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Mietspiegelrechner – Dülmener Mietspiegel 2024 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Dülmener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026

1. Grundangaben

Die Tabellenfelder gelten für 25 bis 120 m² und Baujahre von 1900 bis 2021. Nur Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.

2. Gebäude- bzw. Wohnungsart

±0 %
+10 %
+3 %
+3 %

3. Ausstattung

Alle vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Summe ergeben sich −13 %, −6 %, 0 %, +7 % oder +10 %. Merkmale dürfen nicht zusätzlich als Modernisierung doppelt bewertet werden.

Alternativmerkmale

Positive Merkmale

+2 je Merkmal
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1 je Stellplatz
+1
+1

Negative Merkmale

−1
−1
−1
−1
−1
−2 je Raum

Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Fußbodenheizung nur im Bad, zusätzlicher Kaminofen, separate Dusche, Einbauwanne und Breitbandanschluss.

4. Wohnlage

±0 %
−5 %
+2 %
−7 %
−5 %

5. Modernisierung

Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 1999. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag des Mietspiegels (01.12.2024). Reine Instandhaltung genügt nicht.

2 Punkte
2 Punkte

Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dülmen. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Stellplatz-/Garagenmieten, Schönheitsreparaturen und Betriebskosten sind nicht enthalten. Bei einem berücksichtigten Modernisierungszuschlag muss ein bisher nach § 559 BGB erhobener Zuschlag entfallen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Dülmen, Stand 01.12.2024.