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Görlitzer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig 01.11.2024–31.10.2026

1. Wohnung

Anwendbar auf 24 bis 160 m² und Baujahre bis 2024. Die Wohnfläche wird kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet; bei später ausgebauten Wohnungen gilt das Ausbaujahr.

2. Wohnlage

Die Wohnlagenkorrektur kann manuell oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Sie ist die Summe aus Stadtteilzuschlag und gegebenenfalls −0,30 €/m² für nächtlichen Straßenlärm ab 50 dB(A).

3. Art und Ausstattung der Wohnung

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.

4. Sanitärausstattung

Bei mehreren Badezimmern nur das am besten ausgestattete Badezimmer betrachten; nur vom Vermietenden gestellte Ausstattungen.

5. Energetische Modernisierung

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Görlitz. Die Zweidrittelspanne beträgt −14 % bis +12 % um den Mittelwert; eine Abweichung innerhalb der Spanne setzt nicht abgebildete oder wesentlich vom Standard abweichende Merkmale voraus.

Die Wohnlage setzt sich aus dem Stadtteilwert und der amtlich ausgewiesenen nächtlichen Lärmbelastung zusammen. Nicht gelistete Adressen werden nicht geschätzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Görlitz 2024. Amtliche Übersichtsseite der Stadt Görlitz.


Mietspiegel Görlitz 2024: So wirken feste Eurobeträge

Der Mietspiegel Görlitz 2024 arbeitet nicht mit Prozentpunkten für die Ausstattung. Zur flächenabhängigen Basismiete werden feste Eurobeträge je Quadratmeter addiert oder abgezogen. Der Rechner oben verbindet diese Werte mit der veröffentlichten Wohnlage und zeigt Mittelwert sowie Spanne.

Welchen Status hat der Görlitzer Mietspiegel?

Der Stadtrat erkannte ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Er gilt seit dem 1. November 2024. Eine Fortschreibung ist nach der gesetzlichen Zweijahresfrist spätestens zum 31. Oktober 2026 erforderlich.

Das Modell gilt für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet mit 24 bis 160 Quadratmetern. Wohnungen ohne WC, Badezimmer oder vermieterseitig gestellte Heizung sind ausgeschlossen. Für Gebäude mit weniger als drei Wohnungen und mehrere besondere Mietverhältnisse ist es nicht unmittelbar anwendbar. Baujahre nach 2024 erhalten keinen geschätzten Wert.

Wie entsteht die Vergleichsmiete pro Quadratmeter?

Für jede ganzzahlige Fläche von 24 bis 160 Quadratmetern gibt es einen Wert, insgesamt 137 Basismieten. Bei 24 Quadratmetern sind es 5,99 Euro, bei 70 Quadratmetern 4,62 Euro und bei 160 Quadratmetern 4,26 Euro.

Dezimalflächen werden für die Tabellenwahl kaufmännisch gerundet. Die tatsächliche, ungerundete Fläche bleibt dagegen für den Monatsbetrag maßgeblich.

Darauf folgen der Baujahresbetrag, die Wohnlage und elf Ausstattungsbeträge. Eine Einbauküche zählt beispielsweise +0,26 Euro, eine bodengleiche Dusche +0,34 Euro und eine Fußbodenheizung +0,73 Euro je Quadratmeter. Ein gefangener Raum führt zu −0,35 Euro, ein fehlender Balkon samt fehlender Terrasse oder Loggia zu −0,46 Euro. Mindestens drei genau bezeichnete energetische Maßnahmen bringen zusammen +0,42 Euro.

Warum braucht der Rechner Straße und Hausnummer?

Das amtliche Verzeichnis unterscheidet Stadtteilwert und möglichen Lärmabschlag. Dadurch kann sich die Einstufung innerhalb einer Straße ändern. Die Beträge reichen kombiniert von −0,30 bis +0,56 Euro je Quadratmeter. Bei einer Straße mit mehreren Regeln bietet der Rechner nur die veröffentlichten Einzelnummern oder Bereiche an. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, bleibt die Lage offen statt geschätzt zu werden.

Welche Spannenregel ist maßgeblich?

Die Zwei-Drittel-Spanne liegt 14 Prozent unter und 12 Prozent über dem Mittelwert. Im Anwendungsbeispiel stehen Fließtext und Rechenschema korrekt bei Faktor 1,12; allein die Ergebniszeile druckt widersprüchlich 1,14. Der Rechner folgt der mehrfach bestätigten +12-Prozent-Regel.

Bei der Beispielwohnung mit 70 Quadratmetern ergibt sich aus 4,62 Euro Basismiete und 0,70 Euro Gesamtkorrektur ein Mittelwert von 5,32 Euro. Die Monatsmiete beträgt 372,40 Euro, die konsistente Spanne 320,26 bis 417,09 Euro. Sie ist eine statistische Einordnung, keine automatische Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Görlitz 2024.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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