Kieler Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 01.04.2025
1. Wohnung
Anwendbar auf 20 bis 135 m². Für die Basismiettabelle wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Bei später errichteten Wohnungen, zum Beispiel einem Dachgeschossausbau, gilt das Jahr des Ausbaus.
2. Modernisierung
Nur für Wohnungen mit Baujahr vor 2010 und vom Vermietenden ausgeführte Maßnahmen.
3. Allgemeine Ausstattung und Geschosslage
Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.
Küchenausstattung — genau eine Stufe wählen:
4. Sanitärausstattung
Positive und negative Merkmale gegeneinander aufrechnen: negativer Endstand −2 %, 0 Punkte ±0 %, +1 Punkt +2 %, ab +2 Punkten +4 %.
5. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder aus dem amtlichen Straßenverzeichnis mit 855 Regeln auf 771 Straßen übernommen werden. Bei nummerierten Straßenabschnitten ist der veröffentlichte Bereich zu wählen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Kiel. Die statistisch ermittelte Mietpreisspanne beträgt ±16 %; eine Abweichung innerhalb dieser Spanne setzt eine besondere, noch nicht berücksichtigte Eigenschaft der Wohnung voraus.
Die Wohnlagenzuordnung verwendet ausschließlich das alphabetische Straßenverzeichnis der amtlichen Broschüre. Nicht aufgeführte Straßen und nicht passende Straßenabschnitte werden nicht geschätzt.
Der Mietspiegel ist nicht unmittelbar anwendbar auf Wohnungen unter 20 oder über 135 m², Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sowie die weiteren in der Broschüre genannten Sonderfälle. Bei Teilinklusiv- oder Inklusivmieten sind enthaltene Betriebskosten vor der Anwendung herauszurechnen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Kieler Mietspiegel 2025, Dokumentation zur Erstellung und amtliche Übersichtsseite der Landeshauptstadt Kiel.