Herforder Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig seit 01.11.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Werte bezeichnen Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art. Einfamilienhäuser blieben bei der Erhebung unberücksichtigt; die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht sich auf nicht möblierten Wohnraum.
2. Baualtersklasse
Eine abweichende Einstufung ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung nach wesentlichem Bauaufwand in Ausstattung, Größe und Beschaffenheit im Wesentlichen einer Neubauwohnung entspricht oder durch An-/Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde.
3. Ortslage in Herford
Erhebliche Belastungen, etwa durch Lärm, Staub oder störende Gewerbebetriebe, und eine überdurchschnittlich gute individuelle Lage werden nicht mit einem festen Betrag bewertet, sondern bei der Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne berücksichtigt.
4. Energetische Modernisierung
Nur für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1990. Bei energetischer Vollmodernisierung nennt der Mietspiegel einen Zuschlag bis 1,10 €/m²; bei einzelnen oder mehreren Maßnahmen kann ein anteiliger Ansatz gewählt werden.
5. Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne
Eher unterer Bereich
- Besonders ungünstige Merkmale, etwa ungünstige Grundrisse
- Erhebliche Immissionsbelastungen
- Unterdurchschnittliche Beschaffenheit oder Ausstattung
Eher oberer Bereich
- Besonders überdurchschnittliche Ausstattung
- Badkomplettsanierung oder Barrierefreiheit
- Mitvermietete Einbauküche oder überdurchschnittlich gute Mikrolage
Die Tabellenwerte beziehen sich auf abgeschlossene, unmöblierte Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
Weitere Unterschiede in Beschaffenheit, Ausstattung und individueller Lage sind innerhalb der angepassten Spanne einzuordnen. Der Mietspiegel veröffentlicht dafür keine festen Einzelbeträge.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner bildet den einfachen Herforder Mietspiegel 2025 für frei finanzierte Wohnungen ab. Die Werte sind Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art; die Wohnfläche bestimmt sich nach der Wohnflächenverordnung.
Ortslagenabschlag und energetischer Zuschlag werden entsprechend der amtlichen Anleitung auf mittlere Miete sowie untere und obere Spanngrenze angewandt. Die konkrete Spannenposition und die Höhe eines Modernisierungszuschlags unterhalb des Höchstwerts bleiben Einzelfallbewertungen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Herforder Mietspiegel 2025 und die amtliche Dokumentation.