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Mietspiegelrechner – Alsdorfer Mietspiegel 2026/2027 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Alsdorfer Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Grundangaben

Für ab 2021 bezugsfertige Wohnungen enthält der Mietspiegel mangels ausreichender Daten keine Werte. Für vermietete Einfamilienhäuser gelten die Tabellenwerte sinngemäß; der Großwohnungsabschlag entfällt.

2. Vollmodernisierung

Eine Änderung der Altersgruppe setzt wesentlichen Bauaufwand von mindestens einem Drittel des damaligen Neubauaufwands und einen neuzeitlichen Wohnstandard voraus. Bei Auswahl verwendet der Rechner das Modernisierungsjahr als maßgebliches Einordnungsjahr.

3. Ausstattung

Die Tabellenzeile „mit Bad/Dusche oder mit Heizung“ ist nur für Baujahre bis 1970 veröffentlicht. Für Wohnungen mit nur WC nennt der Mietspiegel keinen Tabellenwert.

4. Wohnlage

Einfache Wohnlage

Deutliche Beeinträchtigungen, etwa durch Gewerbe, fehlende Frei- und Grünflächen, starken Verkehr oder Lärm, Staub und Gerüche; ungünstige Belichtung oder fehlende nahe Versorgung können hinzukommen.

Mittlere Wohnlage

Wohngegend ohne besondere Lagevorteile oder Wohn- und Geschäftsstraße mit Durchgangsverkehr; öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten sind ungefähr binnen zehn Minuten zu Fuß erreichbar. Der überwiegende Wohnbestand liegt in dieser Kategorie.

Gute Wohnlage

Bevorzugtes, ruhiges Wohnviertel nahe Grünanlagen oder Wohnanlage mit Gärten beziehungsweise Vorgärten.

5. Wohnungsgröße

Bis einschließlich 100 m² ist ohne besondere Kleinwohnung keine Größenanpassung vorgesehen.

6. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Wertsteigernde Beispiele

Fußbodenheizung, offener Kamin, besonders komfortable Sanitärausstattung, Parkett-, Marmor- oder hochwertiger Teppichboden, Einbauschränke oder Türsprechanlage. Wärme- und Schallschutzmaßnahmen zählen nur, wenn sie nicht baujahrstypisch sind.

Wertmindernde Beispiele

Nicht abgeschlossene Wohnung, gemeinsam genutzter WC- und Sanitärbereich, fehlender Gasanschluss, keine Türöffneranlage, unzureichend abgesicherte Stromversorgung oder fehlender Abstellraum außerhalb der Wohnung.

Der Mietspiegel beziffert die Wirkung einzelner Merkmale nicht. Die Auswahl der Spannenposition bleibt deshalb eine Bewertung des konkreten Einzelfalls.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Alsdorf. Der Mietspiegel veröffentlicht Mietspannen, jedoch keinen gesonderten Tabellenmittelwert; die angezeigte Spannenmitte ist daher eine rein rechnerische Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.

Die Größenanpassung wird prozentual auf die einschlägige Mietspanne angewandt. Der Kleinwohnungszuschlag setzt neben der Flächengrenze einen integrierten Sanitär- und Versorgungsbereich voraus. Für Einfamilienhäuser entfällt ausschließlich der Großwohnungsabschlag.

Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebskosten, sonstige Nebenleistungen, Schönheitsreparaturen sowie Möblierungszuschläge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Alsdorf 2026/2027 und die amtlichen Erläuterungen.