweise und verändern die Mietspanne nicht.
Ergebnis: Mietrahmen der Nettokaltmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Neumünster. Da die amtliche Tabelle ausschließlich Unter- und Obergrenzen veröffentlicht, weist der Rechner einen Mietrahmen statt eines Mittelwerts aus.
Nicht bezifferte Merkmale erscheinen als Prüfhinweise und verändern das Ergebnis nicht. Bei Straßen ohne veröffentlichte Einstufung bleibt die manuelle Wohnlagenwahl frei. Die Wohnlageneinstufung nach Straßen ist eine amtliche Empfehlung; Grenzfälle können abweichend zu beurteilen sein.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel Neumünster 2026 mit Straßenverzeichnis, amtlich verlinkter Online-Rechner und amtliche Übersichtsseite der Stadt Neumünster.