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Gocher Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 01.07.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.

Die ursprüngliche Baujahresgruppe wird verwendet.

2. Wohnlage und Gebäudeart

I. einfache Wohnlage
Wohnungen in Außerortslagen und Außenbereichen mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen, die durch außergewöhnliche Beeinträchtigungen von Lärm und sonstigen Immissionen gekennzeichnet sind.

II. normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen innerhalb der Stadt Goch liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. Die Ortskerne der zur Stadt Goch gehörenden Ortschaften zählen hierzu.

III. gute Wohnlage
Die guten Wohnlagen sind charakterisiert durch ruhige, weitgehend abgeschlossene Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und in der Nähe von Grün- und Waldflächen gelegen.

Gebäudeart

±0 %
+10–15 %
+15–25 %
%
%

Bei Berücksichtigung eines Gartens ist ein Ansatz von 5 bis 10 % veröffentlicht. Die genaue Einordnung innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.

3. Energie und besondere Ausstattung

%
+10 %
+5 %
+5 %
+3 %
+10 %
%
%

Für Kellerraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. Der Effizienzhaus-Zuschlag ist in Gruppen IV und V nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.

4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard

Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Bad, WC und Zentralheizung voraus.

−6 %
−6 %
−6 %
−10 %
−6 %
−2 %
−5 %
%
%
%

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Goch. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.

Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Der Mietspiegel beziffert keinen Abschlag für einfache Wohnlagen sowie keine festen Einzelwerte innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten. Geschosslage, Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten bleiben daher Einzelfallbewertungen. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Goch, Stand 01.07.2025.


Mietspiegel Goch 2025: Wie werden Richtwert und Prozentmerkmale verrechnet?

Der Mietspiegel Goch 2025 nennt Mietrichtwerte für normale Wohnlage und baujahrstypische Ausstattung. Wohnfläche und Baujahr liefern den Ausgangswert. Der Rechner oben addiert danach die zutreffenden prozentualen Zu- und Abschläge und prüft die besondere Obergrenze für ältere Baujahresgruppen.

Welchen Rechtscharakter nennt die Gocher Broschüre?

Die Ausgabe mit Stand 1. Juli 2025 bezeichnet sich als Richtlinie für nicht preisgebundenen Wohnraum. Eine ausdrückliche Einordnung als einfacher oder qualifizierter Mietspiegel nach §§ 558c oder 558d BGB enthält sie nicht. Herausgeber ist die Stadtverwaltung Goch gemeinsam mit Mieter-, Eigentümer- und Gutachterausschussvertretungen.

Die Werte sind monatliche Nettomieten ohne Betriebs- und Nebenkosten. Als Tabellenstandard gelten normale Wohnlage, eine abgeschlossene Wohnung, Zentralheizung, Bad und WC sowie normale, baujahrstypische Ausstattung.

Wie ist die Richtwerttabelle aufgebaut?

Fünf Baujahresgruppen reichen von Gebäuden bis 1989 bis zu Bauten ab 2020. Vier Wohnflächenklassen enden bei 55, 75 und 95 Quadratmetern; die letzte ist nach oben offen. Eine 75-Quadratmeter-Wohnung von 1995 beginnt bei 6,70 Euro pro Quadratmeter. Unter- und Obergrenzen veröffentlicht die Tabelle nicht.

Welche Zu- und Abschläge sind vorgesehen?

Prozentuale Zuschläge betreffen etwa Einfamilienhaus, Eigengarten, hohen Energiestandard, Wärmepumpe, gute Wohnlage, Fahrstuhl oder Etagenheizung. Abschläge gibt es beispielsweise für fehlende Isolierverglasung, Zentralheizung, Warmwasser, Bad und WC oder eine mangelhafte Grundrissgestaltung. Bei Bandbreiten müssen Sie den konkreten Ansatz anhand der tatsächlichen Qualität begründen.

Die veröffentlichten Zuschlagsrahmen unterscheiden Gebäude und Ausstattung bewusst. Für ein Einfamilienhaus sind zehn bis 15 Prozent vorgesehen, für ein freistehendes Einfamilienhaus 15 bis 25 Prozent. Ein separat nutzbarer Garten wird nur bei anderen Gebäudearten mit fünf bis zehn Prozent angesetzt. Diese Alternativen dürfen nicht ohne sachlichen Grund kumuliert werden.

Für einen KfW- oder Passivhausstandard der älteren Gruppen nennt die Quelle lediglich eine Obergrenze bis 25 Prozent. Der Rechner lässt den Ansatz deshalb transparent wählen. Er behauptet keine feste Staffel, die in der Broschüre nicht veröffentlicht ist.

Wann greift die Kappung auf Gruppe V?

Durch Zuschläge darf der Endwert der Gruppen I bis IV den flächengleichen Richtwert der Gruppe V nicht überschreiten. Der Rechner zeigt zunächst die Rechnung und begrenzt einen höheren Betrag anschließend. Komplett sanierte Gebäude der Gruppen I und II können unter strengen Voraussetzungen stattdessen in Gruppe IV eingeordnet werden.

Welche Merkmale bleiben eine Einzelfallfrage?

Für eine einfache Wohnlage nennt die Quelle keinen festen Abschlag. Auch Geschosslage, Belichtung, Belüftung und weitere Objektbesonderheiten sind teilweise nur beschrieben. Der Rechner verändert dafür den Richtwert nicht eigenmächtig. Das Ergebnis bleibt eine Orientierung; es entscheidet weder allein über die passende Bewertung noch automatisch über die Zulässigkeit einer konkreten Miete.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Goch, Stand 1. Juli 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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