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Fristlose Kündigung wegen rassistischer Beleidigungen zulässig

Der beste Anwalt für Mietrecht
Rassistische Äußerungen gegenüber dem Vermieter können das Mietverhältnis sofort beenden. Das Amtsgericht Hannover bestätigt: Menschenverachtende Beleidigungen zerstören das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich.
Dunkelhäutiger Mann unterhält sich in einem Treppenhaus mit einer Mieterin
Symbolbild: KI-generiertes Bild

Was war passiert?

Ein Vermieter hatte im Jahr 2023 ein Grundstück mit Gebäude in Hannover erworben und war damit in einen bestehenden Mietvertrag eingetreten. Kurz vor Weihnachten 2024 suchte er seine Mieterin an deren Wohnadresse auf. Bei diesem Besuch eskalierte die Situation vollständig: Die Mieterin beschimpfte den Vermieter mit massiv rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen.

Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis außerordentlich fristlos und setzte der Mieterin eine Räumungsfrist. Als diese der Aufforderung nicht nachkam, zog der Vermieter vor Gericht.

Die Mieterin bestreitet den Vorfall

Die Mieterin wehrte sich gegen die Räumungsklage. Sie behauptete, es habe an dem fraglichen Tag überhaupt kein Treffen zwischen ihr und dem Vermieter stattgefunden. An jenem Abend sei sie bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen und habe die ihr vorgeworfenen Äußerungen nicht getätigt.

Zudem warf sie dem Vermieter vor, er habe sie bereits zuvor eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Der unangekündigte Besuch sei eine Provokation gewesen, zumal der Vermieter bereits einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hatte.

Das Gericht glaubt dem Vermieter

Das Amtsgericht Hannover folgte der Darstellung des Vermieters. Mehrere Zeugen hatten das Gespräch zwischen Vermieter und Mieterin mitbekommen und konnten die rassistischen Äußerungen bestätigen. Die Zeugenaussagen stimmten mit den Angaben des Vermieters überein und wurden vom Gericht als glaubhaft eingestuft.

Besonders überzeugend fand das Gericht, dass die Zeugen auch Angaben zum Randgeschehen und zu ihren eigenen Emotionen machen konnten. Sie hatten geschildert, wie sie auf die lautstarken Beleidigungen aufmerksam wurden und sich von den ausländerfeindlichen Äußerungen auch selbst persönlich angegriffen fühlten.

Der unangekündigte Besuch war keine Provokation

Ein zentraler Einwand der Mieterin war, dass der Vermieter durch seinen unangekündigten Besuch die Situation erst herbeigeführt habe. Das Gericht wies dieses Argument zurück.

Ein Vermieter darf auch ohne vorherige Absprache bei seinem Mieter klingeln. Ob es dann zu einem Gespräch kommt, liegt in der Hand des Mieters. Dass der Besuch dazu gedient hätte, die Mieterin einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen, konnte das Gericht nicht erkennen. Auch die Tatsache, dass der Vermieter bereits einen Anwalt eingeschaltet hatte, änderte an dieser Bewertung nichts. Ein Vermieter kann parallel zur anwaltlichen Vertretung auch selbst weitere Handlungen vornehmen.

Widersprüchliche Aussagen der Entlastungszeugin

Die von der Mieterin benannte Zeugin konnte deren Darstellung nicht stützen. Im Gegenteil: Ihre Aussage widersprach sogar den eigenen Angaben der Mieterin. Während die Mieterin behauptet hatte, an dem Abend ihre Nachbarin besucht zu haben, sagte die Zeugin aus, sie habe die Mieterin zu Hause besucht.

Das Gericht kam nach Auswertung der zeitlichen Abläufe zu dem Schluss, dass der Besuch des Vermieters zeitlich nach dem Besuch der Zeugin stattgefunden haben muss. Die Mieterin war also sehr wohl zu Hause gewesen, als der Vermieter erschien.

Die Rechtslage bei fristloser Kündigung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nach dem Gesetz gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Diesen Maßstab legte das Gericht auch hier an.

Die Äußerungen der Mieterin stufte das Gericht als rassistisch und menschenverachtend ein. Nach solchen Aussagen und dem damit verbundenen persönlichen Angriff sei es dem Vermieter nicht mehr zuzumuten, an dem Mietverhältnis festzuhalten. Die fristlose Kündigung war daher wirksam.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass das Mietrecht nicht nur finanzielle Pflichten wie die Mietzahlung schützt. Auch das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags.

Für Mieter bedeutet das: Persönliche Angriffe gegen den Vermieter, insbesondere rassistische oder menschenverachtende Äußerungen, können das sofortige Ende des Mietverhältnisses bedeuten. Es reicht nicht aus, sich später auf einen angeblich provozierten Zustand zu berufen. Selbst wenn der Vermieter unangekündigt erscheint, rechtfertigt dies keine Beleidigungen.

Für Vermieter zeigt das Urteil, dass sie sich gegen schwerwiegende persönliche Angriffe wehren können. Wichtig ist dabei, Zeugen für den Vorfall zu haben. Das Gericht legte hier großen Wert auf die übereinstimmenden und detaillierten Zeugenaussagen.

Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht der Mieterin trotz des schwerwiegenden Fehlverhaltens eine Räumungsfrist von etwa sechs Monaten gewährte. Dies entspricht der gängigen Praxis, Mietern Zeit zu geben, eine neue Wohnung zu finden, selbst wenn die Kündigung berechtigt war.

Grundsätze des Urteils

  • Rassistische und menschenverachtende Beleidigungen gegenüber dem Vermieter rechtfertigen eine fristlose Kündigung
  • Ein unangekündigter Besuch des Vermieters stellt keine Provokation dar, die solche Äußerungen entschuldigen könnte
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist wesentlicher Bestandteil des Mietverhältnisses
  • Zeugenaussagen zum Randgeschehen und zu emotionalen Reaktionen erhöhen deren Glaubwürdigkeit
  • Auch bei berechtigter fristloser Kündigung kann eine angemessene Räumungsfrist gewährt werden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.09.2025, Az. 465 C 781/25

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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