Dülmener Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026
1. Grundangaben
Die Tabellenfelder gelten für 25 bis 120 m² und Baujahre von 1900 bis 2021. Nur Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.
2. Gebäude- bzw. Wohnungsart
3. Ausstattung
Alle vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Summe ergeben sich −13 %, −6 %, 0 %, +7 % oder +10 %. Merkmale dürfen nicht zusätzlich als Modernisierung doppelt bewertet werden.
Alternativmerkmale
Positive Merkmale
Negative Merkmale
Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Fußbodenheizung nur im Bad, zusätzlicher Kaminofen, separate Dusche, Einbauwanne und Breitbandanschluss.
4. Wohnlage
5. Modernisierung
Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 1999. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag des Mietspiegels (01.12.2024). Reine Instandhaltung genügt nicht.
Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dülmen. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.
Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Stellplatz-/Garagenmieten, Schönheitsreparaturen und Betriebskosten sind nicht enthalten. Bei einem berücksichtigten Modernisierungszuschlag muss ein bisher nach § 559 BGB erhobener Zuschlag entfallen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Dülmen, Stand 01.12.2024.