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Euskirchener Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB für nicht öffentlich geförderte Wohnungen · Stand 01.10.2026

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Die Tabelle nennt „um 40 m²“, „um 60 m²“, „um 80 m²“ und „um 100 m²“, aber keine Grenzen zwischen diesen Angaben; die passende Tabellenspalte ist deshalb manuell auszuwählen. Die tatsächliche Wohnfläche wird nur für die Monatsmiete verwendet. Wohnungen über 120 m² sind nicht Bestandteil des Mietspiegels. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und gedeckte Terrassenflächen werden zu einem Viertel angerechnet. Der Mietspiegel gilt uneingeschränkt auch für das Gemeindegebiet Weilerswist.

2. Modernisierung oder umfassende Sanierung

3. Ausstattung

A · ohne Heizung, mit Bad/WC oder mit Heizung ohne Bad

Nur für Gruppe I (bis 1960) und dort nur in mittlerer Wohnlage veröffentlicht. In den übrigen Gruppen wird eine fehlende Heizung bzw. ein fehlendes Bad/WC über den Näherungsabschlag von ungefähr 10 % berücksichtigt.

B · mit Heizung, Bad/WC

Der Tabellenstandard; in allen Baualtersgruppen veröffentlicht.

C · mit besonderer Ausstattung

Veröffentlicht für die Gruppen III bis VI. Es müssen mehrere Merkmale vorliegen, zum Beispiel:

  • die Gesamtanlage weicht vom Gruppenstandard ab,
  • Wärmepumpe oder Solarthermie,
  • wärme- und schalldämmende Verglasung (Gruppen I bis III),
  • außergewöhnlicher Fußboden (Parkett, Marmor, Keramik),
  • Gästebad bzw. -WC und -Dusche,
  • Einbauschränke gehobener Qualität, Einbauküche,
  • großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten oder Atrium.

4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag

Mittlere Wohnlage

Normale Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile; die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in diesen Wohngegenden.

Gute Wohnlage

Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.

Einfache Wohnlage

Das Wohnen wird durch Geräusch- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien erheblich beeinflusst.

Randlage

Äußere Stadtgebiete mit überwiegend ländlicher Struktur ohne besondere Vor- und Nachteile.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner zeigt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten anhand der veröffentlichten Mietspanne des Euskirchener Mietspiegels. Der Mietspiegel weist keinen Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner zusätzlich deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.

Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Höhere Mieten können sich insbesondere bei Kleinappartements, in sehr guten und landschaftlich bevorzugten Lagen sowie bei außergewöhnlich gestalteten und gepflegten Wohnhäusern ergeben. Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, überwiegend möbliert vermietete Wohnungen, öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnungen über 120 m² sind nicht erfasst.

Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m² Wohnfläche. Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung, Heizkosten, Schönheitsreparaturen und Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung oder Stellplätze sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel für das Stadtgebiet Euskirchen, Stand 01.10.2026, und die Dokumentation zum Mietspiegel der Kreisstadt Euskirchen.

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Mietspiegel Euskirchen 2026: Neue Mietspannen richtig einordnen

Der Mietspiegel Euskirchen 2026 enthält neue Mietspannen für frei finanzierte Wohnungen. Er löst zum 1. Oktober 2026 die Ausgabe von 2024 ab. Baualter, Größe, Ausstattung und Lage bestimmen weiterhin das passende Tabellenfeld. Der Mietspiegelrechner oben macht daraus eine Vergleichsspanne und einen monatlichen Orientierungsbetrag.

Was hat sich mit der neuen Ausgabe geändert?

Die Mietwerte wurden angehoben; die Baualtersklassen und Begriffserläuterungen bleiben unverändert. Die amtliche Dokumentation beschreibt eine Fortschreibung um 5 Prozent für Gruppe I, 6 Prozent für Gruppe II und 7,5 Prozent für Gruppe III. Für die Gruppen IV bis VI nennt sie jeweils 8 Prozent. Maßgeblich für den Vergleich sind die veröffentlichten Tabellenwerte.

Es handelt sich weiterhin um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Beteiligt sind Mieterverein Köln, Haus & Grund Euskirchen und die Stadt Euskirchen. Die Tabelle gilt auch uneingeschränkt für Weilerswist. Nicht erfasst sind öffentlich geförderte Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, überwiegend möblierte Wohnungen und Wohnflächen über 120 Quadratmeter. Eine Einbauküche oder Einbauschränke allein gelten dabei nicht als Möblierung.

Wie finden Sie die passende Mietspanne?

