Erfurter Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2027
1. Wohnung
Die Tabelle gilt unmittelbar für Wohnungen mit Bad und Heizung in Drei- und Mehrfamilienhäusern. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen ab 180 m² nennt die Stadt sie nur als geeigneten Anhaltspunkt. Veröffentlichte Tabellenfelder bestehen für 25,00 bis 179,99 m² und Baujahre bis 2021.
2. Ausstattungskategorie A bis C
Für Wohnraum, der am 02.10.1990 bestand, zählt jede erfüllte amtliche Merkmalsgruppe einmal: unter drei ergibt C, mindestens drei B und mindestens sechs A; für A müssen zusätzlich Fenster und Heizung erfüllt sein. Ab Baujahr 1991 setzt der Mietspiegel Kategorie A voraus.
3. Zusatzmerkmale für Kategorie A Plus
A Plus setzt zunächst Kategorie A voraus. Bei höchstens drei Wohnräumen müssen mindestens sechs, bei vier oder mehr Räumen mindestens sieben der neun Zusatzmerkmale vorliegen.
4. Wohnlage und Einordnung innerhalb der Spanne
Die Stadt veröffentlicht keine Wohnlagenkarte und keine bezifferten Einzelgewichte. Typisch ist die mittlere Wohnlage. Die Merkmale in den Anlagen 2 und 3 dienen nur der manuellen Einzelfallprüfung; bereits für die Ausstattungskategorie verwendete Merkmale dürfen nicht erneut berücksichtigt werden.
Ergebnis: Mietpreisspanne der Nettokaltmiete
Hinweise: Der Rechner überträgt die von der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlichten Unter- und Obergrenzen der monatlichen Nettokaltmiete. Einen Mittelwert oder feste Zu- und Abschläge veröffentlicht die Stadt nicht; deshalb wird kein einzelner Vergleichsmietwert erfunden.
Die Auswahl zur Spannenorientierung ist ein Prüfhinweis ohne Rechenwirkung. Maßgeblich sind die vollständigen amtlichen Kriterien. Mängel bleiben nach der Broschüre unberücksichtigt; nur die vermieterseitig bereitgestellte Ausstattung darf einfließen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Erfurter Mietspiegel 2025, Dokumentation der Erstellung und amtliche Übersichtsseite der Landeshauptstadt Erfurt.
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Mietspiegel Erfurt 2025: Ausstattungskategorie und Mietspanne verstehen
Der Mietspiegel Erfurt 2025 veröffentlicht für passende Wohnungstypen eine Unter- und Obergrenze, aber keinen amtlichen Mittelwert. Wohnfläche, Baujahr und Ausstattung bestimmen das Tabellenfeld. Der Rechner oben bildet diese Zuordnung ab und trennt die berechenbare Spanne von qualitativen Hinweisen zu Wohnlage und Wohnung.
Welchen Rechtscharakter und Geltungszeitraum hat der Mietspiegel?
Der Erfurter Mietspiegel ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Die Landeshauptstadt erarbeitete ihn mit Mieter- und Vermietervertretungen, Wohnungswirtschaft und einem Gutachter. Er gilt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027.
Unmittelbar erfasst werden Wohnungen mit Bad und Heizung in Drei- und Mehrfamilienhäusern. Die Tabelle reicht von 25,00 bis 179,99 Quadratmetern und bis zum Baujahr 2021. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen ab 180 Quadratmetern bezeichnet die Stadt die Werte lediglich als Anhaltspunkt. Alle Beträge sind monatliche Nettokaltmieten je Quadratmeter.
Wie entsteht die richtige Ausstattungskategorie?
Bei älteren Wohnungen entscheidet die Zahl erfüllter Grundkriterien über Kategorie C, B oder A. Wohnraum, der am 2. Oktober 1990 bestand, gehört bei weniger als drei der sieben Merkmalsgruppen zu C, ab drei zu B und ab sechs zu A. Für Kategorie A müssen außerdem Fenster und Heizung die beschriebenen Anforderungen erfüllen.
A Plus setzt zunächst Kategorie A voraus. Bei höchstens drei Wohnräumen sind sechs, bei vier oder mehr Wohnräumen sieben von neun Zusatzmerkmalen nötig. Dazu zählen etwa ein großer Balkon, hochwertige Türen, ein Aufzug ab dem vierten Obergeschoss oder ein mietbarer Stellplatz. Ab Baujahr 1991 setzt die Tabelle die Grundausstattung der Kategorie A voraus. Wo keine A-Plus-Spalte vorgesehen ist, ergänzt der Rechner keine eigene.
Was steht in der Erfurter Mietpreistabelle?
Die Tabelle enthält 41 veröffentlichte Spannen und drei Felder ohne Angabe. Vier Größenklassen werden mit elf Baualters- und Ausstattungskombinationen verknüpft. Die drei Leerfelder betreffen Wohnungen von 130,00 bis 179,99 Quadratmetern aus den Jahren 1968 bis 1990. Dort ist keine Berechnung aus dem Mietspiegel möglich.
Für 70 Quadratmeter, Baujahr 1980 und Kategorie C reicht die Spanne beispielsweise von 4,20 bis 4,63 Euro je Quadratmeter. Das entspricht monatlich 294,00 bis 324,10 Euro. Ein rechnerischer Mittelwert wird bewusst nicht ergänzt, weil die Stadt keinen veröffentlicht.
Wie wird die konkrete Position innerhalb der Spanne bestimmt?
Die Position wird anhand der individuellen Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage beurteilt. Der Mietspiegel beschreibt dafür Orientierungshilfen, weist ihnen aber keine verbindlichen Rechengewichte zu. Erfurt veröffentlicht auch keine Wohnlagenkarte. Deshalb erscheinen ausgewählte Angaben im Rechner nur als Prüfhinweise und verändern die Grenzen nicht.
Eine Miete innerhalb der ausgegebenen Spanne ist nicht allein dadurch rechtlich zulässig. Ebenso beweist ein Wert außerhalb der Spanne noch nicht automatisch die Unwirksamkeit einer Vereinbarung. Entscheidend bleiben der konkrete Wohnwert, der Vertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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