Gladbecker Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2024 · in Kraft seit 01.09.2024
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Erfasst sind 30,00 bis unter 131,00 m². Ausgeschlossen sind außerdem überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Heimen mit Zusatzleistungen, Untermietverhältnisse, möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum sowie an ein Beschäftigungsverhältnis gebundene Dienst- oder Werkswohnungen. Bei nachträglich geschaffenem Wohnraum gilt das Jahr seiner Bezugsfertigkeit.
2. Wohnungsausstattung
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Vom Mieter ohne Kostenerstattung geschaffene Ausstattung bleibt unberücksichtigt.
3. Modernisierung
Die Zeiträume sind innerhalb derselben Maßnahme Alternativen und werden deshalb nicht kumuliert.
Austausch des Wärmeerzeugers
Außenwanddämmung von mindestens 50 %
4. Wohnlagenbestimmung
Der Rechner prüft das qualifizierte Merkmal „gute Mikrowohnlage“ anhand sämtlicher veröffentlichter Voraussetzungen. Alle Entfernungen beziehen sich auf höchstens 250 m.
Zwingende Voraussetzungen
Mindestens 3 von 5 in höchstens 250 m
Ergänzende Orientierung innerhalb der 2/3-Spanne
Einfache Wohnlage
Einfache Bauweise und ungünstiges Wohnumfeld, wenig Grün, störende Industrie-/Gewerbeeinwirkungen, außergewöhnliche Verkehrsbelastung oder Infrastrukturmängel. Veröffentlichte Beispiele sind unter anderem Boystraße, Brauckstraße, Breukerstraße, Johannastraße, An der Boy, Beisenstraße, Rockwoolstraße und Hansemannstraße.
Mittlere Wohnlage
Der überwiegende Teil des Stadtgebiets ohne besondere Vor- oder Nachteile; bei stärkerem Verkehr müssen genügend Freiräume vorhanden sein.
Gute Wohnlage
Gepflegtes und gut durchgrüntes Wohnumfeld, aufgelockerte, überwiegend ein- bis zweigeschossige Bebauung, ruhige Lage und günstige Verbindung ohne Durchgangsverkehr. Veröffentlichte Beispiele sind Kleiststraße, Tilsiter Straße, Gustav-Stresemann-Straße, Rottenburgstraße und Grüner Weg zwischen Feldhauser Straße und Schroerstraße.
Die Straßen sind ausdrücklich nur Beispiele. Die konkrete Wohnung kann trotz Beispiels abweichend einzuordnen sein.
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Gladbeck. Ausgangspunkt ist die Basismiete der Wohnflächenklasse; alle qualifizierten Zu- und Abschläge werden addiert und gemeinsam prozentual angewandt.
Die 2/3-Spanne von −12,2 % bis +13,7 % bildet die Streuung ortsüblicher Mieten ab. Die ergänzende allgemeine Wohnlagenhilfe ist nicht Teil der Qualifizierung und verändert den qualifizierten Mittelwert oder die Spanne nicht; sie zeigt lediglich einen Orientierungswert innerhalb der Spanne.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Gladbeck 2024. Der amtlich verlinkte Online-Rechner dient als zusätzliche Vergleichsquelle.
Mietspiegel Gladbeck 2024: Wie entstehen Mittelwert und Zwei-Drittel-Spanne?
Der Mietspiegel Gladbeck 2024 verbindet eine wohnflächenabhängige Basismiete mit prozentualen Merkmalen für Baujahr, Ausstattung, Modernisierung und Mikrolage. Der Rechner oben addiert die Prozente, berechnet daraus den mittleren Quadratmeterwert und zeigt anschließend die Zwei-Drittel-Spanne.
Wie aktuell und belastbar ist der Gladbecker Mietspiegel?
Er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und trat am 1. September 2024 in Kraft. Die Stadt schrieb den 2022 anhand einer repräsentativen Stichprobe erstellten Mietspiegel mit dem Verbraucherpreisindex fort. Der zugrunde liegende Mietspiegel wurde von der Arbeitsgruppe als qualifiziert anerkannt.
Erfasst wird nicht preisgebundener Wohnraum von 30 bis 130 Quadratmetern. Ausgeschlossen sind unter anderem geförderte, überwiegend gewerblich genutzte, möblierte und untervermietete Wohnungen sowie mehrere Heim- und Dienstwohnungskonstellationen. Grundlage ist die Nettokaltmiete.
Wie wird die Basismiete bestimmt?
Die Tabelle enthält 25 Wohnflächenklassen. Sie beginnt bei 30 bis 34 Quadratmetern mit 6,39 Euro und endet bei 127 bis 130 Quadratmetern mit 5,84 Euro. Auf diesen Wert werden alle zutreffenden Prozente gemeinsam angewandt. Fünf Baujahresgruppen reichen von „bis 1949“ ohne Aufschlag bis „ab 2001“ mit 28,4 Prozent.
Welche Merkmale zählen zusätzlich?
Beziffert sind unter anderem hochwertige Dreifachverglasung, Balkon, Fußbodenheizung, bestimmte Badausstattung sowie Zeiträume für Wärmeerzeuger, Außenwanddämmung und Sanitärmodernisierung. Die Zeiträume derselben Maßnahme sind Alternativen. Nur vom Vermieter gestellte oder finanzierte Merkmale fließen ein.
Ein einzelnes Merkmal kann erheblich wirken: Fußbodenheizung in mindestens der Hälfte der Räume bringt 14,3 Prozent, ein überwiegend ungefliestes Bad führt zu 9,5 Prozent Abschlag. Eine bodengleiche Dusche zählt nur zusammen mit einer schwellenfreien Wohnung. Der Rechner bildet diese veröffentlichten Voraussetzungen getrennt und nachvollziehbar ab.
Wann liegt eine gute Mikrowohnlage vor?
Der qualifizierte Zuschlag von 3,4 Prozent verlangt niedriges Verkehrsaufkommen und Grünflächen innerhalb von 250 Metern. Zusätzlich müssen mindestens drei von fünf Angeboten ebenso nah liegen: Einkauf, Bildung, öffentlicher Verkehr, Gastronomie oder ärztliche Versorgung. Davon getrennt nennt Anlage A eine nicht qualifizierte Orientierungshilfe mit minus drei, null oder plus drei Prozent für die allgemeine Wohnlage. Diese Hilfe darf nicht einfach zum qualifizierten Modell addiert werden.
Was bedeutet die Spanne?
Sie reicht vom berechneten Mittelwert 12,2 Prozent nach unten und 13,7 Prozent nach oben. Im amtlichen Beispiel ergeben 51 Quadratmeter und mehrere Merkmale 6,76 Euro pro Quadratmeter sowie 5,94 bis 7,69 Euro. Die Spanne bildet weitere Unterschiede ab, macht einen Betrag aber nicht automatisch zulässig. Die konkrete Einordnung und die sonstigen mietrechtlichen Anforderungen bleiben zu begründen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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