Lüner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.07.2026
1. Grundangaben
Die Einordnung erfolgt anhand des Baujahrs und der Wohnfläche. Die oberste Größenklasse gilt ab 110 m²; eine Höchstfläche nennt der Mietspiegel nicht.
2. Ausstattung
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Lünen.
Die ausgewiesenen Tabellenwerte sind Mietpreise in €/m²; die Zu- und Abschläge werden addiert beziehungsweise subtrahiert. Der Mietspiegel veröffentlicht keine gesonderte Mietspanne. Betriebskosten, insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten, sind nicht enthalten.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2026 der Stadt Lünen. Ergänzend: offizieller Mietspiegelrechner der Stadt Lünen.
Mieterhöhung sicher aufsetzen
Ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu formulieren ist alles andere als trivial – nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Doku-Assistenten.
Mietspiegel Lünen 2026: Wie führen Tabelle und Eurobeträge zum Ergebnis?
Der Mietspiegel Lünen 2026 kombiniert Baujahr und Wohnfläche zu einem festen Tabellenwert. Neun Ausstattungsmerkmale erhöhen oder vermindern ihn anschließend um konkrete Eurobeträge je Quadratmeter. Anders als viele Mietspiegel veröffentlicht die Lüner Ausgabe keine zusätzliche Mietspanne.
Ist der Lüner Mietspiegel qualifiziert?
Ja, er ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB und gilt seit dem 1. Juli 2026. Grundlage war eine repräsentativ angelegte Befragung auf dem Lüner Wohnungsmarkt zum Stichtag 31. Dezember 2025. Stadt, Mietervereine, Haus & Grund und die beteiligten Wohnungsunternehmen erkannten ihn gemeinsam an.
Die Werte gelten für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet. Sie geben die Nettokaltmiete wieder. Betriebskosten, etwa für Heizung, Wasser, Aufzug oder Gartenpflege, gehören nicht zum Tabellenbetrag.
Wie finden Sie den richtigen Tabellenwert?
Sieben Baualtersklassen werden mit sieben Größenklassen gekreuzt. So entstehen 49 Ausgangswerte. Für 65 bis 79 Quadratmeter und ein Baujahr von 1980 bis 1994 beträgt der Wert 6,45 Euro pro Quadratmeter. Die letzte Flächenklasse beginnt bei 110 Quadratmetern und besitzt in der Veröffentlichung keine Obergrenze.
Die Flächengrenzen sind eindeutig: Eine Wohnung mit 64,9 Quadratmetern gehört noch zur Klasse 50 bis 64, ab 65,0 Quadratmetern zur nächsten Klasse. Der Rechner verwendet die tatsächliche Fläche anschließend für den Monatsbetrag.
Die 2026 fortgeschriebenen Tabellenmieten liegen 7,41 Prozent über der vorherigen Ausgabe. Die festen Ausstattungsbeträge blieben dagegen unverändert. Diese Trennung ist wichtig: Der Rechner indexiert die Zuschläge kein zweites Mal.
Welche Zu- und Abschläge sind vorgesehen?
Zuschläge gibt es für Aufzug, hochwertigen Boden, zweites WC, Balkon, Terrasse, elektrische Rollläden, Dreifachverglasung und sicherheitsverriegelte Fenster. Sie reichen von 0,17 bis 0,42 Euro pro Quadratmeter. Überwiegend fehlender Bodenbelag oder PVC auf mindestens der Hälfte der Fläche führt zu einem Abschlag von 0,43 Euro.
Wann dürfen Merkmale berücksichtigt werden?
Ein Zuschlag zählt nur, wenn der Vermieter die Ausstattung gestellt hat. Einige Merkmale besitzen genaue Schwellen: Der Balkon muss mindestens vier Quadratmeter groß sein, elektrische Rollläden müssen zwei Drittel der Wohnung erfassen. Hochwertiger und fehlender beziehungsweise einfacher Bodenbelag sind gegensätzliche Alternativen.
Was bedeutet das Ergebnis ohne Spanne?
Der Rechner addiert die festen Beträge zum Tabellenwert und zeigt die daraus abgeleitete monatliche Nettokaltmiete. Das Resultat ist die nach der veröffentlichten Tabelle ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete. Dass keine Spanne ausgewiesen wird, macht den Wert nicht zu einer automatisch verbindlichen Ober- oder Untergrenze für jeden Einzelfall.
Bei 75 Quadratmetern und Baujahr 1985 ergeben sich ohne weitere Merkmale 483,75 Euro monatlich. Jede anerkannte Ausstattung verändert zuerst den Quadratmeterwert und wirkt dadurch flächenabhängig auf die Monatsmiete.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundenen Wohnraum in Lünen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
WEG: Wann sind Beschlüsse über Baumaßnahmen bestimmt genug?
Wassergruß aus dem Fenster: Vermieter darf fristlos kündigen
