Rheda-Wiedenbrücker Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.07.2026–30.06.2028
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Ausgeschlossen sind insbesondere Vermietungen unter einem Jahr, Wohnheime, gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume, vergünstigte Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen, gemeinschaftlich mit anderen Mietparteien genutzte Küche oder Sanitärräume sowie ein WC außerhalb der Wohnung. Eine Einbauküche oder Einbauschränke allein gelten nicht als Möblierung.
2. Standardausstattung und Modernisierung
Die Tabelle setzt ein vermieterseitig gestelltes Bad, ein WC innerhalb der Wohnung und eine Sammel- oder gleichwertige Etagenheizung für alle Wohnräume voraus.
Das Modernisierungsjahr darf nur ausnahmsweise angesetzt werden, wenn die Wohnung danach im Wesentlichen einer Neubauwohnung entsprach und mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus aufgewendet wurde. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB darf für diese Einordnung nicht genutzt worden sein.
3. Wohnlage und gewählter Spannenwert
Gute Wohnlagen und besondere Beeinträchtigungen durch Immissionen, unzureichende Infrastruktur oder eine Gewerbegebietslage werden ohne amtlich bezifferten Einzelbetrag innerhalb der veröffentlichten Spanne berücksichtigt. Die Auswahl des Spannenwerts bleibt eine Einzelfallbewertung.
4. Weitere Wohnwertmerkmale
Nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung berücksichtigen. Die amtliche Broschüre nennt keine Festbeträge; die Bilanz liefert deshalb ausschließlich eine qualitative Tendenz für die Spannenwahl.
Wohnwerterhöhende Merkmale
Wohnwertmindernde Merkmale
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Nicht enthalten sind insbesondere Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Zuschläge, etwa für Garage oder Untervermietung.
Die veröffentlichte Spanne bildet die inneren zwei Drittel der erhobenen Mieten ab. Einzelne Ausstattungs- und Lagemerkmale haben keine amtlich bezifferten Zu- oder Abschläge. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel der Stadt Rheda-Wiedenbrück 2026 und die amtliche Fortschreibungsdokumentation.