Die passende Spanne ergibt sich aus Baualtersgruppe, Größenangabe, Ausstattungsstufe und Wohnlage. Sechs Baualtersgruppen reichen von bezugsfertigen Gebäuden bis 1960 bis zu Gebäuden ab 2018. Die vier Größenspalten heißen „um 40“, „um 60“, „um 80“ und „um 100 Quadratmeter“. Feste Grenzen zwischen diesen Angaben fehlen. Deshalb wählen Sie im Rechner die passende Größenstufe selbst.

Ein Beispiel: Für eine 75-Quadratmeter-Wohnung von 1995, Größenstufe „um 80 Quadratmeter“, Heizung, Bad/WC und mittlere Lage nennt die Tabelle 6,75 bis 8,20 Euro je Quadratmeter. Die rechnerische Mitte beträgt gerundet 7,48 Euro. Für die Monatsmiete rechnet der Rechner mit der ungerundeten Mitte von 7,475 Euro: Das ergibt 560,63 Euro. Diese Mitte ist kein amtlich veröffentlichter Mittelwert.

Vergleichen Sie die Werte mit Ihrer Nettokaltmiete, also ohne Betriebs- und Heizkosten. Die Wohnfläche folgt der Wohnflächenverordnung. Balkonflächen und gedeckte Terrassenflächen zählen laut Mietspiegel zu einem Viertel.

Wann verändern Ausstattung und Modernisierung die Einordnung?

Mehrere besondere Ausstattungsmerkmale oder eine umfassende Modernisierung können eine andere Tabellenzeile beziehungsweise Baualtersgruppe begründen. Stufe B umfasst Heizung und Bad/WC. Für Stufe C müssen mehrere Merkmale zusammenkommen, etwa Wärmepumpe, außergewöhnliche Böden, Gästebad, hochwertige Einbauten oder ein großer Balkon. Ein einzelnes Merkmal genügt nicht.

Umfassend modernisierte Wohnungen wechseln in die nächsthöhere Baualtersklasse; Altbauten bis 1960 orientieren sich an Gruppe II. Bei grundlegender Sanierung oder durch Ausbau neu geschaffenem Wohnraum zählt das Fertigstellungsjahr der Maßnahme. Leere Tabellenfelder beruhen auf fehlendem Zahlenmaterial. Für solche Kombinationen liefert der Rechner keine erfundene Mietspanne.

Wann kommt ein Abschlag um zehn Prozent infrage?

Bei einfacher Wohnlage, Randlage oder fehlender Heizung beziehungsweise fehlendem Bad/WC kann ein Abschlag um zehn Prozent angemessen sein. Eine einfache Lage liegt etwa bei erheblichen Geräusch- oder Geruchsbelastungen vor. Der Rechner setzt den Näherungsabschlag bei mehreren Gründen einmal an. Das ist eine Rechnerannahme: Die Quelle regelt deren Zusammenwirken nicht. In Zeile A ist fehlende Heizung beziehungsweise fehlendes Bad bereits berücksichtigt.

Was bedeutet das Ergebnis für Ihre konkrete Miete?

Das Ergebnis hilft beim Vergleich Ihrer Wohnung mit ähnlichem Wohnraum; die konkrete Spannenposition verlangt eine eigene Begründung. Höhere und niedrigere Mieten bleiben laut Quelle möglich, etwa bei Kleinappartements oder landschaftlich bevorzugten Lagen. Eine Miete innerhalb der Spanne ist deshalb nicht automatisch rechtssicher. Ebenso folgt aus einer Überschreitung allein keine Unzulässigkeit. Als Mieter prüfen Sie die Vergleichbarkeit; als Vermieter begründen Sie die Einordnung und beachten die weiteren Voraussetzungen einer Mieterhöhung.

Ein Feld erfordert besondere Aufmerksamkeit: Gruppe I, Ausstattung A, „um 100 Quadratmeter“, mittlere Lage enthält 3,55 bis 5,50 Euro. Die Obergrenze widerspricht der beschriebenen Fortschreibung um 5 Prozent gegenüber 2024. Der Rechner übernimmt die veröffentlichte Zahl. Vor Verwendung dieses Felds sollten Sie die Unstimmigkeit mit den Herausgebern klären.

Quellen: Mietspiegel für das Stadtgebiet Euskirchen für nicht öffentlich geförderte Wohnungen, Stand 1. Oktober 2026 und Dokumentation zum Mietspiegel 2026 für nicht öffentlich geförderten Wohnraum im Stadtgebiet Euskirchen, Stand 30. September 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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