Harsewinkeler Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.07.2026–30.06.2028
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Ausgeschlossen sind insbesondere eine Vermietung unter einem Jahr, Wohnheime, gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume, vergünstigte Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen, gemeinschaftlich mit anderen Mietparteien genutzte Küche, Toilette oder Bad sowie ein WC außerhalb der Wohnung. Eine vermieterseitige Einbauküche gilt allein nicht als Möblierung.
2. Standardausstattung und Modernisierung
Die Tabelle setzt ein vermieterseitig gestelltes Bad, ein WC innerhalb der Wohnung und eine Sammel- oder gleichwertige Etagenheizung für alle Wohnräume voraus.
Das Modernisierungsjahr darf nur ausnahmsweise angesetzt werden, wenn die Wohnung danach im Wesentlichen einer Neubauwohnung entsprach und mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus aufgewendet wurde. Andernfalls bleibt das ursprüngliche Baujahr maßgeblich.
3. Wohnlage und Einordnung in die Mietspanne
Die meisten Wohnungen liegen in mittlerer Wohnlage. Gute Wohnlagen sind insbesondere durch aufgelockerte Bebauung, Begrünung, überwiegend Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten und günstige Verkehrsverbindungen geprägt. Die gute Wohnlage und besondere Beeinträchtigungen durch Immissionen, unzureichende Infrastruktur oder eine Gewerbegebietslage werden ohne amtlich festgelegten Einzelbetrag nur bei der Einordnung innerhalb der veröffentlichten Spanne berücksichtigt.
4. Weitere Wohnwertmerkmale
Nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung berücksichtigen. Die Merkmale haben keine veröffentlichten Festbeträge. Die Bilanz gibt deshalb lediglich eine qualitative Tendenz für die eigenverantwortliche Spannenwahl an.
Wohnwerterhöhende Merkmale
Wohnwertmindernde Merkmale
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Harsewinkel. Nicht enthalten sind insbesondere Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Zuschläge, etwa für Garage oder Untervermietung. Modernisierungs- und Instandsetzungszuschläge, die bereits in der Miete enthalten sind, gehören dagegen zum Mietbegriff des Mietspiegels.
Die veröffentlichte Spanne bildet die inneren zwei Drittel der erhobenen Mieten ab. Einzelne Ausstattungs- und Lagemerkmale haben keine amtlich bezifferten Zu- oder Abschläge; die konkrete Position innerhalb der Spanne bleibt eine Einzelfallbewertung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel der Stadt Harsewinkel 2026 und die amtliche Fortschreibungsdokumentation.