Bünder Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig ab 01.11.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel beruht auf frei finanzierten Wohnungen. Öffentlich geförderte Wohnungen und Einfamilienhäuser wurden nicht berücksichtigt. Die Werte bezeichnen Nettokaltmieten ohne Betriebskosten aller Art.
2. Ortslage in Bünde
Eine besonders ungünstige oder überdurchschnittlich gute individuelle Lage innerhalb des Ortsteils wird nicht mit einem festen Betrag bewertet, sondern bei der Einordnung in die Mietpreisspanne berücksichtigt.
3. Energetische Modernisierung
Nur für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1990. Der Mietspiegel erlaubt bei energetischer Vollmodernisierung einen Zuschlag von bis zu 1,00 €/m²; bei einzelnen oder mehreren Maßnahmen kann er anteilig berücksichtigt werden.
4. Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne
Eher unterer Bereich
- Besonders ungünstige Merkmale, etwa ungünstige Grundrisse
- Erhebliche Belastungen durch Lärm, Staub oder störende Gewerbebetriebe
- Unterdurchschnittliche Beschaffenheit oder Ausstattung
Eher oberer Bereich
- Besonders überdurchschnittliche Ausstattung
- Modernisierungen, etwa Badkomplettsanierung oder Barrierefreiheit
- Mitvermietete Einbauküche oder überdurchschnittlich gute Lage
Die Tabellenwerte beziehen sich auf abgeschlossene, unmöblierte Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad. Unterschiede in Beschaffenheit, Ausstattung und individueller Lage sind innerhalb der veröffentlichten Spanne zu beurteilen.
Der Mietspiegel nennt hierfür keine festen Einzelbeträge. Die Auswahl von Untergrenze oder Obergrenze ist daher eine transparente Einzelfallentscheidung und keine zusätzliche amtliche Berechnung.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bünde. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, gültig seit dem 01.11.2025.
Der Modernisierungszuschlag ist als eigener Ansatz einzugeben, weil der Mietspiegel nur einen Höchstwert von 1,00 €/m² und keine festen Werte für einzelne Maßnahmen veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Bünde 2025 und die Dokumentation nach § 4 Mietspiegelverordnung.