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Mietspiegelrechner Nordkirchen

Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026

1. Grundangaben

Die Tabellenfelder gelten für 35 bis 120 m² und Baujahre von 1950 bis 2023. Nur freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.

2. Gebäude- bzw. Wohnungsart

±0 %
+9 %
+4 %
+4 %

3. Ausstattung

Alle mehrheitlich in der Wohnung vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Punktesumme ergeben sich −9 %, −5 %, 0 %, +5 % oder +8 %. Überschneidungen mit Modernisierungsmerkmalen dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alternativmerkmale

Positive Merkmale

+2
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1 je Stellplatz
+1

Negative Merkmale

−1
−1
−1
−1

Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Wasch-/Trockenraum, Einbaumöbel, Gäste-WC, Einbauwanne, Breitbandanschluss, BUS-System, zusätzlicher Kaminofen, Keller-/Dachbodenraum und PV-Anlage mit Mieterstrom.

4. Wohnlage und Ortsteil

Bei den „bis zu“-Werten verwendet die jeweilige Auswahl den vollen veröffentlichten Ansatz. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu beurteilen.

Wohnlage

±0 %
bis zu −9 %
bis zu +5 %
bis zu −4 %
bis zu −3 %

Ortsteil

±0 %
±0 %
−6 %

Eine gute Lage setzt mindestens drei Merkmale voraus: gut erreichbare Infrastruktur des täglichen und nichttäglichen Bedarfs, zentrale Lage, ruhige Lage oder aufgelockerte Bauweise. Eine einfache Lage liegt vor, wenn keines dieser Merkmale vorhanden ist.

5. Modernisierung

Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 2001. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag 01.12.2024. Reine Instandhaltung genügt nicht.

2 Punkte

Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Gemeinde Nordkirchen. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Nordkirchen, Stand 01.12.2024.