Eppinger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 19.05.2026 bis 18.05.2028
1. Wohnung
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet Eppingen mit 25 bis 160 m². Maßgeblich ist das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei nachträglich neu geschaffenem Wohnraum gilt das Jahr des An- oder Ausbaus.
2. Art und Ausstattung
Es zählen nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt wurden. Wählen Sie nur tatsächlich zutreffende Merkmale.
Gebäudeart und Garten
Überwiegender Fußbodenbelag
Weitere Merkmale
3. Modernisierung
Jede vom Vermieter durchgeführte Maßnahme wird genau einer Zeitstufe zugeordnet: 2009–2019 = +1,1 %, ab 2020 = +2,1 %. Eine nicht gewählte Maßnahme ergibt ±0 %.
4. Wohnlage
Für das gesamte Stadtgebiet Eppingen gilt im gemeinsamen Mietspiegel der feste amtliche Ortsabschlag von −5,8 %. Eine adressgenaue Lageeinstufung ist nicht vorgesehen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Eppingen.
Die Zweidrittelspanne von −18 % bis +19 % ist kein pauschaler Zu- oder Abschlag. Nicht in der Tabelle berücksichtigte Besonderheiten können eine Einordnung innerhalb der Spanne begründen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für den südwestlichen Landkreis Heilbronn 2026.
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Mietspiegel Eppingen 2026: Wie wirken Fläche und Ortsabschlag?
Der Mietspiegel Eppingen 2026 beginnt mit einer flächenabhängigen Basismiete und korrigiert sie anhand der Wohnungseigenschaften. Eine Eppinger Besonderheit ist der feste Ortsabschlag. Der Rechner gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 25 bis 160 Quadratmetern und ermittelt die monatliche Nettokaltmiete.
Welchen rechtlichen Status hat der Eppinger Mietspiegel?
Er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Gemeinderat der Stadt Eppingen erkannte die Ausgabe am 19. Mai 2026 an. Sie gilt vom 19. Mai 2026 bis 18. Mai 2028 und entstand gemeinsam für 26 Städte und Gemeinden im südwestlichen Landkreis Heilbronn.
Nicht erfasst sind unter anderem preisgebundene Wohnungen, überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Untermietverhältnisse, bestimmte Heime und möbliert vermietete Wohnungen. Einbauküchen und Einbauschränke gelten dabei nicht als Möblierung. Garagen, Stellplätze und Betriebskosten gehören nicht zu den Tabellenwerten.
Wie findet der Rechner die Eppinger Basismiete?
Die tatsächliche Wohnfläche führt in eine von 30 Klassen. Für 25 bis 27 Quadratmeter nennt die Tabelle beispielsweise 8,92 Euro je Quadratmeter, für 72 bis 75 Quadratmeter 7,11 Euro und für 155 bis 160 Quadratmeter 6,59 Euro. Dezimalflächen werden nach den veröffentlichten Klassengrenzen eingeordnet.
Danach kommen Prozentwerte für das Baujahr hinzu. Sie reichen von ±0 Prozent vor 1949 bis +35,8 Prozent für 2020 bis 2025. Bei einem später geschaffenen An- oder Ausbau zählt dessen Fertigstellungsjahr. Modernisierungen ändern das ursprüngliche Baujahr dagegen nicht.
Welche Ausstattung und Wohnlage zählen?
Der Rechner berücksichtigt nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Beispiele sind Aufzug +9,9 Prozent, Lademöglichkeit für ein Elektroauto +8 Prozent, Dreifachverglasung +5,9 Prozent und sichtbare Leitungen −8,6 Prozent. Acht Modernisierungsarten bringen je 1,1 Prozent bei Arbeiten von 2009 bis 2019 oder je 2,1 Prozent ab 2020.
Eine straßengenaue Lageeinteilung gibt es nicht. Stattdessen ordnet der gemeinsame Mietspiegel jeder Kommune einen festen Wert zu. Für das gesamte Stadtgebiet Eppingen beträgt dieser −5,8 Prozent. Der Rechner setzt ihn zwingend an; die +12,4 Prozent aus dem Broschürenbeispiel gelten für Leingarten und dürfen nicht übernommen werden.
Was sagt die angezeigte Spannbreite aus?
Sie reicht von 18 Prozent unter bis 19 Prozent über dem statistischen Mittelwert. Die Grenzen zeigen, in welchem Bereich zwei Drittel der vergleichbaren Mieten liegen. Mittelwert und Spanne werden aus den Tabellen- und Merkmalsangaben gebildet, ohne Nebenleistungen einzurechnen.
Die Spannbreite ist kein Freibrief für jeden Wert zwischen Unter- und Obergrenze. Abweichungen können etwa aus unterschiedlich ausgeprägter Ausstattung oder weiteren relevanten Besonderheiten folgen und müssen im Einzelfall tragfähig begründet werden. Die Zulässigkeit einer Mieterhöhung hängt zusätzlich von den gesetzlichen Fristen und Grenzen ab.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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